10 Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Jan. 12 15.)
auf Beseitigung des einstigen vom Reichstag beschlossenen Kulturkampfgesetzes
wiederum ein.
12. Januar. (Preußen.) Abg.-Haus: Steuerkommission: lehnt
die von der Regierung vorgeschlagene Lizenzsteuer mit 11 gegen 6
Stimmen ab.
13. Janunar. (Preußen.) Die Regierung beschließt die Wiederaufnahme
der Staatsleistungen für den preußischen Anteil der österreichischen
Diözese Olmütz.
15. Januar. (Deutsches Reich.) Der am 6. Dez. 1882
in Frankfurt gebildete „deutsche Kolonialverein“ (s. d.) erläßt einen
Aufruf zu weiteren Beitritten mit einem Jahresbeitrag von mindestens
6 M.
„. . . Neben der praktischen Förderung von Handelstationen als Ausgangs
punkt. für größere Unternehmen, sowie wirtschaftlicher Niederlassungen
anderer Art über See erblickt der Verein seine Hauptaufgabe in der Klärung
der öffentlichen Meinung, damit die Nation für eine Lösung in weiterem
Umfange bereit sei für den Tag, wo dies die Gunst der Verhältnisse gestatten
wird. Zur Mitarbeit an diesem, vielleicht nur langsam und allmählich sichtbaren
Erfolg versprechenden Werke rufen wir alle Vaterlandefreunde auf.
Schon oft sind große nationale Fortschritte aus kleinen Anfängen, aus der
Anregung und der Arbeit lleiner Kreise hervorgegangen, wenn sie durch die
allgemeine Lage bedingt waren. Wir sind von der überzengung durchdrungen,
daß die Kolonialfrage nicht willkürlich aufgeworfen, daß sie vielmehr
aus den gesamten Verhältnissen und Zuständen des deutschen Volkes
entsprungen, eine endliche, nur zu sehr verzögerte Lösung unbedingt erheischt
und deswegen auch unter der Zustimmung und Mitwirkung der gesamten
Nation finden wird."“
Mitte Januar. (Preußen.) In der Provinz Sachsen erregt
eine von dem Oberpräsidenten v. Wolff erlassene Polizeiverordnung,
die zu Aufrechthaltung der Sonntagsruhe von mittags 1 Uhr
an die Schließung aller Geschäfte anordnet, allgemeine Aufregung.
15.— 1. Jannar. (Preußen.) Abg.-Haus: genehmigt in 2. und
3. Lesung unverändert die Notstandsvorlage der Regierung, die indes
von mehreren Seiten als entschieden ungenügend bezeichnet wird.
Lesung der Regierungsvorlage über Abänderung der Verwaltungsorganisation
und Überweisung derselben an eine Kommission
von 28 Mitgliedern.
Bei diesen Vorlagen handelt er sich in erster Linie um die Beseitigung
der durch das Gesetz vom 3. Juli 1875 hergestellten Scheidung zwischen streitigen
und nichtstreitigen Verwaltungssachen und die dadurch bedingte Wiedervereinigung
der in der Bezirksinstanz getrennten Behörden. Minder entscheidende
Punkte, in denen die Organisation umgeändert werden, soll, bilden:
der Wegfall des Provinzialrals, dessen wichtigste Funktionen (Zustimmung
zu den Polizeiverordnungen des Oberpräsidenten und zu Abänderungen der
Amtsbezirke) dem Provinzialausschuß übertragen werden sollen; eine ver-