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Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Reichskanzler aber nicht geneigt ist, der Discussion auf solche Weise ein Ende
zu machen. Die Schwierigkeiten würden sich bei der Berathung im Reichs-
tage wiederholen, da die bayerische Regierung in dieser Frage der Unter-
stützung der nationalen Partei, welche, wenn auch aus allgemeinen Gründen,
die Nothwendigkeit einer Reichs-Centralbank anerkennt, sicher ist. Die Re-
gierungen haben offenbar einen Fehler begangen, als sie dem Reichstage das
Münzgesetz allein vorlegten, ohne gleichzeitig Vorschläge zur Lösung der Pa-
piergeld= und Bankfrage zu machen. Es war doch vorauszusehen, daß der
Reichstag die Trennung dieser in sich zusammenhängenden Materien nicht
ohne weiteres annehmen werde. Durch die Umgehung der Papiergeld= und
Bankfrage ist lediglich Zeit verloren und sind die Schwierigkeiten geschaffen
worden, mit deren Beilegung man sich nun abmüht.
18. Juni. (Deutsches Reich.) Reichstag: Zweite Berathung über die
Einführung der Reichsverfassung in Elsaß-Lothringen. Der clericale
Windthorst erneuert seine Angriffe auf § 8 des Entwurfes und seinen
Antrag vom 16. d. M., nur daß er zwei Jahre statt einem zuge-
stehen will, allein sein Antrag wird nochmals und zwar in nament-
licher Abstimmung mit 171 gegen 71 Stimmen (des Centrums und
der Fortschrittspartei) abgelehnt und das Gesetz definitiv angenommen.
„ (Preußen.) Da der Bischof von Paderborn die Revision resp.
jede Auskunft über sein theol. Seminar verweigert hat, so erklärt
ihm der Oberpräsident Namens des Staates, daß dasselbe fortan das
durch die Maigesetze vorgeschriebene Studium auf einer deutschen
Staatsuniversität zu ersetzen für geeignet nicht zu erachten sei. Es
ist dies der erste derartige Fall in Preußen. Da indeß sämmt-
liche preuß. Bischöfe übereinstimmend jede innere Einsichtnahme in
ihren Seminarien von Seite der Staatsbehörden verweigern, so muß
nach und nach dieselbe Maßregel auch gegen sie ins Werk gesetzt
werden als erster Schritt, dem als zweiter die Entziehung der bis-
herigen Staatsbeiträge zum Unterhalt dieser Seminarien folgt, wo-
durch in den meisten Fällen die Bischöfe gezwungen werden, diese
Seminarien ganz zu schließen.
19. „ (Deutsches Reich.) Reichstag: genehmigt in 3. Lesung den
Gesetzesentwurf betr. die Controle des Reichshaushalts für 1873.
Richter: spricht die Hoffnung aus, daß dieser Etat der letzte sein werde,
der statt durch einen Rechnungshof des deutschen Reiches durch die preußische
Oberrechnungskammer geprüft werde und glaubt deshalb, in der Voraus-
setzung, daß die Regierung Alles thun werde, um baldmöglichst aus diesem
provisorischen Zustande herauszukommen, von einer Kritik der in der Vor-
lage vorgeschlagenen Maßregel einer Verlängerung dieses Proviforiums ab-
sehen zu dürfen.
und erledigt in 2. Lesung den Gesetzesentwurf betr. den Antheil
des ehemal. Nordd. Bundes an der franz. Kriegskostenentschädigung.
Referent Miquel: Es entfallen als Rest von der Kriegskostenentschädi-
gung auf den norddeutschen Bund 598,391,941 Thlr., davon gehen ab die
Kriegskosten mit 201,871,816 Thlr., das Retablissement für die Offiziere
und Heereseinrichtungen mit 116,846,810 Thlr., außerdem eine Reihe wei-
terer militärischer Ausgaben mit ziemlich bedeutenden Beträgen. Diese Aus-
gaben hätten zum Theil Anfechtungen erfahren, welche jedoch in der Com-