Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierter Jahrgang. 1888. (29)

Ffrankreich. (Oktober 5.—15.) 341 
der Bürgermeister mit Zustimmung des Präfekten dem Antragsteller eine ge- 
wisse Verzugsfrist zur Beschaffung derselben gestatten. Eine Empfangsbe- 
scheinigung für die Aushändigung der Erklärung an den Interessenten ge- 
schieht unentgeltlich. Artikel IV. Den gegenwärtig in Frankreich wohnenden 
und noch nicht zum Wohnsitz daselbst berechtigten Fremden kann ein Auf- 
schub von einem Monat gestattet werden, um den vorgenannten Bestimmungen 
nachzukommen. (Diese Frist wird später bis zum 1. Jan. verlängert.) 
Artikel V. Zuwiderhandlungen gegen diese Formalitäten werden durch 
Polizeistrafen geahndet, wobei jedoch dem Ausweisungsrecht, welches dem 
Minister des Innern zusteht, kein Eintrag geschehen soll. 
5. Oktober. (Numa Gilly.) Der Deputierte Andrieux 
richtet an den Justizminister ein Schreiben, in welchem er denselben 
auffordert, wegen der der Budgetkommission gemachten Beschuldigung 
des Schwindels und Betruges gegen den Deputierten Numa Gilly 
von Amts wegen die Untersuchung einzuleiten und Gilly vor die 
Asfisen zu stellen. 
1. Hälfte Oktober. (Maßregel gegen fremde Offiziere.) 
Der Kriegsminister befiehlt, daß in Zukunft kein fremder Offizier 
weder in die militärischen Bildungsanstalten, noch in die Regi- 
menter ausgenommen werden darf. 
15. Oktober. (Revisionsentwurf.) Ministerpräsident Flo- 
quet bringt vor der Deputiertenkammer einen Revisionsentwurf ein, 
dessen wesentliche Bestimmungen dahin gehen, daß 
alle 2 Jahre ein Drittel des Senats und der Kammer erneuert werden 
soll, daß der Senat das ihm bisher zugestandene Recht, über die Auflösung 
der Kammer zu beschließen, verliert und daß ihm und zwar bis zu seiner 
partiellen Erneuerung nur das Recht der Kontrole und des Veto, in Finanz- 
angelegenheiten aber nur das einfache Recht der Vorstellung verbleibt. Um 
der Unbeständigkeit der Ministerien vorzubeugen, soll die Ernennung der 
Minister künftig für einen fest bestimmten Zeitraum erfolgen, die Kammer 
soll das Recht behalten, dieselben in Anklagezustand zu versetzen. Endlich 
soll auf Präsentation seitens der Regierung von der Kammer ein Staatsrat 
gewählt werden, der die Gesetze vorbereitet. 
Floquet bringt das Projekt unter großem Beifall der Linken ein, 
indem er erklärt, er halte es für notwendig, durch die Vorlagen den berech- 
tigten Wünschen des Landes zu genügen. Die Republik werde außerhalb 
der Diskussion bleiben, denn diese sei selbst eine Form des allgemeinen Stimm- 
rechts, während bei der Monarchie an und für sich von demselben keine Rede 
sein könne. (Widerspruch auf der Rechten.) Es handle sich darum, die 
republikanischen Einrichtungen nicht zu zerstören, sondern zu verbessern; man 
müsse der Republik Waffen verleihen gegen alle Versuche einer royalistischen 
oder diktatorischen Restauration. Nachdem der Ministerpräsident darauf den 
Gesetzentwurf verlesen hat, beantragt er die Verweisung desselben an die 
Kommission. Der Deputierte Delmas erklärt namens der gemäßigten Republi- 
kaner, daß diese aus Patriotismus für das Kabinet stimmen würden. Der 
Antrag Floquets wird darauf mit 307 gegen 181 Stimmen angenommen. 
Ein Antrag des Deputierten Andrieux, wonach die Revisionskommission 
aufgefordert werden sollte, den Bericht über die Revisionsvorlage binnen 
14 Tagen vorzulegen, wird abgelehnt.
	        
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