162 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
5. Juli. (Deutsches Reich.) Frankreich entrichtet das zweite Viertel der
fünften Milliarde der Kriegsentschädigung. Die deutschen Occupations-=
truppen beginnen demgemäß sofort mit der vertragsmäßigen Räumung
der östlichen Departements, so wie der Städte Nanch und Belfort.
8. „ (Preußen.) Der Geh. Rath Wagener wird in Folge der Ent-
hüllungen Lasker's vom 1. Oct. l. J. ab mit Pension in Ruhestand
versetzt.
„ (Preußen.) Hr. v. Kleist-Retzow, einer der Hauptführer der
Feudal-Conservativen, unterliegt neuerdings bei einer Reichstagswahl in
Neustettin, da seine Candidatur von der Regierung nicht unterstützt wird.
„ (Hessen.) II. Kammer: erledigt die Berathung der ihr von der
Regierung vorgelegten Verwaltungs-Gesetzesentwürfe (Kreisordnung,
Städte= und Landgemeinde-Ordnung).
Die von ihr gefaßten Beschlüsse gehen theilweise entschieden über die
Regierungsvorlage hinaus. So z. B. wird das allgemeine und directe
Wahlrecht bei den Gemeinderathswahlen mit dem alleinigen Schutz eines
vierjährigen Aufenthalts in der Wahlgemeinde beschlossen, auch den Land-
gemeinden das Recht der directen Wahl ihrer Bürgermeister zugestanden.
9. „ (Deutsches Reich). Die Reichsregierung hat sich mit den meisten
europäischen Regierungen über die Abhaltung eines Congresses behufs
Gründung eines europäisch-nordamerikanischen Postvereins verständigt.
Derselbe soll in Bern stattfinden und der schweiz. Bundesrath erläßt
daher die Einladung zu Beschickung des Congresses auf den 1. Sept.
l. J. nach Bern an alle Regierungen Europas und der nordameri-
kanischen Union.
„ (Preußen.) Die offiz. „Prov.-Corr.“ bespricht wiederholt die
Katholikenadresse des Herzogs v. Ratibor an den Kaiser und meint,
daß „damit die Scheidung der Geister innerhalb der deutschen katholischen
Kirche im Gegensatz zu der bisherigen absoluten Herrschaft fremdartiger Macht-
einflüsse begonnen habe", mit der Beifügung: „Die Staatsregierung ist ent-
schlossen, von den Mitteln, welche ihr die Gesetzgebung in die Hand gegeben
hat, rückhaltlos Gebrauch zu machen; jeder Tag bewährt aufs neue ihre Ent-
schlossenheit.“
„ (Preußen.) Eine kgl. Cabinetsordre ordnet die Sprachenfrage
für die Volksschulen der Provinz Posen.
Die Cabinetsordre ist für die Weiterverbreitung der deutschen Sprache
in der Provinz Posen ein wichtiger Schritt. Der Graf Königsmarck hatte
als dortiger Oberpräsident im vorigen Jahr eine Commission von Fachmännern
einberufen, um deren Ansicht über die Anwendung der deutschen Sprache in
den Schulen zu hören. Die Commission hat sich dafür erklärt, daß die
deutsche Sprache als Unterrichtssprache in allen Gegenständen, mit Ausnahme
des Religionsunterrichts, auch in den Schulen des platten Landes einzuführen
sei. Diese Ansicht hat nunmehr die kgl. Sanction erhalten. Daß freilich
hiebei den thatsächlichen Verhältnissen Rechenschaft zu tragen ist, wird sich
nicht umgehen lassen, und es wird vor allem die Aufgabe der neu ernannten
Schulinspectoren sein, auf Grund dieser Bestimmung in deutschem Sinne zu
wirken.
11. „ (Bayern.) Der Magistrat und die Gemeindebevollmächtigten von