436 Kußland. (März Ende—Mai 11.)
tikel des Regierungsboten vom 21. März, den alle Blätter nachdrucken,
nimmt das Organ Katkows nur in einer kurzen telegraphischen
Depesche Notiz und stellt die Auslassung nur als Privatmeinung
von Ministern hin, die nicht den Anspruch erheben könne,
in Rußland als Handlung der Regierung zu gelten.
Dann erklärt das Blatt: Der Weg der höchsten Regierung in Rußland
sei nicht der der Knechtung, sondern der der Aktionsfreiheit des Zaren.
Die Verfasser der sogen. Regierungsmitteilungen möchten sich gesagt sein
lassen, daß die russische Presse mit allen Russen nur an spezifisch russische,
nicht an spezifisch deutsche Interessen gebunden sei. Denken und Handeln
im Geiste von Rußland fremden Interessen heiße sein Bürgerrecht verbrecherisch
verraten. — Die alte Interessengemeinschaft Rußlands und Deutschlands
habe nur gegenüber der friedlichen Föderation selbständiger Staaten gelten
können, die früher in Europa den Namen Deutschland führte, dem heutigen
Deutschland gegenüber, das von Rußland den Verzicht auf seine Lebensbedürfnisse
verlange, um sich die Diktatur in Europa sicher zu stellen, gelte
keine Interessengemeinschaft.
Es verlautet Ende März Herr v. Giers sei um seine Entlassung
eingekommen, Katkow trifft in St. Petersburg ein, wird
zur kaiserlichen Tafel gezogen und scheint Sieger in dem Kampfe zu
sein. Es heißt, er habe in der Unterredung mit dem Zaren Giers
beschuldigt, schlecht über Bulgarien unterrichtet zu sein. Hitrowo
wird aus Bukarest zur Berichterstattung berufen. Gleichzeitig wird
aber versichert, Katkow habe vorher von der Oberpreßverwaltung
im Namen des Zaren einen Verweis erhalten, derselbe werde jedoch
nicht veröffentlicht werden.
Ein Artikel des Brüsseler „Nord“ bespricht indessen den „bedauerlichen
Zwischenfall“ erklärt, es gebe in Rußland nicht 2 Politiken
sondern nur, die eine des Zaren, die mit der seines Ministers identisch
sei.
Der Vorfall macht in Rußland und ganz Europa das größte
Aufsehen. Es heißt Giers werde zum rusfischen Osterfest eine hohe
Ordensauszeichnung erhalten und ein eigenhändiges Billigungsschreiben
des Zaren für seine Politik. Dieselbe bleibt aus, aber Giers tritt
nicht zurück, obgleich das Gericht dieser Absicht sich wiederholt. Auch
Katkow ändert seine Sprache nicht.
Anf. April. (Türkische Kriegsschuld.) Der russische Botschafter
in Konstantinopel v. Nelidow übergibt eine Note, in der er
die Türkei an die Zahlung der rückständigen Kriegsschuld gemahnt.
Die Türkei ersucht hierauf neuerdings um Stundung der
russischen Forderung.
9. April—11. Mai bzw. 21. Mai. Prozeß gegen die
Attentäter vom 13. März.