Full text : Europäischer Geschichtskalender. Siebenter Jahrgang. 1866. (7)

430  Amerika.

3.  März.  Der  Senat  tritt  dem  Beschluß  des  Repräsentantenhauses  vom
21.  Februar  bez.  Vertretung  der  Südstaaten  mit  29  gegen  18  Stimmen
  bei.

7.  „  Das  Repräsentantenhaus  weist  einen  Antrag  des  Reconstructionscomité“s
  auf  Wiederaufnahme  von  Tennessee  in  die  Union  unter
gewissen  Bedingungen  an  das  Comits  zurück,  weil  jene  Bedingungen
noch  keine  genügende  Bürgschaft  weder  für  die  Treue  gegen  die
Union,  noch  für  den  Schutz  der  freigelassenen  Neger  darböten.  Eine
Eingabe  des  Gouverneurs  von  Nordcarolina  wird  mit  100  gegen
37  Stimmen  kurzweg  zurückgewiesen,  da  der  Congreß  diesen  Staat
noch  nicht  anerkannt  habe.  Ebenso  wird  Cadetten  aus  den  Südstaaten
  die  Aufnahme  in  die  Kriegsschule  von  Westpoint  so  lange
verweigert,  als  jene  Staaten  nicht  vom  Congreß  wieder  in  die  Union
aufgenommen  seien.

10.  „  Präsident  Johnson  erklärt  einer  Deputation  aus  Kentucky,  er
werde  seinerseits  nicht  zurückweichen.

16.  „  Mit  diesem  Tage  geht  der  bieherige  Reciprocitätsvertrag  mit
Canada  zu  Ende.

„  „  Beide  Häuser  des  Congresses  nehmen,  das  Repräsentantenhaus
mit  109  gegen  38,  der  Senat  mit  30  gegen  7  Stimmen,  einen
Gesetzesentwurf  an,  der  (unter  gänzlicher  Beiseitlassung  des  bestrittenen
  Negerwahlrechts)  die  positiven  bürgerlichen  Rechte,  die  den
Sclaven  durch  ihre  Befreiung  zu  Theil  geworden  sind,  aufzählt  und

unter  den  Schutz  der  Bundesgerichte  stellt:

Nach  &  1  sind  alle  Bewohner  der  Ver.  Staaten,  welche  nicht  einer  fremden
  Macht  unterthan  sind,  ausschließlich  der  nicht  besteuertem  Indianer,  Bürger
  der  Ver.  Staaten;  und  solche  Bürger"  ohne  Unterschied  der  Hautsarbe
und  ohne  Rücksicht  darauf,  ob  sie  früher  Sclaven  gewesen,  haben  in  jedem
Staat  und  Territorium  dasselbe  Recht,  Contrakte  abzuschließen  und  deren
Erfüllung  zu  erzwingen,  als  Kläger,  Beklagte,  Parteien  u.  Zeugen  vor  Gericht  zu
erscheinen,  persönliches  Eigenthum  zu  erben,  kaufen,  miethen,  verkaufen,  halten
und  übertragen  und  alle  persönlichen  Eigenthumsrechte  in  demselben  Maße
zu  genießen,  wie  weiße  Bürger;  ebenso  sollen  alle  denselben  Strafen  unterliegen
  und  alle  dem  zuwiderlanfenden  Gesetze  sollen  hiedurch  aufgehoben  sein.
§&#  2.  Wer  Jemanden  eines  der  durch  §  1  garantirten  Rechte.  unter  Berufung
auf  irgend  ein  anderweitiges  Gesetz  oder  Herkommen  vorenthält  oder  Strafen
auferlegt  in  Hinsicht  darauf,  daß  er  einmal  Sclave  gewesen,  oder  wegen  seiner
  Hautfarbe,  verfällt  in  eine  Geldbuße  bis  zu  1000  Dollars  und  eine
Gefängnißstrase  bis  zu  einem  Jahre.  &  3.  Die  Districtsgerichte  der  Ver.
Staaten,  mit  Ausschluß  der  Staatsgerichte,  sind  hinsichtlich  aller  Vergehen
gegen  dieses  Gesetz  competent  und  ebenso  in  Gememschaft  mit  den  Wandergerichten
  der  Ver.  Staaten,  hinsichtlich  aller  Civil-und  Eriminalfälle,  bei
welchen  Personen  betroffen  sind,  welche  ihre  ihnen  gemäß  &  1  dieses  Gesetzes  zustehenden
  Rechte  bei  den  Staals=  oder  Lecalgerichten  nicht  erlangen  können.
Eivil=  und  Criminalfälle  gegen  solche  Personen  und  alle  aus  diesem  Gesetz
und  dem  Gesetz  über  Etablirung  des  Emanecipationsbureau  entspringende
Fälle  können  auf  Verlangen  des  Beklagten  vor  dem  Staatsgerichte  vor  das
zuständige  Districts=  oder  Wandergericht  gebracht  werden.  Wenn  auf  den  bezüglichen
  Fall  die  Ver.  Staatengesetze  keine  Anwendung  sinden,  so  soll  er