430 Amerika.
3. März. Der Senat tritt dem Beschluß des Repräsentantenhauses vom
21. Februar bez. Vertretung der Südstaaten mit 29 gegen 18 Stimmen
bei.
7. „ Das Repräsentantenhaus weist einen Antrag des Reconstructionscomité“s
auf Wiederaufnahme von Tennessee in die Union unter
gewissen Bedingungen an das Comits zurück, weil jene Bedingungen
noch keine genügende Bürgschaft weder für die Treue gegen die
Union, noch für den Schutz der freigelassenen Neger darböten. Eine
Eingabe des Gouverneurs von Nordcarolina wird mit 100 gegen
37 Stimmen kurzweg zurückgewiesen, da der Congreß diesen Staat
noch nicht anerkannt habe. Ebenso wird Cadetten aus den Südstaaten
die Aufnahme in die Kriegsschule von Westpoint so lange
verweigert, als jene Staaten nicht vom Congreß wieder in die Union
aufgenommen seien.
10. „ Präsident Johnson erklärt einer Deputation aus Kentucky, er
werde seinerseits nicht zurückweichen.
16. „ Mit diesem Tage geht der bieherige Reciprocitätsvertrag mit
Canada zu Ende.
„ „ Beide Häuser des Congresses nehmen, das Repräsentantenhaus
mit 109 gegen 38, der Senat mit 30 gegen 7 Stimmen, einen
Gesetzesentwurf an, der (unter gänzlicher Beiseitlassung des bestrittenen
Negerwahlrechts) die positiven bürgerlichen Rechte, die den
Sclaven durch ihre Befreiung zu Theil geworden sind, aufzählt und
unter den Schutz der Bundesgerichte stellt:
Nach & 1 sind alle Bewohner der Ver. Staaten, welche nicht einer fremden
Macht unterthan sind, ausschließlich der nicht besteuertem Indianer, Bürger
der Ver. Staaten; und solche Bürger" ohne Unterschied der Hautsarbe
und ohne Rücksicht darauf, ob sie früher Sclaven gewesen, haben in jedem
Staat und Territorium dasselbe Recht, Contrakte abzuschließen und deren
Erfüllung zu erzwingen, als Kläger, Beklagte, Parteien u. Zeugen vor Gericht zu
erscheinen, persönliches Eigenthum zu erben, kaufen, miethen, verkaufen, halten
und übertragen und alle persönlichen Eigenthumsrechte in demselben Maße
zu genießen, wie weiße Bürger; ebenso sollen alle denselben Strafen unterliegen
und alle dem zuwiderlanfenden Gesetze sollen hiedurch aufgehoben sein.
§&# 2. Wer Jemanden eines der durch § 1 garantirten Rechte. unter Berufung
auf irgend ein anderweitiges Gesetz oder Herkommen vorenthält oder Strafen
auferlegt in Hinsicht darauf, daß er einmal Sclave gewesen, oder wegen seiner
Hautfarbe, verfällt in eine Geldbuße bis zu 1000 Dollars und eine
Gefängnißstrase bis zu einem Jahre. & 3. Die Districtsgerichte der Ver.
Staaten, mit Ausschluß der Staatsgerichte, sind hinsichtlich aller Vergehen
gegen dieses Gesetz competent und ebenso in Gememschaft mit den Wandergerichten
der Ver. Staaten, hinsichtlich aller Civil-und Eriminalfälle, bei
welchen Personen betroffen sind, welche ihre ihnen gemäß & 1 dieses Gesetzes zustehenden
Rechte bei den Staals= oder Lecalgerichten nicht erlangen können.
Eivil= und Criminalfälle gegen solche Personen und alle aus diesem Gesetz
und dem Gesetz über Etablirung des Emanecipationsbureau entspringende
Fälle können auf Verlangen des Beklagten vor dem Staatsgerichte vor das
zuständige Districts= oder Wandergericht gebracht werden. Wenn auf den bezüglichen
Fall die Ver. Staatengesetze keine Anwendung sinden, so soll er