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streben nachgegeben haben. So bietet denn Sachsen auch in der
Napoleonischen Zeit den unter den deutschen Staaten ganz vereinzelt
dastehenden Fall, daß die Stände ohne jede Schmälerung
ihrer Zuständigkeit intact bestehen blieben und sogar ihre Wirksamkeit
in gewohnter Weise fortsetzten, wie der weitere Inhalt
gegenwärtiger Aufzeichnungen darlegen wird.
Die im Vorstehenden angedeutete Situation änderte sich, soviel
die süddeutschen Staaten anlangt, im Wesentlichen nicht durch
den Sturz Napoleons I., da es denselben gelang, nicht allein den
beim Anschlusse an die Napoleonische Politik besessenen Länderbestand
in voller Integrität sich zu erhalten, sondern auch die
Gebietsvergrößerungen, welche ihnen durch diesen Anschluß zu Theil
geworden waren, fernerhin als rechtmäßigen Besitz in völkerrechtlich
unanfechtbarer Form zugesprochen zu bekommen. Einige Gebietsaustausche,
welche bedingt wurden, als diese Staaten sich an
die Sache der Verbündeten anschlossen, beeinträchtigten den Gesammtbestand
an Land und Leuten nur in geringem Maaße.
Sachsen hatte sich einer gleichen Gunst der Verhältnisse bekanntlich
in keiner Weise zu erfreuen. Von einer Belassung erlangter
Gebietsvergrößerungen konnte selbstverständlich hier überhaupt
nicht die Rede sein, da deren nicht gemacht worden waren;
aber auch den beim Anschluß an die Napoleonische Politik besessenen
Gebietsbestand vermochte es nicht sich zu erhalten, da der Friedensschluß
mit den Verbündeten um den Preis von mehr als der
Hälfte des Territorialbestandes des Landes erkauft werden mußte.
Die bisher eine der staatsrechtlichen Grundlagen des sächsischen
Staatsorganismus bildende ständische Verfassung wurde durch diese
Veränderungen in ihrem Wesen wenigstens nicht in solchem Grade
berührt, daß sie nicht auch in dem verkleinerten Gebiete des Landes
in ihrer althergebrachten Wirksamkeit hätte fortbestehen können,
zumal ein großer Theil der abgetretenen Landestheile, namentlich
die Lausitzer Besitzungen, ihre, von der der sächsischen Erblande
getrennte eigene ständische Verfassung hatten. Nach dieser Seite