14
erhoben werden darf. Der Eintrittin den fakultativen Zeichenunterricht verpflichtet
den betreffenden Schüler zur Theilnahme für die Dauer eines Semesters.
Wenn aus der Tertia eine ausreichende Anzahl von Schülern an dem fakultativen
Zeichenunterrichte theilnimmt, so ist aus denselben eine abgesondert zu unterrichtende
Abtheilung zu bilden.
Der Unterricht im Singen ist für die zwei untersten Klassen mit je
2 wöchentlichen Stunden obligatorisch; Befreiung davon hat der Direktor auf
Grund ärztlichen Zeugnisses, in der Regel nur auf die Dauer eines Semesters,
zu ertheilen; diese erstreckt sich jedoch nicht auf den die theoretischen Elementarkenntnisse
enthaltenden Theil des Unterrichtes. Auch in den Klassen von Quarta
an aufwärts sind die Schüler zur Theilnahme an dem von der Schule dargebotenen
Gesangunterrichte verpflichtet; doch hat der Direktor diejenigen Schüler
von der Theilnahme zu befreien, deren Eltern auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses
um die Diepensanon nachsuchen oder deren Mangel an Befähigung zum
Singen von dem Gesanglehrer konstatirt wird.
2. Lehranfgabe in den einzelnen Unterrichtsgegenständen der
Gymnasien.
1. Christliche Religionslehre.
A. Für Schüler der evangelischen Konfession.
Biblische Geschichte des Alten und besonders des Neuen Testamentes.
Katechismus mit den nothwendigsten zur Erläuterung
dienenden Bibelstellen. Erklärung des Kirchenjahres; Einprägung
einiger bedeutender Kirchenlieder. Bekanntschaft mit dem Hauptinhalte
der heiligen Schrift, besonders des Neuen Testamentes (aus
welchem Abschnitte in der Urschrift zu lesen für den Unterricht in
der obersten Klasse empfohlen wird), und mit den sicheren Thatsachen
in Betreff der Abfassung der einzelnen Bücher. Hauptpunkte der
Glaubens= und Sittenlehre. Bekanntschaft mit den Hauptepochen
der Kirchengeschichte und ihren hervorragenden Trägern.
B. Für Schüler der katholischen Konfession.
Biblische Geschichte des Alten und besonders des Neuen Testamentes.
Katechismus mit den nothwendigsten zur Erläuterung
dienenden Stellen aus der heiligen Schrift und der Tradition. Erklärung
des Kirchenjahres; Einprägung einiger bedeutender kirchlichen
Hoymnen. Bekanntschaft mit dem Hauptinhalte der heiligen Schrift,
besonders des Neuen Testamentes (aus welchem Abschnitte in der
Urschrift zu lesen für den Unterricht in der obersten Klasse empfohlen
wird), und mit den sicheren Thatsachen in Betreff der Abfassung
der einzelnen Bücher. Hauptpunkte der Glaubens= und Sittenlehre.
Bekanntschaft mit den Hauptepochen der Kirchengeschichte und ihren
hervorragenden Trägern, insbesondere mit dem Leben großer Heiligen.
2. Deutsche Sprache.
Kenntnis der wichtigsten Gesetze der Formenlehre und der Syntax
der deutschen Sprache. Bekanntschaft mit den Hauptepochen