Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

162 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. 
5. Juli. (Deutsches Reich.) Frankreich entrichtet das zweite Viertel der 
fünften Milliarde der Kriegsentschädigung. Die deutschen Occupations-= 
truppen beginnen demgemäß sofort mit der vertragsmäßigen Räumung 
der östlichen Departements, so wie der Städte Nanch und Belfort. 
8. „ (Preußen.) Der Geh. Rath Wagener wird in Folge der Ent- 
hüllungen Lasker's vom 1. Oct. l. J. ab mit Pension in Ruhestand 
versetzt. 
„ (Preußen.) Hr. v. Kleist-Retzow, einer der Hauptführer der 
Feudal-Conservativen, unterliegt neuerdings bei einer Reichstagswahl in 
Neustettin, da seine Candidatur von der Regierung nicht unterstützt wird. 
„ (Hessen.) II. Kammer: erledigt die Berathung der ihr von der 
Regierung vorgelegten Verwaltungs-Gesetzesentwürfe (Kreisordnung, 
Städte= und Landgemeinde-Ordnung). 
Die von ihr gefaßten Beschlüsse gehen theilweise entschieden über die 
Regierungsvorlage hinaus. So z. B. wird das allgemeine und directe 
Wahlrecht bei den Gemeinderathswahlen mit dem alleinigen Schutz eines 
vierjährigen Aufenthalts in der Wahlgemeinde beschlossen, auch den Land- 
gemeinden das Recht der directen Wahl ihrer Bürgermeister zugestanden. 
9. „ (Deutsches Reich). Die Reichsregierung hat sich mit den meisten 
europäischen Regierungen über die Abhaltung eines Congresses behufs 
Gründung eines europäisch-nordamerikanischen Postvereins verständigt. 
Derselbe soll in Bern stattfinden und der schweiz. Bundesrath erläßt 
daher die Einladung zu Beschickung des Congresses auf den 1. Sept. 
l. J. nach Bern an alle Regierungen Europas und der nordameri- 
kanischen Union. 
„ (Preußen.) Die offiz. „Prov.-Corr.“ bespricht wiederholt die 
Katholikenadresse des Herzogs v. Ratibor an den Kaiser und meint, 
daß „damit die Scheidung der Geister innerhalb der deutschen katholischen 
Kirche im Gegensatz zu der bisherigen absoluten Herrschaft fremdartiger Macht- 
einflüsse begonnen habe", mit der Beifügung: „Die Staatsregierung ist ent- 
schlossen, von den Mitteln, welche ihr die Gesetzgebung in die Hand gegeben 
hat,  rückhaltlos Gebrauch zu machen; jeder Tag bewährt aufs neue ihre Ent- 
schlossenheit.“ 
„ (Preußen.) Eine kgl. Cabinetsordre ordnet die Sprachenfrage 
für die Volksschulen der Provinz Posen. 
Die Cabinetsordre ist für die Weiterverbreitung der deutschen Sprache 
in der Provinz Posen ein wichtiger Schritt. Der Graf Königsmarck hatte 
als dortiger Oberpräsident im vorigen Jahr eine Commission von Fachmännern 
einberufen, um deren Ansicht über die Anwendung der deutschen Sprache in 
den Schulen zu hören. Die Commission hat sich dafür erklärt, daß die 
deutsche Sprache als Unterrichtssprache in allen Gegenständen, mit Ausnahme 
des Religionsunterrichts, auch in den Schulen des platten Landes einzuführen 
sei. Diese Ansicht hat nunmehr die kgl. Sanction erhalten. Daß freilich 
hiebei den thatsächlichen Verhältnissen Rechenschaft zu tragen ist, wird sich 
nicht umgehen lassen, und es wird vor allem die Aufgabe der neu ernannten 
Schulinspectoren sein, auf Grund dieser Bestimmung in deutschem Sinne zu 
wirken. 
11. „ (Bayern.) Der Magistrat und die Gemeindebevollmächtigten von