Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierter Jahrgang. 1888. (29)

224 Die Österreichisch-Ungarische Monarchie. (Februar 7.—8.) 
minister bei Beratung des Landwehrbudgets an, daß er zur Auf- 
stellung einer Reihe von Landwehrregimentsstäben und zur Erhöhung 
der Zahl der auszubildenden Landwehrrekruten einen Nachtrags- 
kredit von 534.000 fl. fordern werde. 
Zu näherer Begründung führt er aus, daß das Bündnis mit Deutsch- 
land für jeden Teil die Voraussetzung einer entsprechenden Macht enthalte, 
um die demselben zu Grunde liegenden Absichten unter allen Umständen zur 
Geltung zu bringen. Alles wünsche Frieden, aber alles rüste. Die öster- 
reichische Regierung beschränke sich in ihren Forderungen lediglich auf das 
schlechterdings Unerläßliche zur Ergänzung der militärischen Bereitschaft; es 
seien keine Maßnahmen, die zum Kriege drängten und andere zum Weiter- 
vorgehen veranlassen könnten. Der geforderte Kredit falle nicht stark ins 
Gewicht, es seien dabei noch nicht die bedeutenden Anforderungen zur Neu- 
bewaffnung der Landwehr in Betracht gezogen, die nach Vollendung der- 
jenigen für das Heer erforderlich werden müßten. Was man verlange, sei 
das Minimum dessen, was der unverkennbare Ernst der allgemeinen Lage 
erheische. 
7. Februar. (Österreich.) Antrag der deutsch-nationalen 
Vereinigung zum deutschen Bündnis. Im Abg.-Hause bringen 
der Abg. Knotz u. Gen. nachstehenden Antrag ein. 
„In der Erwägung, daß — nachdem die Regierungen der öster- 
reichisch-ungarischen Monarchie und des deutschen Reiches es angemessen be- 
funden haben, den zwischen diesen beiden Reichen abgeschlossenen Bündnis- 
vertrag vom 7. Oktober 1879 zu veröffentlichen — nunmehr keine politischen 
Gründe vorliegen, diesen Vertrag von der öffentlichen parlamentarischen Be- 
handlung auszuschließen; in fernerer Erwägung, daß dieses, der geschichtlichen 
Vergangenheit Österreichs entsprechende, an das früher bestandene Bundes- 
verhältnis anknüpfende Bündnis im Interesse des Friedens, der Machtstellung 
der österreichisch-ungarischen Monarchie und der Sicherung gegen äußere 
Gefahren gelegen ist, erscheint es geboten, diesem Bündnisse einen dauernden 
unwandelbaren pragmatischen Charakter zu verleihen und dasselbe zu diesem 
Behufe der Genehmigung der berufenen Vertretungskörper der beiden ver- 
tragschließenden Reiche vorzulegen. 
Die Unterzeichneten stellen den Antrag: „Das hohe Haus wolle be- 
schließen: Die k. k. Regierung wird aufgefordert, nach gepflogenem Einver- 
nehmen mit der k. ungarischen Regierung Unterhandlungen mit der kaiserlich 
deutschen Regierung einzuleiten, welche zu einer Genehmigung des zwischen 
der österreichisch-ungarischen Monarchie und dem deutschen Reiche am 7. Ok- 
tober 1879 abgeschlossenen Bündnisvertrages durch die Volksvertretungen der 
verbündeten Reiche und zu einer verfassungsmäßigen Inartikulierung dieses 
Vertrages in die Grundgesetze des Staates führen sollen.“ 
8. Februar. (Ungarn.) Abg.-Hs.: nimmt den Gesetzent- 
wurf zur Errichtung einer eigenen ungarischen Waffenfabrik 
in 3. Lesung an. 
Bei Beratung des Budgets des Finanzministeriums fragt 
Helfy den Ministerpräsidenten, warum bei einer jüngst abgeschlos- 
senen Kreditoperation die Ausgabe von 30 Millionen in 
Goldrente erfolgt sei. Min.-Präs. Tisza
	        
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