224 Die Österreichisch-Ungarische Monarchie. (Februar 7.—8.)
minister bei Beratung des Landwehrbudgets an, daß er zur Auf-
stellung einer Reihe von Landwehrregimentsstäben und zur Erhöhung
der Zahl der auszubildenden Landwehrrekruten einen Nachtrags-
kredit von 534.000 fl. fordern werde.
Zu näherer Begründung führt er aus, daß das Bündnis mit Deutsch-
land für jeden Teil die Voraussetzung einer entsprechenden Macht enthalte,
um die demselben zu Grunde liegenden Absichten unter allen Umständen zur
Geltung zu bringen. Alles wünsche Frieden, aber alles rüste. Die öster-
reichische Regierung beschränke sich in ihren Forderungen lediglich auf das
schlechterdings Unerläßliche zur Ergänzung der militärischen Bereitschaft; es
seien keine Maßnahmen, die zum Kriege drängten und andere zum Weiter-
vorgehen veranlassen könnten. Der geforderte Kredit falle nicht stark ins
Gewicht, es seien dabei noch nicht die bedeutenden Anforderungen zur Neu-
bewaffnung der Landwehr in Betracht gezogen, die nach Vollendung der-
jenigen für das Heer erforderlich werden müßten. Was man verlange, sei
das Minimum dessen, was der unverkennbare Ernst der allgemeinen Lage
erheische.
7. Februar. (Österreich.) Antrag der deutsch-nationalen
Vereinigung zum deutschen Bündnis. Im Abg.-Hause bringen
der Abg. Knotz u. Gen. nachstehenden Antrag ein.
„In der Erwägung, daß — nachdem die Regierungen der öster-
reichisch-ungarischen Monarchie und des deutschen Reiches es angemessen be-
funden haben, den zwischen diesen beiden Reichen abgeschlossenen Bündnis-
vertrag vom 7. Oktober 1879 zu veröffentlichen — nunmehr keine politischen
Gründe vorliegen, diesen Vertrag von der öffentlichen parlamentarischen Be-
handlung auszuschließen; in fernerer Erwägung, daß dieses, der geschichtlichen
Vergangenheit Österreichs entsprechende, an das früher bestandene Bundes-
verhältnis anknüpfende Bündnis im Interesse des Friedens, der Machtstellung
der österreichisch-ungarischen Monarchie und der Sicherung gegen äußere
Gefahren gelegen ist, erscheint es geboten, diesem Bündnisse einen dauernden
unwandelbaren pragmatischen Charakter zu verleihen und dasselbe zu diesem
Behufe der Genehmigung der berufenen Vertretungskörper der beiden ver-
tragschließenden Reiche vorzulegen.
Die Unterzeichneten stellen den Antrag: „Das hohe Haus wolle be-
schließen: Die k. k. Regierung wird aufgefordert, nach gepflogenem Einver-
nehmen mit der k. ungarischen Regierung Unterhandlungen mit der kaiserlich
deutschen Regierung einzuleiten, welche zu einer Genehmigung des zwischen
der österreichisch-ungarischen Monarchie und dem deutschen Reiche am 7. Ok-
tober 1879 abgeschlossenen Bündnisvertrages durch die Volksvertretungen der
verbündeten Reiche und zu einer verfassungsmäßigen Inartikulierung dieses
Vertrages in die Grundgesetze des Staates führen sollen.“
8. Februar. (Ungarn.) Abg.-Hs.: nimmt den Gesetzent-
wurf zur Errichtung einer eigenen ungarischen Waffenfabrik
in 3. Lesung an.
Bei Beratung des Budgets des Finanzministeriums fragt
Helfy den Ministerpräsidenten, warum bei einer jüngst abgeschlos-
senen Kreditoperation die Ausgabe von 30 Millionen in
Goldrente erfolgt sei. Min.-Präs. Tisza