372 Niederlaude. (Juli 26.—September 18.)
den Kammern einen Gesetzentwurf über die Bevormundung der
Kronprinzessin vor.
Der Entwurf schlägt vor, die Königin als Vormünderin einzusetzen,
und derselben einen Beirat an die Seite zu stellen, welcher aus 4 durch den
König ernannten Mitgliedern und 5 höheren, dur das Gesetz zu bestimmen-
den Beamten bestehen soll. Nach dem Gesetze sind folgende fünf hohe Staats-
beamte: Der Vizepräsident und das der Ernennung nach älteste Mitglied des
Staatsrats, der Präsident der Rechnungskammer, der Präsident und der
Generalprokurator des Kassationshofs durch das Gesetz zu Mitgliebern des
Vormundschaftsrats berufen. Ferner ist bestimmt, daß die zur Vormünderin
eingesetzte Königin des Vormundsamts verlustig geht, sobald sie sich ander-
weit verheiratet, es sei denn, daß sie vor dem Eingehen einer neuen Ehe
durch ein Spezialgesetz als Vormünderin aufs neue bestätigt worden wäre.
Der Königin liegt die Fürsorge für die Person der minderjährigen Königin
ob; der Vormundschaftsrat macht die Vorschläge betreffs der für die Erzieh-
ung und den Unterricht der minderjährigen Königin zu wählenden Personen
und bat zu jedem Aufenthalte der letzteren im Auslande seine Zustimmung
zu erteilen.
26. Juli. (Niederländische Bank.) Die zweite Kammer
nimmt einen Gesetzentwurf, nach welchem die Konzession der Nieder-
ländischen Bank auf 15 Jahre verlängert wird, mit 59 gegen 30
Stimmen an. Nach demselben teilt der Staat den Gewinn mit
den Aktionären, welchen gegen Bezahlung von einer Million an
den Staat die Vermehrung des Aktienkapitals um vier Millionen
gestattet ist.
27. Juli. (Konvention.) Die zweite Kammer nimmt mit
64 gegen 8 Stimmen die Konvention, betreffend den Handel mit
geistigen Getränken unter den Fischern auf der Nordsee, an.
12. September. (Vormundschaftsgesetz.) Die General-
staaten nehmen in gemeinsamer Sitzung beider Kammern das Ge-
setz, betreffend die Vormundschaft der Kronprinzessin, einstimmig an.
18. September. (Die Generalstaaten) werden in Verhin-
derung des Königs von dem Minister Mackay mit einer Thronrede
eröffnet, in welcher betont wird,
daß die Beziehungen mit dem Auslande sehr freundschaftliche und der
Stand der Finanzen so befriedigend seien, daß eine Vermehrung der Steuern
nicht notwendig werde. Alsdann werden Vorlagen betreffs Ausführung des
Grundgesetzes zur teilweisen Revision der Verfassung, das Gesetz betreffs des
Elementarunterrichts, die Einteilung der großen Städte in gesonderte Wahl-
distrikte, das neue Gesetz betreffend die Arbeit der in Fabriken beschäftigten
Kinder und die Abänderung der Zuckersteuer angekündigt. Zur Kompletie-
rung der Marine werde ein Kredit gefordert werden. Die ernsthaften Un-
ruhen in Java würden verschiedenen Ursachen zugeschrieben. Die Ruhe sei
jedoch dank den energischen Maßregeln der Regierung in Indien und der
ausgezeichneten Dienste der indischen Armee wiederhergestellt. Der Zustand
in Atchin sei ebenfalls zufriedenstellend, die Anführer zeigten das Verlangen
nach größerer Annäherung.