354 Italien. (Juli 4.—13.)
Vaterland oder derjenigen, welche mit einem Staatsamte verbunden sind,
anreizt oder den berechtigten Vermögensinteressen Eintrag thut oder den Frie-
den der Familie stört, wird mit Haft von 6 Monaten bis zu 3 Jahren,
mit Geldbuße von 500 bis 3000 Fr. und mit dauernder oder zeitweiliger
Ausschließung von der geistlichen Pfründe heimgesucht.
Bei der Diskussion über diese Paragraphen in der Kammer
hatte der Justizminister Zanardelli erklärt:
„Wir können nicht dulden, daß der Klerus unsere heiligsten Rechte,
die Rechte Italiens auf Rom, auf Freiheit, Einigkeit und Unabhängigkeit
im Gefühle vollkommener Sicherheit mit Füßen tritt.“ Der Staat greife
die Kirche nicht an, er verteidige sich nur gegen ihre Uebergriffe.
4. Juli. (Steuern in Massauah.) Der griechische Ge-
sandte reklamiert auf Grund des Artikels 2 des italienisch-griechi-
schen Handelsvertrages, weil seine Landsleute in Massauah zu
Munizipalsteuern herangezogen würden. Indes muß er anerkennen,
daß Italien in seinem Rechte sei, da sich ergibt, daß nicht bloß Aus-
länder, sondern auch Italiener zu dieser Steuer herangezogen werden.
1. Hälfte Juli. (Vatikanische Rechtsprechung.) Der
Staatsrat fällt auf Veranlassung einer Partei ein Erkenntnis, wel-
ches die vom Papste eingesetzten vatikanischen Gerichtshöfe für bür-
gerliche Rechtsfälle, bei denen alle mit der apostolischen Verwaltung
geschlossenen Verträge rechtszuständig sein sollen, für null und
nichtig erklärt. Das Garantiegesetz schließe die Ausübung irgend-
welcher bürgerlichen Gewalt durch den Papst ausdrücklich aus; der
Staatsrat vindiziere daher den italienischen Gerichten die Rechts-
zuständigkeit für alle im Vatikan geschlossenen Verträge und spreche
denselben jede Giltigkeit ab, wenn sie nicht in allem und jedem
den Anforderungen der italienischen Gesetze entsprechen.
6. Juli. (Dekoration.) Kaiser Franz Joseph verleiht dem
Ministerpräsidenten Crispi und den Ministern Magliani und Gri-
maldi das Großkreuz des Leopolds-Ordens.
6. Juli. (Eisenbahnen.) Die Kammer nimmt mit großer
Mehrheit ein Gesetz an, welches das Schienennetz Italiens um mehr
als 1200 Kilometer zu verlängern bestimmt ist.
13. Juli. (Kammer.) Die Kammer genehmigt in fort-
gesetzter Beratung des Entwurfes über die Kommunal= und Pro-
vinzial-Reform bei namentlicher Abstimmung den Antrag der Re-
gierung, wonach das administrative Votum allen politischen Wäh-
lern gewährt wird, mit 271 gegen 38 Stimmen. Vorher lehnt noch
die Kammer die von der Regierung bekämpfte Motion in betreff
der Gewährung des administrativen Stimmrechtes für Frauen ab.