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Itallen.
Behörden, mit Ausnahme der militärischen und der gerichtlichen, anvertraut,
indem endlich die gesammte Verwaltung auf übereinstimmenden und einfachen
Grundlagen geordnet wird. Mit dieser Vereinfachung der gesammten Ver-
waltung gehen einige speciell in die Finanzverwaltung einschlägige Neuerun-
gen Hand in Hand: die Ueberlassung des Kassendienstes an die Nationalbank,
und die Betrauung der Gemeinden mit der Erhebung der directen Steuern
(lombardisches System). Außerdem stellt der Minister Gesetze in Aussicht
über die Verwaltung des Staatsvermögens und über das Rechnungswesen.
Die finanziellen Ergebnisse dieses gesammten Plans resumirt der Minister in
folgenden Ziffern: die beiden neuen Steuern sollen ergeben 80 Mill., die
Resorm der bestehenden Steuern 68 Mill., durch die Verwaltungsreformen
sollen erspart werden 14 Mill., zusammen 162 Min., welche, von dem vor-
ausgesehenen Deficit von 240 Mill. abgezogen, noch ein Restdeficit von 78
Mill. ungedeckt lassen, was jedoch weiter keine esorsuise einflößen kann, in-
dem dasselbe durch die natürliche Zunahme der Einkünste in Folge des wach-
senden Nationalwohlstands bis spätestens zum Jahre 1880, voraussichtlich
aber noch viel früher, verschwinden wird. Der letzte Theil des Vortrags des
Ministers beschäftigt sich mit der Frage: wie für das bis zum Schlusse dieses
Jahres auf 630 Mill. anwachsende Deficit der Jahre 1866, 1867 und 1868
Deckung beschafft werden soll. Bisher hat dazu gedient und wird noch serner
dienen: die schwebende Schuld im Betrage von 658 Mill. Aber um den
regelmäßigen Dienst der Staatskassen zu sichern, sind noch weitere 162 Mill.
erforderlich, da die Eintreibung der Steuerrückstände erst im Jahre 1869
vorausgesehen werden darf. Der Minister läßt sich ausführlich über die Er-
gebnisse der Operation mit den Kirchengütern aus und gelangt zu dem
Schlusse, daß aus diesem Geschäft nicht mehr als 50 Mill. jährlich sich
erzielen lassen. Um mehr zu erzielen, müßte man die betreffenden Obli-
gationen unter dem festgesetzten Preis abgeben. Näheres über die Mittel,
wodurch das Deficit von 630 Mill. gedeckt werden soll, theilt der Minister
nicht mit. "
24. Jan. Auf die Einladung des Tuileriencabinets, daß trotz der Rede
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Nouher's vom 5. Dec. 1867 jamais“) das Florentiner Cabinet
keinen Anstand nehmen werde, wenigstens die Grundzüge vorzuschla-
gen, wodurch ein modus vivendi zwischen Rom und JItalien her-
gestellt werden könnte, präcisirt Menabrea in einer Depesche nach
Paris die Punkte, welche, vor allem aus eine Zolleinigung, Italien
als Basen dafür betrachten würde.
„ Die II. Kammer genehmigt das Einnahmebudget für 1868 mit
201 gegen 87 Stimmen. «
— Febr. Unter dem Vorgange Padua's werden in Mailand, Venedig,
Genua, Modena, Bologna und anderen oberitalienischen Städten
Adressen mit zahlreichen Unterschriften an das Parlament gerichtet,
um die Opferwilligkeit des Volks zu bezeugen und die Volksvertre—
tung an die Pflicht zu erinnern, das Land vor dem Unglück und
der Schmach des Bankerotts zu bewahren.
„ II. Kammer: Die Budgetcommission beschließt, auf die Mahl-
steuervorlage der Regierung einzugehen.
„ II. Kammer: Die Neuwahl der Bureaux fällt entschieden zu
Gunsten der Rechten aus. Das Ministerium befestigt sich.