Full text: Europäischer Geschichtskalender. Vierzehnter Jahrgang. 1873. (14)

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Schweden und Norwegen. 
Schweden auf den 11. Mai, diejenige in Norwegen auf den 18. Juli 
an. Die erstere findet auf seine eigenen Kosten statt, da der König 
es nicht für angemessen erachten kann, die Frage im schwed. Reichstag 
nochmals zur Sprache zu bringen. In Norwegen ist dagegen die 
Krönung sehr populär; hier ist sie auch in der Verfassung selbst vor- 
gesehen, während die schwedische Verfassung darüber schweigt. 
20. März. (Schweden.) Die Regierung gestattet den Juden, die sich 
bisher nur in 4 Orten niederlassen durften, ihren Wohnsitz zu nehmen 
wo sie wollen, ohne in den schwedischen Unterthanenverband treten zu 
müssen. 
15. April. (Schweden.) Der Reichstag einigt sich darüber, daß der Er- 
00 
11. 
14. 
26. 
trag der Branntweinsteuer in Zukunft zwischen den Städten und den 
betreffenden Landdistricten getheilt werden solle, während die Brannt- 
weinbrennerei und die Abgabe davon bisher ein Monopol der Städte war. 
Das Abkommen ist so billig, daß die Majorität der II. Kammer, die 
sog. Landmannpartei, ihre Zustimmung demselben nicht vorenthalten kann, 
obgleich sie bisher das Ziel verfolgte, die unentgeltliche Aufhebung der Grund- 
steuer und die Abschaffung der sog. eingetheilten Armee gegen die Fortdauer 
jener unbilligen Last einzutauschen. Ihre Stellung zu den beiden letzteren 
Fragen ist nunmehr eine schwierigere geworden. 
. Mai. (Norwegen.) Storthing: lehnt die Genehmigung der zwischen 
Dänemark, Schweden und Norwegen abgeschlossenen scandinavischen 
Münzconvention seinerseits ab, während die Reichstage von Schweden 
und Dänemark derselben zugestimmt hatten. 
(Schweden.) Feierliche Krönung des Königs. 
„ (Schweden) schließt mit Dänemark eine neue Münzconvention 
ab, zu der indeß Norwegen der Beitritt offen bleiben soll. 
(Schweden.) Schluß des Reichstags. Thronrede des Königs: 
„Gute Herren und schwedische Männer! Der Reichstag, welcher jetzt 
seine Verhandlungen abgeschlossen, hat Meine Erwartungen nicht getäuscht. 
Mit Mir haben Sie die Wichtigkeit fortgesetzter Verbesserungen der Straf- 
gesetzgebung und des Gefängnißwesens in Anschlag gebracht und die dazu 
erforderlichen Mittel bewilligt. Die von Mir vorgelegten Vorschläge zum 
Ordnen der Stellung fremder Glaubensbekenner in kirchlicher und bürger- 
licher Hinsicht sind von Ihnen in der Hautsace gebilligt worden. Zu dem 
Bau der Eisenbahnen in den nördlichen Gegenden, sowie auch nach dem 
wichtigsten Waffenplatz des Landes, sind die ersten Mittel angewiesen worden. 
Nachdem die Frage über die Theilnahme Norwegens an einer für die drei 
nordischen Reiche gemeinsamen Münzconvention verfallen war, ist durch den 
von Ihnen sowie auch von dem Rigsdag Dänemarks gefaßten Beschluß der 
Weg zu einer solchen Convention mit diesem Land und im Zusammenhang 
damit auch zur Annahme eines auf Gold gegründeten Münzfußes geöffnet. 
Nach der Behandlung, welche die Frage über eine in gewissen Hinsichten 
veränderte Anordnung des Unterrichts an den Elementaranstalten (d. i. Ge- 
lehrtenschulen) des Neiches bei Ihnen erfahren hat, ist die in Frage gesetzte 
Lösung derselben in kurzer Zeit zu erwarten. Es ist Mir lieb, die Ansicht 
aussprechen zu können, daß durch diese und andere von Ihnen gefaßte Be- 
schlüsse von diesem Reichstag, dem ersten unter Meiner Regierungszeit, die 
 
	        
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