Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

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Formular  B.

Oividendenschein  zu  der  Aktie  .4

der

Danziger  Privat-Aktien  Lank.

Der  Inhaber  dieses  Scheines  erhält  gegen  dessen  Rückgabe  aus  der  Kasse  der
Danziger  Privat-Aktien-Bank  diejenige  Dividende  ausgezahlt,  welche  durch  öffentliche
  Bekanntmachung  der  Direktion  der  Bank  für  das  Jahr  festgesetzt
werden  wird.

Geht  dieser  Dividendenschein  verloren,  so  findet  das  im  §.  14.  des  Statuts
vorgeschriebene  Verfahren  Anwendung.

Danzig,  den  .  .ten  ..  ......  18..

Danziger  Privat-Aktien-Bank.

Der  Verwaltungsrath.
(Stempel.)

Der  Rendant.

(Tr.  6560)  For-