Das deutsche Reich nud seine einzelnen Glieder. (Januar 15.) 7
einheitlichen Verwaltung der Staatsbahnen neue und erweiterte Aufgaben.
Behufs ihrer wirksamen Lösung wird die Bereitstellung außerordentlicher
Mittel erforderlich, sowohl für eine weitere Ausdehnung des Eisenbahnnetzes,
als auch für eine den Bedürfnissen des wachsenden Verkehrs entsprechende
ausgiebige Leistungsfähigkeit der baulichen Anlagen und des Fuhrparks.
Es wird Ihnen dieserhalb eine besondere Vorlage zugehen.
Über die Ausführung des Gesetzes vom 13. Mai v. J., durch welches
in Verbindung mit den reichen Gaben der Privatwohlthätigkeit die Abhilfe
der durch die Frühjahrs-Uberschwemmungen herbeigeführten Notstände erstrebt
worden ist, wird Ihnen Rechenschaft gegeben und zugleich ein Gesetzentwurf
vorgelegt werden, durch welchen die Ausdehnung des durch jenes Gesetz be-
willigten Kredits auch für die durch das Hochwasser im Sommer des Jahres
1888 herbeigeführten Verheerungen ermöglicht wird.
Durch einen Gesetzentwurf über die allgemeine Landesverwaltung und
die Zuständigkeit der Verwaltungs= und Verwaltungs-Gerichtsbehörden in
der Provinz Posen soll die Organisation der Staatsverwaltung auf diesem
Gebiete für den ganzen Umfang der Monarchie dem Abschluß entgegengeführt
und zugleich der Weg zur Regelung der Kreis= und Provinzialverfassung
auch in jener Provinz geebnet werden.
Hiernach wird Sie eine Reihe wichtiger gesetzgeberischer Arbeiten be-
schäftigen. Ich gebe der Zuversicht Ausdruck, daß Ihre Beratungen auch
in der neuen Session, getragen von patriotischem Geiste und von dem Ver-
trauen zu Meiner Regierung, dem Wohle des Landes dauernd zum Segen
gereichen werden.
15. Januar. (Affäre Stöcker-Witte.) Pfarrer Witte er-
läßt in der
„Nordd. Allg. Ztg.“ eine Erklärung mit schweren Beschuldigungen
gegen Hofprediger Stöcker (im Zusammenhang mit der Affäre Stöcker-Cremer
vgl. Jahrg. 1888 S. 190). Nachdem der Streit in mehrfachen öffentlichen
Erklärungen hin= und hergegangen, führt er gegen die beiden Beteiligten zu
einer Disziplinar-Untersuchung. Witte veröffentlicht über den Streit eine
eigene Broschüre.
15. Januar. (Die Verwaltungsreform für Posen.)
Dem Herrenhause geht der Entwurf eines Gesetzes über die allge-
meine Landesverwaltung und die Zuständigkeit der Verwaltungs-
und Verwaltungs-Gerichts-Behörden in der Provinz Posen zu. Die
wichtigsten Bestimmungen lauten:
Artikel II. In den Fällen der §§ 10, 11, 12, 28, 29 des Gesetzes
vom 30. Juli 1883 tritt an die Stelle des Provinzial-Ausschusses die pro-
vinzialständische Verwaltungs-Kommission.
Artikel III. Die gewählten Mitglieder des Provinzialrates und des
Bezirksausschusses bedürfen der Bestätigung. Die Bestätigung steht zu: dem
Minister des Innern hinsichtlich der gewählten Mitglieder des Provinzial-
rates und deren Stellvertreter; dem Oberpräsidenten hinsichtlich der gewählten
Mitglieder des Bezirksausschusses und deren Stellvertreter. Wird die Be-
stätigung versagt, so schreitet die provinzialständische Verwaltungskommission
zu einer neuen Wahl. Wird auch diese Wahl nicht bestätigt, so hat die
zur Bestätigung berufene Behörde das Mitglied beziehungsweise den Stell-
vertreter zu ernennen. Dasselbe findet statt, wenn die provinzialständische
Verwaltungskommission die Wahl verweigern sollte. Die hiernach ernannten