Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierter Jahrgang. 1888. (29)

XV. 
Die Türkei und ihre Vasallenstaaten. 
1. Die Türkei. 
Mitte Februar. (Die Suezkanal-Konvention) wird vom 
Sultan unterzeichnet und der nunmehrige Text dem französischen 
Botschafter in Konstantinopel, Grafen Montebello, eingehändigt. 
Die nach zweimonatlichem Studium türkischerseits gemachten Text- 
änderungen beziehen sich hauptsächlich auf die Artikel 8 und 10 der Kon- 
vention, welche den Vorsitz der Kommission und das Verhältnis der Kon- 
vention zur Verteidigungs-Frage betreffen. Den Vorsitz der für den Fall 
der Bedrohung der Sicherheit und Freiheit des Kanals einzuberufenden Kom- 
mission will die Pforte nicht dem Doyen des diplomatischen Korps in Aegypten, 
sondern einem türkischen Kommissär anvertraut wissen. Artikel 10 bestimmt, 
daß die Konvention (respektive Artikel 4, 5, 6 und 8) den Maßnahmen des 
Khedive zur Verteidigung seines Landes nicht entgegenstehen solle. Die 
Pforte verlangt nun, daß die gleiche Reserve für den Fall der Verteidigung 
auch zanen anderen ottomanischen Besitzungen am Roten Meere“ gemacht 
werden solle. 
1. Hälfte März. (Zwischenfall in Damaskus.) Die 
Pforte vereinbart mit dem französischen Botschafter, Grafen Mon- 
tebello, die gleichzeitige Abberufung des Gouverneurs von Syrien 
und des französischen Konsuls in Damaskus infolge eines Zwischen- 
falls im Konsulatsgebäude. 
Ende März. (Die Türkei und Bulgarien.) Der bul- 
garische Justizminister Stoilow verläßt Konstantinopel mit der Nach- 
richt, daß man durch Festhalten an dem ursprünglich gefaßten Be- 
schlusse, die Mißbilligungsnote der Pforte nicht zu beantworten, den 
Intentionen des Sultans am besten entspreche. 
30. Juni. (Suezkanal-Konvention.) Nachdem England 
den Artikel 10 der Suezkanal-Konvention wegen Sicherung der
	        
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