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Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder.
Abschluß zu bringen. Dann mögen die so constituirten Kirchen zur Her-
stellung der Einen Kirchenverfassung das Beste selbst thun. In Hannover
ist bereits eine Kirchenverfassung zum Abschluß gekommen, allerdings nur
für die evangelisch--lutherische Kirche, während mehr als 120 reformirte Ge-
meinden dieses Vorzuges noch entbehren. Bezüglich der Provinz Hessen ver-
weise ich auf die reichlichen Verhandlungen in diesem Hause. Ich werde,
nachdem das Haus die Mittel für das Consistorium bewilligt hat, die hessi-
schen Verhältnisse mit eigenen Augen ansehen, um den richtigen Weg zu
finden. Die Provinz Schleswig-Holstein hatte eine das ganze Gebiet um-
fassende Synode und hat durch dieselbe einen Synodalentwurf erhalten.
Auch er muß diesem Hause vorgelegt werden. Im ehemaligen Herzogthum
Nassau hat man nicht mit einer das ganze Gebiet umfassenden Synode, son-
dern mit dem Aufbau von unten anzufangen versucht, wobei ich dahingestellt
sein lasse, ob dieß richtig und glücklich war; jedenfalls ist auch dort ein
entscheidender Schritt zu thun. Ich kann nicht ganz übersehen, ob und
wieviel Mittel mir dabei neben den 25,000 Thalern zu Gebote stehen, und
es ist deshalb nicht ausgeschlossen, daß ein allerdings nicht großer Theil
dieser Gelder zu diesem Zwecke verwendet werden muß. Die Hauptsumme,
vielleicht die ganze Summe ist bestimmt zum weiteren Ausbau der Organi-
sation der Kirche in den sog. alten Provinzen des Landes. Deren Kirchen-
verfassung muß zum vorläufigen Abschluß kommen auf der Grundlage ihrer
bisherigen Zusammengehörigkeit; und in weiterer Ausführung, ob, wenn
die Kirchenverfassung abgeschlossen ist, es dann zweckmäßig sein möge, in
gewissen und vielleicht auch in erheblichen Beziehungen diesen Zusammenhang
zu lösen, ob es dann gut sein werde, etwa innerhalb territorialer Abgren-
zungen in diesem großen Gebiete die vorhandenen kirchlichen Gestaltungen
zu selbständigen Kirchen zu erheben, das mag dereinst die Kirche selbst ent-
scheiden. Aber im gegenwärtigen Augenblicke würde die Verfolgung eines
solchen Gedankens heißen, die so dringend nothwendige vorläufige Abschließung
der langjährigen Bestrebungen zur Erlangung der Synodal-Verfassung ad
calendas Graecas hinausschieben. Dieser Gedanke besitzt viel Lockendes, aber
er befindet sich in Widerspruch mit der historischen Entwickelung der jetzigen
Verhältnisse und hat den Irrthum zur Voraussetzung, als ob in solchen
territorial abgegrenzten Bezirken die Entwickelung der kirchlichen Verhältnisse,
insbesondere nach der Seite der Confessionalität hin, überall nur eine gleich-
artige gewesen sei, — ein Irrthum, der sich damit strafen würde, daß in
solchen Territorien nicht eine, sondern verschiedene Kirchengemeinschaften und
Kirchengestaltungen den Anspruch auf Erhebung zu selbständigen Kirchen
machen würden. Dieser Gedanke mag in einzelnen Kreisen Wurzel gefaßt
haben, Gemeindeeigenthum der evangelischen Kirche ist er indessen noch nicht
geworden, und er steht in Widerspruch mit der Ueberzeugung Derjenigen,
welche nicht bei der Begründung von Verhältnissen mitwirken wollen, aus
denen die Bewegung auf Anfechtung der Union Kräfte saugen kann — und
zu den Männern, die dazu mitwirken nicht wollen, gehöre ich. (Bravo!)
Von solchem Standpunkte ist eine Landessynode für das Gebiet der alten
Provinzen das Richtige, und ich bin der Meinung, daß wir möglichst bald
zu einer solchen gelangen müssen; hoffentlich können wir schon das nächste
Jahr dazu in Aussicht nehmen. Ohne dieselbe werden wir zu einer defini-
tiven Auseinandersetzung nicht gelangen. Auf dem vorgeschlagenen Wege,
mit der Kräftigung der Gemeinden anzufangen und das Uebrige der Zukunft
zu überlassen, würden unsere dringenden Bedürfnisse nicht befriedigt. Die
25,000 Thlr. werden dazu erbeten, zu geordneten Provinzialsynoden zu ge-
langen, aus denen dann die Landessynode erwächst. Aber wenn auch diese
Provinzialsynoden in den Kreissynoden und damit indirect in den Gemeinde-
kirchenräthen wurzeln müssen, so ist doch die gegenwärtig bestehende Basis
nicht die, auf welcher eine gedeihliche Constituirung der Provinzialsynoden