Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neunter Jahrgang. 1868. (9)

38 Preußen und der norddeutsche Bund. 
bahnen durch Veräußerung zu ihrer Rechtsgiltigkeit der Zustimmung 
beider Häuser des Landtags bedürfe. 
Von den 40 Mill. sollen 6,319,000 Thlr. Hannover, 6 Mill. Kurhessen, 
3,119,000 Nassau und 23,560,000 Ostpreußen zu Gute kommen. 
20. Jan. (Preußen). Abg.-Haus: Budget, Etat des Innern: Die 
Positionen für die hannoverschen Landdrosteien und ebenso diejenigen 
für die hannoverschen Aemter werden als Definitivum mit 201 gegen 
454 Stimmen abgelehnt und nur als Pauschquantum bewilligt und 
auf den Antrag Solgers mit 186 gegen 175 Stimmen beschlossen: 
„Die k. Staatsregierung aufzufordern, eine vollständige Reorganisation 
der gesammten inneren Verwaltung, soweit sie gegenwärtig zum Geschäfts- 
kreise der Regierungen gehört, in Uebereinstimmung mit den für eine neue 
Ordnung der Gemeinde-, Kreis- und Provinzialverfassungen zu erlassenden 
und bereits theilweise in Aussicht gestellten Gesetzen baldmöglichst herbeizu- 
führen und in der nächsten Sitzungsperiode des Landtags die desfallsigen 
Gesetze vorzulegen.“ 
22.1.  (Preußen). Die Prov.-Korresp. verheißt, daß unmittelbar 
nach Schluß des Landtags der Minister des Innern hervorragende 
Mitglieder beider Häuser behufs einer Verständigung über die Re- 
form der Kreisverfassung, an die sich später der Weiterbau der pro- 
vinziellen Selbstverwaltung knüpfen solle, berufen werde. [Diese 
Berufung unterbleibt indeß wieder während des ganzen Jahres 1868]. 
23.—25. Jan. (Preußen: Hannover). Die flüchtigen Hannoveraner 
(die sog. hannov. Legion) verlassen die Schweiz plötzlich wieder und 
langen in Frankreich an, erst 450, später ca. 730 Mann stark mit 
43 Offizieren. 
27. Jan. (Zollverein). Unterzeichnung einer Uebereinkunft zwischen 
Preußen und Frankreich zu Berlin, durch welche Preußen die Herab- 
setzung des Weinzolls auf 10 Fr., Frankreich dagegen die Entlassung 
Mecklenburgs aus seinem Handelsvertrage mit Frankreich zugesteht 
und damit der Eintritt desselben in den Zollverein ermöglicht. Die 
Unterhandlungen über einen Zoll- und Handelsvertrag zwischen Oester- 
reich und dem Zollverein können nunmehr wieder aufgenommen werden. 
27.1.  (Preußen). Urtheil der dritten Abtheilung des Kammergerichts 
in dem Prozesse gegen den Abg. Twesten, der in erster Instanz vom 
Stadtgerichte wegen Beleidigung der Justizbehörde durch Behauptung 
unwahrer Thatsachen in einer Rede in der Sitzung des Abg.-Hauses 
v. 30. Mai 1865 zu zwei Jahren Gefängniß verurtheilt worden ist. 
Das Erkenntniß vernichtet das Urtheil erster Instanz, nimmt mildernde 
Umstände an und verurtheilt Twesten zu 300 Thlr. Geldbuße, event. 
4 Monaten Gefängniß. Das Kammergericht erklärt übrigens, daß 
es bei seiner früheren Ansicht über die Anwendbarkeit des Art. 84 
der Verfassung beharre, und nur auf Grund der Entscheidung des 
höchsten Gerichtshofes so habe erkennen müssen. 
29.1.  (Preußen). Das Herrenhaus entfernt aus dem Gesetze für
	        
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