Contents : Lehrpläne für die höheren Schulen.

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erhoben  werden  darf.  Der  Eintrittin  den  fakultativen  Zeichenunterricht  verpflichtet
  den  betreffenden  Schüler  zur  Theilnahme  für  die  Dauer  eines  Semesters.
Wenn  aus  der  Tertia  eine  ausreichende  Anzahl  von  Schülern  an  dem  fakultativen
  Zeichenunterrichte  theilnimmt,  so  ist  aus  denselben  eine  abgesondert  zu  unterrichtende
  Abtheilung  zu  bilden.

Der  Unterricht  im  Singen  ist  für  die  zwei  untersten  Klassen  mit  je
2  wöchentlichen  Stunden  obligatorisch;  Befreiung  davon  hat  der  Direktor  auf
Grund  ärztlichen  Zeugnisses,  in  der  Regel  nur  auf  die  Dauer  eines  Semesters,
zu  ertheilen;  diese  erstreckt  sich  jedoch  nicht  auf  den  die  theoretischen  Elementarkenntnisse
  enthaltenden  Theil  des  Unterrichtes.  Auch  in  den  Klassen  von  Quarta
an  aufwärts  sind  die  Schüler  zur  Theilnahme  an  dem  von  der  Schule  dargebotenen
  Gesangunterrichte  verpflichtet;  doch  hat  der  Direktor  diejenigen  Schüler
von  der  Theilnahme  zu  befreien,  deren  Eltern  auf  Grund  eines  ärztlichen  Zeugnisses
  um  die  Diepensanon  nachsuchen  oder  deren  Mangel  an  Befähigung  zum
Singen  von  dem  Gesanglehrer  konstatirt  wird.

2.  Lehranfgabe  in  den  einzelnen  Unterrichtsgegenständen  der
Gymnasien.

1.  Christliche  Religionslehre.
A.  Für  Schüler  der  evangelischen  Konfession.

Biblische  Geschichte  des  Alten  und  besonders  des  Neuen  Testamentes.
  Katechismus  mit  den  nothwendigsten  zur  Erläuterung
dienenden  Bibelstellen.  Erklärung  des  Kirchenjahres;  Einprägung
einiger  bedeutender  Kirchenlieder.  Bekanntschaft  mit  dem  Hauptinhalte
  der  heiligen  Schrift,  besonders  des  Neuen  Testamentes  (aus
welchem  Abschnitte  in  der  Urschrift  zu  lesen  für  den  Unterricht  in
der  obersten  Klasse  empfohlen  wird),  und  mit  den  sicheren  Thatsachen
in  Betreff  der  Abfassung  der  einzelnen  Bücher.  Hauptpunkte  der
Glaubens=  und  Sittenlehre.  Bekanntschaft  mit  den  Hauptepochen
der  Kirchengeschichte  und  ihren  hervorragenden  Trägern.

B.  Für  Schüler  der  katholischen  Konfession.

Biblische  Geschichte  des  Alten  und  besonders  des  Neuen  Testamentes.
  Katechismus  mit  den  nothwendigsten  zur  Erläuterung
dienenden  Stellen  aus  der  heiligen  Schrift  und  der  Tradition.  Erklärung
  des  Kirchenjahres;  Einprägung  einiger  bedeutender  kirchlichen
Hoymnen.  Bekanntschaft  mit  dem  Hauptinhalte  der  heiligen  Schrift,
besonders  des  Neuen  Testamentes  (aus  welchem  Abschnitte  in  der
Urschrift  zu  lesen  für  den  Unterricht  in  der  obersten  Klasse  empfohlen
  wird),  und  mit  den  sicheren  Thatsachen  in  Betreff  der  Abfassung
der  einzelnen  Bücher.  Hauptpunkte  der  Glaubens=  und  Sittenlehre.
Bekanntschaft  mit  den  Hauptepochen  der  Kirchengeschichte  und  ihren
hervorragenden  Trägern,  insbesondere  mit  dem  Leben  großer  Heiligen.

2.  Deutsche  Sprache.
Kenntnis  der  wichtigsten  Gesetze  der  Formenlehre  und  der  Syntax
  der  deutschen  Sprache.  Bekanntschaft  mit  den  Hauptepochen