Das deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (April 21. —Mai 2.) 83
30. Juli 1883 (Gesetz-Samml. S. 195) bezeichneten Zeitpunkt für diese Ge-
nehmigung bei Landschulen der Landrat, bei Stadtschulen der Regierungs-
präsident zuständig.
87.
Der erste Satz im Artikel 25 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar
1850 (Gesetz Samml. S. 17) wird insoweit abgeändert, daß die Beihilfe des
Staats im Umfange und für die Dauer des gegenwärtigen Gesetzes auch
dann eintreten kann, wenn der Fall des nachgewiesenen Unvermögens nicht
vorliegt.
Die Skala der Regierungsvorlage wird nur in dem einen
Punkt geändert, daß für ordentliche Lehrerinnen der Zuschuß auf
150 Mark erhöht wird. Wegen der Verfassungs-Änderung findet nach
21 Tagen eine Wiederholung der Abstimmung statt.
21. April. (Amnestie-Erlaß für Militär und Marine.)
Ein Gnadenerlaß des Kaisers amnestiert alle Militär= und Marine=
personen, welche wegen im bürgerlichen Strafgesetze als Widerstand
gegen die Staatsgewalt oder Verletzung der öffentlichen Ordnung
bezeichneter Vergehen oder wegen Beleidigung verurteilt wurden.
Ferner werden wegen anderer Straftaten durch das Militärgericht
verurteilte Individuen amnestiert, wenn die Strafe nicht mehr wie
sechs Wochen oder 150 .Mark beträgt; desgleichen werden alle mit Dis-
ziplinarstrafen belegten Militärpersonen, endlich die Unteroffiziere und
Gemeine, welche sich der unerlaubten Entfernung oder einer ersten
nicht komplotmäßigen Fahnenflucht schuldig gemacht haben, begnadigt.
Noch nicht zurückgekehrten Fahnenflüchtigen, welche sich binnen sechs
Monaten stellen, wird die Begnadigung in Aussicht gestellt.
22. April. (Graf Herbert Bismarck) wird zum Staats-
minister und Mitglied des Staatsministeriums ernannt.
24.—26. April. (Besuch der Königin von England in
Berlin.)
„Wir betrachten es als selbstverständlich,“ sagt die „Nordd. Allg.
Zeitung“ vom 27. April, „daß jener Besuch und die damit verbundenen
Aussprachen, Eindrücke und Erinnerungen auch auf die politischen Beziehungen
zwischen Deutschland und England nur die günstigsten Rückwirkungen haben
können.“
An eine Unterredung zwischen Fürst Bismarck und der Kö-
nigin knüpfen einige Blätter die Vermutung, es sei darin die braun-
schweigisch -hannoversche Frage erledigt worden. Doch wird von
offiziöser Seite in der Nordd. Allg. Zeitung alsbald gemeldet, daß
diese Nachricht unrichtig und jene Frage bei der Zusammenkunft
überhaupt nicht berührt worden sei.
2. Mai. (Abgeordnetenhaus.) Im Abgeordnetenhause
wird der Antrag des Abgeordneten Rickert, der die Regierung zu
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