Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 133 
11. Mai. (Preußen.) Der König ertheilt bereits den erst am 9. d. M. 
 
 
perfect gewordenen vier kirchenpolitischen Gesetzen seine Sanction. 
12.   „ (Deutsches Reich.) Reichstag: Delbrück beantwortet eine Inter- 
pellation betr. die Vorlage über Bestrafung des Contractbruches der 
Arbeitgeber oder Arbeitnehmer dahin, die preußische Regierung beab- 
sichtige schon längst ein derartiges Gesetz und werde einen Entwurf 
baldigst dem Bundesrathe unterbreiten. 
13.   „ (Deutsches Reich.) Bundesrath: beschließt in Berathung der 
Anträge des Justizausschusses, daß behufs weiterer Ausführung des 
Reichsgesetzes vom 4. Juli 1872 betr. den Orden der Gesellschaft Jesu 
1) nachfolgende Genossenschaften: die Congregation der Redemptoristen 
(Congregatio Sacerdotum titulo Sanctissimi Redemptoris); die Congregation 
der Lazaristen (Congregatio Missionis); die Congregation der Priester vom 
heiligen Geiste (Congregatio Spiritus sub titulo immaculati cordis Stae. 
„Virginis Mariae); die Gesellschaft vom heiligen Herzen Jesu (Société du 
Sacré Coeur de Jésus) — als im Sinne des gedachten Reichsgesetzes mit 
dem Orden der Gesellschaft Jesu verwandt-anzusehen seien, und demzufolge 
die in der Bekanntmachung vom 5. Juli 1872, betreffend die Ausführung 
des Gesetzes über den Orden der Gesellschaft Jesu, erlassenen Vorschriften auch 
auf die vorgenannten Genossenschaften mit der Maßgabe Anwendung zu 
finden haben: daß Niederlassungen dieser Genossenschaften spätestens binnen 
6 Monaten, vom Tage der Bekanntmachung dieses Beschlusses an, aufzulösen 
sind. 2) Die Bundesregierungen um weitere Aufklärungen über die in der 
Sitzung des Bundesraths vom 22. Februar d. J. (die Brüder der christlichen 
Schulen, frères ignorantins; die freres du prècieux sang mit einem Kloster 
in Elsaß-Lothringen: die Schulbrüder des Vereins Mariä zu Ebersmünster 
in Elsaß-Lothringen; die Schulbrüder der christlichen Lehre des Bisthums 
Straßburg zu Matzenheim in Elsaß-Lothringen; die frères de la doctrine 
chrétienne in Elsaß-Lothringen; die Schulschwestern in Bayern, Hessen und 
Lothringen und die Marianischen Congregationen an verschiedenen Orten in 
Preußen, Bayern und Hessen) als dem Orden der Gesellschaft Jesu verwandt 
bezeichneten und unter Ziffer 1 nicht genannten Orden und ordensähnlichen 
Congregationen unter Mittheilung der Ordensregeln und Statuten zu er- 
suchen. Es wird ferner beschlossen, die Bundesregierungen zu ersuchen: über 
die in ihren Gebieten vorhandenen und durch vorstehende Beschlüsse zu 1 
und 2 nicht berührten männlichen und weiblichen Orden und Congregationen 
nach Anleitung der von der königlich preußischen Regierung aufgestellten 
Uebersichten und unter Beifügung der Ordensregeln und Statuten nähere 
Mittheilungen an den Bundesrath  gelangen zu lassen. 
„ (Preußen.) Der Handelsminister Graf Itzenplitz erhält seine 
Entlassung und wird durch Dr. Achenbach ersetzt.  
„ (Preußen.) Das Ausfallen des katholischen Religionsunterrichts 
an den meisten höheren Lehranstalten der Provinz Posen in Folge 
der nothwendig gewordenen Suspension der geistlichen Religionslehrer 
hat in einer dieser Anstalten, der städtischen Realschule zu Posen, zu 
sog. confessionslosen Andachten geführt. 
Es ist nämlich die Anordnung getroffen worden, daß am Schlusse jeder 
Woche die sämmtlichen Schüler ohne Rücksicht auf Confession sich zu einer 
gemeinschaftlichen Andacht versammeln. Im Anschlusse an die Vorkommnisse 
in der Schule werden den Schülern dabei ihre Pflichten vom Standpunkte