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Deutschland (ohne Preußen).
28. Febr. (Anhalt-Dessau.) Eingabe der Stadtverordneten von Köthen
an den Bundestag mit der Bitte „die Bundesversammlung möge
nicht allein die erbetene Garantie für die im Jahre 1859 factisch
hergestellte neue Landschaftsordnung ablehnen, sondern auch die ge-
eigneten Schritte thun, damit die noch heute zu Recht bestehende
Verfassung vom 29. Okt. 1848 nebst den dazu gehörigen organi-
schen Gesetzen von Neuem in Wirksankeit trete“.
1. März. (Württemberg.) Moriz Mohl ergreift die erste Gelegen-
heit, sich im Landtage energisch gegen eine preußische Hegemonie
auszusprechen:
8.3. (Bayern.) Die evangelische Generalsynode der Pfalz lehnt
sämmtliche Anträge, auch die Regierungsvorlage, in Betreff einer
veränderten Zusammensetzung der Presbyterien und Synoden mit
ansehnlicher Majorität ab.
8.3. (Braunschweig.) Der Landtag beschließt mit Mehrheit, der
Regierung die Prüfung der Frage anzuempfehlen, ob nicht die
Gewerbegesetzgebung vom Standpunkt der Gewerbefreiheit umzu-
gestalten sei.
10.3. (Württemberg.) Eine Ansprache des Königs „an mein Volk“
zu Gunsten des Concordats wird von allen Kanzeln verlesen:
„. . . Mein königliches Wort ist Euch Bürge dafür, daß Ich in keinem
Punkte und in keinem Augenblick der heiligen Pflichten uneingedenk war,
welche Ich als evangelischer Fürst und Oberhaupt Meiner Landeskirche zu
erfüllen habe. Ich vertraue darauf, daß Ihr dem Worte Eueres Königs,
dem Gott die Gnade geschenkt hat, seine Gesinnungen und Grundsätze in
einer fünf und vierzigjährigen Regierung zu erproben, mehr Glauben
schenken werdet, als den Versicherungen derjenigen welche, wenn auch meist
in redlicher Absicht, Eure Gemüther durch Besorgnisse um das Heiligthum
unserer evangelischen Glaubensfreiheit beunruhigen . . ."
10.3. (Anhalt-Dessau.) Auf die Petition der conservativen Partei
an den Herzog, einen Landtag nach dem Wahlgesetz vom 24. Febr.
1849 einzuberufen, erfolgt eine Verfügung des Staatsministeriums
an die Oberbehörden, worin ausgesprochen wird, daß der Herzog
lieber das Land verlassen würde, als jenem Gesuche statt zu geben.
11.3. Die Handelsgesetz-Conferenz in Nürnberg hat ihre Arbeit
vollendet und hält die letzte Sitzung.
11.3. (Oldenburg.) Der Landtag nimmt einen Gesetzesentwurf an,
dem das Prinzip der Gewerbefreiheit zu Grunde liegt.
16.3. (Bayern.) Die Abg.-Kammer beschließt mit 132 gegen 8
Stimmen bezüglich der kurhessischen Frage:
„ . . In Erwägung, daß der Beschluß der Bundesversammlung vom 27. März
1852 auf Prinzipien beruht, welche mit dem Charakter und den Grund-
gesetzen des Bundes, namentlich mit den Art. 1 und 2, dann 53, 55 und 56
der Wiener Schlußakte von 1820 unvereinbar sind; daß diese Prinzipien,
wie sie im Kurfürstenthum Hessen zu Rechtsverletzungen geführt haben, so
in ihrer Anwendung den Rechtsbestand jeder deutschen, somit auch der bayeri-
schen Verfassung gefährden; daß die Kammer verpflichtet ist, dieser Gefähr-