Full text : Europäischer Geschichtskalender. Vierundzwanzigster Jahrgang. 1883. (24)

10  Das  deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Jan.  12  15.)

auf  Beseitigung  des  einstigen  vom  Reichstag  beschlossenen  Kulturkampfgesetzes
  wiederum  ein.

12.  Januar.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  Steuerkommission:  lehnt
die  von  der  Regierung  vorgeschlagene  Lizenzsteuer  mit  11  gegen  6
Stimmen  ab.

13.  Janunar.  (Preußen.)  Die  Regierung  beschließt  die  Wiederaufnahme
  der  Staatsleistungen  für  den  preußischen  Anteil  der  österreichischen
  Diözese  Olmütz.

15.  Januar.  (Deutsches  Reich.)  Der  am  6.  Dez.  1882
in  Frankfurt  gebildete  „deutsche  Kolonialverein“  (s.  d.)  erläßt  einen
Aufruf  zu  weiteren  Beitritten  mit  einem  Jahresbeitrag  von  mindestens
  6 M.

„.  .  .  Neben  der  praktischen  Förderung  von  Handelstationen    als  Ausgangs
  punkt.  für  größere  Unternehmen,  sowie  wirtschaftlicher  Niederlassungen
anderer  Art  über  See  erblickt  der  Verein  seine  Hauptaufgabe  in  der  Klärung
der  öffentlichen  Meinung,  damit  die  Nation  für  eine  Lösung  in  weiterem
Umfange  bereit  sei  für  den  Tag,  wo  dies  die  Gunst  der  Verhältnisse  gestatten
wird.  Zur  Mitarbeit  an  diesem,  vielleicht  nur  langsam  und  allmählich  sichtbaren
  Erfolg  versprechenden  Werke  rufen  wir  alle  Vaterlandefreunde  auf.
Schon  oft  sind  große  nationale  Fortschritte  aus  kleinen  Anfängen,  aus  der
Anregung  und  der  Arbeit  lleiner  Kreise  hervorgegangen,  wenn  sie  durch  die
allgemeine  Lage  bedingt  waren.  Wir  sind  von  der  überzengung  durchdrungen,
  daß  die  Kolonialfrage  nicht  willkürlich  aufgeworfen,  daß  sie  vielmehr
  aus  den  gesamten  Verhältnissen  und  Zuständen  des  deutschen  Volkes
entsprungen,  eine  endliche,  nur  zu  sehr  verzögerte  Lösung  unbedingt  erheischt
und  deswegen  auch  unter  der  Zustimmung  und  Mitwirkung  der  gesamten
Nation  finden  wird."“

Mitte  Januar.  (Preußen.)  In  der  Provinz  Sachsen  erregt
  eine  von  dem  Oberpräsidenten  v.  Wolff  erlassene  Polizeiverordnung,
  die  zu  Aufrechthaltung  der  Sonntagsruhe  von  mittags  1  Uhr
an  die  Schließung  aller  Geschäfte  anordnet,  allgemeine  Aufregung.

15.—  1.  Jannar.  (Preußen.)  Abg.-Haus:  genehmigt  in  2.  und
3.  Lesung  unverändert  die  Notstandsvorlage  der  Regierung,  die  indes
von  mehreren  Seiten  als  entschieden  ungenügend  bezeichnet  wird.

Lesung  der  Regierungsvorlage  über  Abänderung  der  Verwaltungsorganisation
  und  Überweisung  derselben  an  eine  Kommission
von  28  Mitgliedern.

Bei  diesen  Vorlagen  handelt  er  sich  in  erster  Linie  um  die  Beseitigung
der  durch  das  Gesetz  vom  3.  Juli  1875  hergestellten  Scheidung  zwischen  streitigen
  und  nichtstreitigen  Verwaltungssachen  und  die  dadurch  bedingte  Wiedervereinigung
  der  in  der  Bezirksinstanz    getrennten  Behörden.  Minder  entscheidende
  Punkte,  in  denen  die  Organisation  umgeändert  werden,  soll,  bilden:
der  Wegfall  des  Provinzialrals,  dessen  wichtigste  Funktionen  (Zustimmung
zu  den  Polizeiverordnungen  des  Oberpräsidenten  und  zu  Abänderungen  der
Amtsbezirke)  dem  Provinzialausschuß  übertragen  werden  sollen;  eine  ver-