7. Belgien.
31. Januar. II. Kammer: Die Regierung macht derselben die Mittheilung,
daß sie den in Belgien gelegenen Theil der sog. Grand-Luxembourg-
Eisenbahn für den Staat erworben habe.
5. Febr. Abschluß des neuen Handelsvertrags mit Frankreich nach den
von diesem durch Hrn. Thiers augenblicklich zur Geltung gebrachten
Principien.
Anf. März. Die Regierung einigt sich mit dem König, nachdem dieser es
neuerdings vergebens versucht hatte, dieselbe zu Einbringung eines
Gesetzesentwurfs betr. Einführung der allgemeinen Wehrpflicht zu be-
wegen, dahin, die Frage zu vertagen, unter der Bedingung jedoch,
daß das Ministerium bei der Budgetdebatte eine Erhöhung des Mili-
tärbudgets hauptsächlich für die Artillerie beantrage.
13.— 15. „ II. Kammer: Debatte über den Ankauf des Grand-Luxem-
burg. Scandalöse Enthüllungen über die von dem Ministerium daran
geknüpften Bedingungen. Die clericale Majorität genehmigt den Ver-
trag gleichwohl mit 76 gegen 24 Stimmen und 7 Enthaltungen.
Senat: genehmigt den Vertrag auch seinerseits mit 38 gegen 4
Stimmen und 7 Enthaltungen.
23. April. II. Kammer: genehmigt eine Anleihe von 240 Mill., wovon
180 Mill. sofort emittirt und für öffentliche Arbeiten, namentlich zum
Ankauf des Grand-Luxembourg verwendet werden sollen, mit 70 gegen
10 Stimmen.
1. Mai. II. Kammer: Beginn der Debatte über das Militärbudget. Er-
klärung des Kriegsministers Gen. Thiebault.
Das Programm des neuen Kriegsministers, der nach dem Scheitern des
Versuchs, die allg. Wehrpflicht auch in Belgien einzuführen, an die Stelle
des Gen. Guillaume getreten war, entwickelt seine Vereinbarungen mit seinen
clericalen Collegen. Dieselben gehen im wesentlichen dahin: Hinsichtlich der gro-
Fßen, die persönliche Dienstpflicht betreffenden Streitfrage theilt derselbe die von
der großen Militär-Commission befürwortete Ansicht, hält aber dafür, daß
diese Reform, so wünschenswerth sie auch sei, so lange verschoben werden
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