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gegen jeden nur auf dem antik heidnischen Grundsatz
Deutschland (ohne Preußfen).
selben, wenn auch an sich irdischer und zeitlicher Natur, doch der eigentliche
Eckstein sei auch für den Fortbestand der in gleicher Weise nur irdischen und
zeitlichen Ordnung der christlichen Völkerfamilie, des christlichen Staaten-
bundes, wie des erst durch die Kirche geschaffenen christlichen Völkerrechtes.
Wir betrachten das Erbgut Petri als die erste und eigentliche Schutzwehr
des ausschließlichen
Rechts des Stärkeren ausgehenden und gegenwärtig wieder mit aller Gewalt
angestrebten antichristlichen Universal-Staat, der selbst zum Herrn und
Meister der Gewissen sich aufwirft. Wir sehen daher jeden Angriff auf das
gesammte Gebiet der Kirche als einen Angriff wie auf diese und unseren
heiligen Glauben, so auch auf den Bestand der zeitlichen Wohlfahrt und
auf das Gedeihen des christlichen Völkerlebens an. Wir erblicken in dem be-
absichtigten Umsturze und der Beraubung des heiligen Stuhls als eine noth-
wendige Folge zugleich auch die Gefährdung jeglichen Besitzes, den Umsturz
alles Rechtes, das Hinsinken der Throne, das Grab der Völkerfreiheit und
den Untergang der christlichen Gesellschaft. .“
II. Fernere Beschlüsse:
„I. Die katholische Generalversammlung zu München, indem sie von den
Gesinnungen, welche in allen gläubigen Katholiken Deutschlands leben,
Zeugniß ablegt, bekennt vor Allem, daß sie in dem Papste allezeit und un-
ter allen Verhältnissen das Oberhaupt der Kirche verehrt, dem Kraft gött-
licher Anordnung, ganz unabhängig von seiner weltlichen Souveränität, alle
Gläubigen nebst ihren Oberhirten in Sachen der Religion untergeben sein
müssen, wenn sie zur katholischen Kirche gehören wollen. II. Die katholische
Generalversammlung, Angesichts der Gefahren, welche die weltliche Herr-
schaft des Papstes bedrohen, bekennt, daß sie in Allem mit jenen Grund-
sätzen, Ueberzeugungen und Gesinnungen übereinstimmt, welche der heilige
Vater selbst in seinen Rundschreiben und Allocutionen, wie nicht minder mit
höchster Einmüthigkeit der Episcopat aller Länder hierüber ausgesprochen
hat; und sie erblickt in diesen Aussprüchen den zuverlässigsten Ausdruck der
Wahrheit und die sichere Richtschnur, an welche sich jeder Katholik zu halten
hat. III. Die katholische Generalversammlung erblickt in der Beraubung
des Kirchenstaates nicht blos ein Verbrechen gegen die Gerechtigkeit, sondern
ein spezielles Verbrechen gegen die Kirche, einen Gottesraub: denn der
Kirchenstaat ist wesentlich Kirchengut. IV. Die katholische Generalversamm-
lung erkennt ferner in der beabsichtigten Zerstörung des Kirchenstaates einen
Frevel gegen die Freiheit der Kirche, gegen die höchsten Interessen der Re-
ligion, gegen die wesentlichsten Rechte aller katholischen Völker, und gegen
die Ordnung der göttlichen Vorsehung, sowie gegen alle Grundlagen des
Eigenthums. V. Angesichts der in jüngster Zeit hervortretenden Agitationen
gegen die mit dem apostolischen Stuhl abgeschlossenen Konventionen
erklärt die katholische Generalversammlung es für ein frevelhaftes, alles
Recht verletzendes, den konfessionellen Frieden und das Wohl des deutschen
Vaterlandes gefährdendes Beginnen, den von den deutschen Reichsgesetzen
gewährleisteten Rechtsbestand in Frage zu stellen und anzutasten. VI. Wir
halten es für eine falsche, jede Rechtssicherheit zerstörende Doktrin, daß es
in der Gewalt des Staates, sei es der Regenten, sei es der Kammern,
liege, einseitig, ohne Einwilligung der Kirche den Rechtsbestand der Kirche
zu verändern oder aufzuheben. VII. Wir nehmen, gestützt auf die in
Deutschland geltenden Rechtsgrundsätze, in allen deutschen Ländern für un-
sere Kirche und ihre Bekenner alle jene Rechte und Freiheiten in Anspruch,
welche die Gesetze allen Bürgern gewähren, und protestiren gegen alle Aus-
nahmegesetze, wodurch die allgemeine Freiheit zum Nachtheil der katholischen
Religion und Kirche beschränkt wird. VIII. So sehr wir wünschen, daß alle
Menschen zum Vollbesitz der Wahrheit und Gnade, wie sie Christus der