Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 139
kirchlichen Parteistandpunkt ausgegangene, einseitige und willkürliche“ und
fährt dann wörtlich fort: „Wenn von Bildung einer neuen Religionsgesell-
schaft im Sinne des Patents vom 30. März 1847 die Rede sein kann, so
dürfte dies nicht die Altkatholiken, sondern mit Recht nur die Neukatholiken
treffen, die in der That eine neue Lehre aufstellen und auf Grund ihres
factischen Besitzes der Kirchen und Kirchengüter der katholischen Kirche sich
als die einzigen wahren Glieder und Vertreter der romisch katholischen Kirche
darstellen und betrachtet wissen wollen.“ Schärfer und bestimmter kann das
Recht der Altkatholiken in der That nicht anerkannt werden, als in diesen
Worten, welche die „neue Religionsgesellschaft" viel eher im Lager der An-
hänger des Vaticanums als in dem der Altkatholiken anerkennen.
25. Mai. (Deutsches Reich.) Die vierte Milliarde der französischen
Kriegsentschädigung ist vollständig bezahlt. Nach der Berliner Con-
vention vom 15. März d. J. ist nunmehr die letzte Milliarde in vier
monatlichen Raten abzutragen, von welchen die erste am 5. Juni, die
letzte am 5. Sept. fällig ist. Am 5. Juli wird das ganze noch
occupirte Gebiet mit Ausnahme der Festung Verdun geräumt; letztere
bleibt bis zum 5. Sept. in deutschen Händen.
26. „ (Deutsches Reich.) Reichstag: Erste Lesung des Etats für
1874, der erst jetzt, obgleich seit Eröffnung der Session mehr als
zwei Monate verflossen sind, vollständig vorliegt, theilweise auch jetzt
noch ohne die erforderliche nähere Erläuterung. Präs. Delbrück gibt
ein summarisches Bild der Finanzlage und einen Ueberblick über die
Verwendung der gesammten franz. Kriegscontribution und Kriegs-
minister v. Kameke sagt eine Uebersicht über die Verwendung des
Militärpauschquantums zu.
Bez. des Budgets wird beschlossen, die Etats für das Heer und
die Marine und die damit zusammenhängenden Vorlagen an die längst
bestellte Budget-Commission zu verweisen, den Rest des Etats dagegen
im Plenum zu berathen.
Unter den Reichstagsabgeordneten macht sich bereits eine große Ermüdung
bemerkbar. Die Nationalliberalen sind daher ziemlich einstimmig für eine
Vertagung der Session bis zur zweiten Hälfte Octobers nach den preußischen
Landtagswahlen, wofern das Militärgesetz von der Regierung nicht für ein-
mal zurückgezogen werden sollte. Die Conservativen und das ultramontane
Centrum sind gegen eine Vertagung, ebenso der Bundesrath; die übrigen
Fractionen des Reichstags sind getheilter Ansicht.
27. „ (Bayern.) Das Generalcommando erläßt eine Ordre, nach wel-
cher gemäß der nunmehr geltenden gesetzlichen Bestimmungen eine Aus-
rückung der Truppen bei der Fronleichnamsprocession oder sonstigen
kirchlichen Feierlichkeiten nur noch stattfinden darf, wenn der König
die Fronleichnamsprocession oder andere Processionen begleitet.
„ (Preußen.) Die Oberpräsidenten richten an die verschiedenen
Bischöfe gleichlautende Schreiben, durch welche sie dieselbe auffordern,
ihnen genaue Mittheilung über die in der betreffenden Diöcese be-
stehenden kirchlichen Anstalten für Vorbildung der Geistlichen, insbe-
sondere auch der Knaben-Seminarien und Convicte zukommen zu lassen.