Full text : Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

Allgemeine  Chronik.  5

19.  Jan.  (Deutschland.  —  Württemberg).  Die  II.  Kammer  beschließt  einstimmig,
  die  Regierung  dringend  zu  ersuchen:  1)  dem  deutschen  Bunde  zu
Sicherung  der  Rechte  der  Herzogthümer  Schleswig-Holstein  diejenige  Truppenzahl,
  welche  sofort  ausgerüstet  werden  kann,  zur  augenblicklichen  Verfügung
zu  stellen;  2)  für  die  Mobilmachung  des  württ.  Contingentes  alles  Erforderliche
  jetzt  schon  in  der  Weise  vorzukehren,  daß  dasselbe  auf  die  erste  Aufforderung
  der  Bundesrersammlung  auszumarschiren  im  Stande  ist;  3)  durch
einen  selbständigen  dringenden  Antrag  am  Bunde  dieselben  Maßnahmen  von
Seite  der  bundesgetreuen  deutschen  Staaten  herbeizuführen.

„  „  (Deutschland.  —  Nassau).  Die  Regierung  schreitet  in  Folge  des  ihr
ungünstigen  Resultats  der  Landtagswahlen  gegen  die  ihr  mißliebigen  Beamten
mit  Versetzungen  und  Dienstentlassungen  ein  und  belohnt  ihre  Anhänger
durch  Beförderungen.

19—21.  Jan.  (Preußen).  Mißlungener  Versuch,  den  Oberbefehlshaber  der  Bundestruppen
  in  Holstein  zu  bewegen,  sich  ohne  Weiteres  unter  den  Oberbefehl
des  Höchstcommandirenden  der  alliirten  Preußen  und  Oesterreicher  zu  stellen.
Preußische  Truppen  rücken  ohne  vorhergegangene  Genehmigung  und  trotz
Protestes  in  Hamburg,  Lübeck,  Oldenburg  und  Holstein  ein.  Die  Bundestruppen
  räumen  Kiel  und  concentriren  sich  seitwärts  der  Durchzuglinien  der
österr.  und  preuß.  Truppen.

20.  Jan.  (Deutschland).  In  den  verschiedenen  deutschen  Staaten  sinden  in  Folge
der  Vorgänge  v.  14.  d.  M.  am  Bunde  zahlreiche  Volksversammlungen  statt,
welche  sich  energisch  gegen  die  Handlungsweise  Oesterreichs  und  Preußens
aussprechen  und  von  ihren  Regierungen  theils  die  selbständige  Anerkennung
des  Herzogs  Friedrich  theils  militärische  Maßregeln  zum  Schutze  Deutschlands
gegen  Vergewaltigung  von  Seite  der  „Vormächte“  verlangen.

21.  „  (Rußland).  Ein  kaiserl.  Ukas  verordnet  die  Einführung  von  Kreis=  und
Provinzialvertretungen  in  ganz  Rußland,  mit  Ausnahme  der  westlichen  und
der  baltischen  Gouvernements,  Archangels,  Astrachans  und  Bessarabiens.

Murawiew  beginnt  eine  Reihe  von  Decreten  zu  erlassen,  welche  auf  vollständige
  Unterdrückung  der  polnischen  Sprache  in  den  Gouvernements  von
Litthauen  abzielen.

„  „  (Deutschland.  —  Bayern)  ladet  die  Mittel=  und  Kleinstaaten  zu  einer
Conferenz  behufs  Berathung  der  Lage  gegenüber  den  beiden  Großmächten  ein.

21—22.  Jan.  (Deutschland.  —  Bundestag).  Die  Bundesversammlung  läßt  sich
zu  neuen  Instructionen  an  die  Bundescommissäre  herbei:  dem  Durchmarsch
der  Oesterreicher  und  Preußen  durch  Holstein  soll  kein  Hinderniß  in  den
Weg  gelegt  werden;  die  Entlassung  der  bisherigen  österr.  und  preuß.  Reservetruppen
  in  Holstein  wird  bewilligt.

„  „  Jan.  (Preußen).  Debatte  des  Abg.-Hauses  über  die  12  Mill.  Anleihe.  Die
Bewilligung  der  Anleihe  wird  mit  250  gegen  51  Stimmen  verworfen  und
eine  Resolution  genehmigt,  die  sich  energisch  gegen  die  bisher  von  der  Regierung
  in  der  deutsch-dänischen  Streitfrage  befolgte  Politik  ausspricht.  

22.  Jan.  (Deutschland.  —  Sachsen).  Die  II.  Kammer  beschließt  einstimmig,
von  der  Regierung  die  selbständige  Anerkennung  des  Herzogs  Friedrich,  so
wie  die  sofortige  Verstärkung  der  Bundestruppen  in  Holstein  zu  verlangen.

23.  „  (Preußen).  Das  Herrenhaus  verwirft  das  Budget  für  1864,  wie  es  aus
den  Berathungen  des  Abg.-Hauses  hervorgegangen  ist  und  stellt  den  ursprünglichen
  Regierungsantrag  wieder  her.

25.  „  (Preußen).  Das  Abg.-Haus  lehnt  die  von  der  Regierung  vorgeschlagene
Militärnovelle  (mit  dreijähriger  Dienstzeit)  mit  268  gegen  34  Stimmen  ab
und  erklärt  den  Beschluß  des  Herrenhauses  v.  23.  d.  M.  für  null  und  nichtig.
Ein  kgl.  Decret  erklärt  die  Session  des  Landtags  für  geschlossen.  Z

„  „  (Oestrreich).  Der  große  Finanzausschuß  des  Abg.-Hauses  beschließt,  beim
Hause  darauf  anzutragen,  statt  der  von  der  Regierung  geforderten  10  Mill.
Anleihe  nur  so  viel  zu  bewilligen,  als  wirklich  für  die  Bundesexecution  in