348 Asien. (Februar 15.)
stätige, müsse dessen sofortige Abberufung verlangt werden. Der
portugiesische Minister des Auswärtigen, Barros Gomes, antwortet
dem Gesandten,
die dem Vorgehen Serpa Pintos gegebene Deutung werde durch die
eingegangenen Nachrichten in keiner Weise bestätigt, Serpa Pinto habe ledig-
lich einen, von einem feindlichen Stamme auf ihn gemachten Angriff zurück-
gewiesen und unter dem Gepäck dieses 3 englische Fahnen gefunden.
Am 28. überreicht der portugiesische Gesandte. Martins
d'Antas, Lord Salisbury die Antwort Portugals auf die jüngste
Note Englands, in der Portugal einen Aufschub verlangt, um Er-
klärungen von Serpa Pinto einzuholen.
2. Hälfte Dezember. (Die Verhandlungen zwischen der
deutsch-ostafrikanischen Gesellschaft und der Witu-Gesell-
schaft) die Fusion betreffend, sind soweit beendigt, daß es nur noch
der Genehmigung der Generalversammlungen bedarf, um die Ver-
schmelzung perfekt werden zu lassen. Es sind nur noch einige An-
gelegenheiten untergeordneter Natur zu erledigen, hinsichtlich der
Höhe der Aktien 2c., welche aber leicht befriedigend gelöst werden
können. Die „Post“ bemerkt hiezu:
Die Witugesellschaft geht damit vollständig in die ostafrikanische auf,
was insofern erfreulich ist, als dem konzentrierten Vorgehen der Engländer
in Ostafrika gegenüber die Witugesellschaft nicht mehr das genügende Geld
besaß, und als die Aussichten auf eine Entwicklung ihres Gebietes ungleich
mehr durch eine kapitalkräftige große Gesellschaft, als durch ein kleines Kon-
sortium gewissermaßen garantiert werden können. Es ist damit endogiltig
abgewendet, was von einigen Herren der Witugesellschaft ins Auge gefaßt
war und den deutschen kolonialen Bestrebungen nicht wenig geschadet haben
würde — der Verkauf an die britische ostafrikanische Gesellschaft, welche auf
ihren Karten jetzt schon in äußerst phantastischer Weise die Grenzlinien nach
ihrer Laune ziehen läßt, ohne natürlich im mindesten dazu berechtigt zu sein.
XXI .
Asien.
12. Februagr. (Japan: Verfassung.) Der Mikado ver-
kündet vom Thron aus die neue japanische Verfassung.
Dieselbe ist nach deutschem Muster entworfen und bestimmt im wesent-
lichen die Bildung eines teils erblichen, teils wählbaren Herrenhauses, wo-
von der Mikado eine gewisse Anzahl Mitglieder selbst ernennt; ferner ist
ein Unterhaus von 300 Mitgliedern errichtet. Jeder, der das 25. Lebens-