434
Schweden und Norwegen.
Schweden auf den 11. Mai, diejenige in Norwegen auf den 18. Juli
an. Die erstere findet auf seine eigenen Kosten statt, da der König
es nicht für angemessen erachten kann, die Frage im schwed. Reichstag
nochmals zur Sprache zu bringen. In Norwegen ist dagegen die
Krönung sehr populär; hier ist sie auch in der Verfassung selbst vor-
gesehen, während die schwedische Verfassung darüber schweigt.
20. März. (Schweden.) Die Regierung gestattet den Juden, die sich
bisher nur in 4 Orten niederlassen durften, ihren Wohnsitz zu nehmen
wo sie wollen, ohne in den schwedischen Unterthanenverband treten zu
müssen.
15. April. (Schweden.) Der Reichstag einigt sich darüber, daß der Er-
00
11.
14.
26.
trag der Branntweinsteuer in Zukunft zwischen den Städten und den
betreffenden Landdistricten getheilt werden solle, während die Brannt-
weinbrennerei und die Abgabe davon bisher ein Monopol der Städte war.
Das Abkommen ist so billig, daß die Majorität der II. Kammer, die
sog. Landmannpartei, ihre Zustimmung demselben nicht vorenthalten kann,
obgleich sie bisher das Ziel verfolgte, die unentgeltliche Aufhebung der Grund-
steuer und die Abschaffung der sog. eingetheilten Armee gegen die Fortdauer
jener unbilligen Last einzutauschen. Ihre Stellung zu den beiden letzteren
Fragen ist nunmehr eine schwierigere geworden.
. Mai. (Norwegen.) Storthing: lehnt die Genehmigung der zwischen
Dänemark, Schweden und Norwegen abgeschlossenen scandinavischen
Münzconvention seinerseits ab, während die Reichstage von Schweden
und Dänemark derselben zugestimmt hatten.
(Schweden.) Feierliche Krönung des Königs.
„ (Schweden) schließt mit Dänemark eine neue Münzconvention
ab, zu der indeß Norwegen der Beitritt offen bleiben soll.
(Schweden.) Schluß des Reichstags. Thronrede des Königs:
„Gute Herren und schwedische Männer! Der Reichstag, welcher jetzt
seine Verhandlungen abgeschlossen, hat Meine Erwartungen nicht getäuscht.
Mit Mir haben Sie die Wichtigkeit fortgesetzter Verbesserungen der Straf-
gesetzgebung und des Gefängnißwesens in Anschlag gebracht und die dazu
erforderlichen Mittel bewilligt. Die von Mir vorgelegten Vorschläge zum
Ordnen der Stellung fremder Glaubensbekenner in kirchlicher und bürger-
licher Hinsicht sind von Ihnen in der Hautsace gebilligt worden. Zu dem
Bau der Eisenbahnen in den nördlichen Gegenden, sowie auch nach dem
wichtigsten Waffenplatz des Landes, sind die ersten Mittel angewiesen worden.
Nachdem die Frage über die Theilnahme Norwegens an einer für die drei
nordischen Reiche gemeinsamen Münzconvention verfallen war, ist durch den
von Ihnen sowie auch von dem Rigsdag Dänemarks gefaßten Beschluß der
Weg zu einer solchen Convention mit diesem Land und im Zusammenhang
damit auch zur Annahme eines auf Gold gegründeten Münzfußes geöffnet.
Nach der Behandlung, welche die Frage über eine in gewissen Hinsichten
veränderte Anordnung des Unterrichts an den Elementaranstalten (d. i. Ge-
lehrtenschulen) des Neiches bei Ihnen erfahren hat, ist die in Frage gesetzte
Lösung derselben in kurzer Zeit zu erwarten. Es ist Mir lieb, die Ansicht
aussprechen zu können, daß durch diese und andere von Ihnen gefaßte Be-
schlüsse von diesem Reichstag, dem ersten unter Meiner Regierungszeit, die