Full text: Europäischer Geschichtskalender. Fünfter Jahrgang. 1864. (5)

Deutschland. 71 
vorstehenden Abstimmung über die Erbfolge in Schleswig-Holstein seine Stimme 
für das Recht des Herzogs Friedrich VIII. abgeben werde. Der Senat hat 
trotz des von einzelnen Mitgliedern gestellten Auskunftsersuchens der Bürger- 
schaft auf beide Beschlüsse keine Rückantwort ertheilt, während die Regierungen 
fast aller anderen deutschen Staaten, die durch ähnliche Beschlüsse der Volks- 
vertretungen dazu veranlaßt waren, in mehr oder minder erschöpfender Weise 
Aufschlüsse über die Richtung ihrer Politik in dieser, dem deutschen Volke so 
hochwichtigen Angelegenheit gegeben haben. Das Interesse, das Hamburgs 
Bevölkerung und Bürgerschaft daran haben, daß auch ihnen eine offene Er- 
klärung des Senats werde, ist wesentlich dadurch gesteigert, daß einerseits nach 
glaubwürdigen Mittheilungen Hamburg in der 16. Curie zu wiederholten 
Malen im Sinne derjenigen Staaten gestimmt hat, von denen eine den Wün- 
schen der deutschen Nation entsprechende Lösung der schleswig-holsteinischen 
Frage nicht erwartet werden kann; und andererseits bei der jetzigen Sachlage 
sich sehr wohl der Fall erneuern könnte, daß von einer einzigen Curie und viel- 
leicht von einer einzigen Stimme innerhalb der Curie die Entscheidung der großen 
Frage abhängig wäre. Der Gedanke an die Möglichkeit aber, daß durch die 
hamburgische Abstimmung eine nationale Lösung jener Frage nicht nur nicht 
gefördert, sondern vielleicht sogar definitiv gestört werden könnte, erfüllt die 
Bevölkerung und Bürgerschaft Hamburgs mit ängstlicher Besorgniß und stei- 
gert den allgemeinen Wunsch nach einer befriedigenden Auskunft. Aus diesen 
Gründen bezieht sich die Bürgerschaft auf ihre Beschlüsse vom 11. December 
und 6. Januar, die sich hiermittelst wiederholt, und ersucht den Senat drin- 
gend um eine ungesäumte, die ausgesprochenen Besorgnisse beruhigende Ant- 
wort auf diese Beschlüsse.“ 
4. März. (Holstein). Die Universität Kiel beschließt eine Eingabe an 
den deutschen Bund für Einberufung der holsteinischen Stände. 
7. „ (Preußen). Gen. v. Manteuffel kehrt von seiner außerordent- 
lichen Mission von Wien wieder nach Berlin zurück. Preußen und 
Oesterreich haben sich darüber verständigt, ihre Truppen in Jütland 
einrücken zu lassen. 
„ „ (Oesterreich und Preußen) notificiren den übrigen Unter- 
zeichnern des Londoner Vertrags den Einmarsch ihrer Truppen in 
Jütland und erklären zugleich, unter welchen Bedingungen sie nun- 
mehr zu einem Waffenstillstand und Conferenzen bereit seien: 
„Die Regierung hatte gehofft, daß das dänische Gouvernement 
versöhnlichere Gesinnungen an den Tag legen werde. In diesem Fall würden 
die beiden deutschen Großmächte sich beeilt haben, ihre militärische Action zu 
unterbrechen und auf Verhandlungen einzugehen. Wir müssen jedoch mit 
Bedauern feststellen, daß unsere Erwartung getäuscht wurde. Die Haltung des 
Kopenhagener Hofs, seine Weigerung, an den von England vorgeschlagenen 
Conferenzen theilzunehmen, legt uns die Pflicht auf, in den Zwangsmaßregeln 
zu beharren, zu denen wir unsere Zuflucht genommen. Wichtige strategische 
Erwägungen haben die Ermächtigung begründet, welche dem Obercomman-= 
danten der österreichisch-preußischen Truppen gegeben wurde, in Jütland einzu- 
rücken, um die Stellung seiner Truppen zu sichern und die in Fridericia zu- 
sammengezogenen Dänen im Schach zu halten, indem er sie verhindert, die 
Flanken der Armee zu bedrohen, oder alle ihre Kräfte der Vertheidigung der 
Düppeler Linie zu weihen. Die beiden Mächte habe um so weniger gezögert, 
diese strategische Bewegung zu erlauben, da sie berechtigt waren, Repressalien 
gegen die Anordnung der dänischen Regierung zu ergreifen, welche die Weg- 
nahme der auf dem Meer befindlichen Schiffe, nicht allein der kriegführenden, 
sondern auch anderer Staaten des deutschen Bundes befiehlt. Die hiermit den