Hulgarien. (Januar—März 27.) 281
sind nur solche Leute zu wählen, welche sich eines guten Rufes erfreuen.
Diese Agenten und Gendarmen erhalten ihre Aufträge von den Provinz-=
behörden. § 3. Auf Verlangen der Zivilbehörden sind die Militärbehörden
verpflichtet, unmittelbaren militärischen Beistand zu leisten. § 4. Ausländer,
welche Briganten gewesen, und Vagabunden werden ausgewiesen, inländische
aber verhalten, eine Kaution zu leisten. § 5. Cs werden Geldprämien für
die Festnahme eines Räubers ausgesetzt, gleichviel, ob der letztere lebendig
oder tot eingebracht wird. Die Höhe der Prämie hängt von der Bedeutung
des Räubers ab. § 6. Die Dorfbewohner sind verpflichtet, die Behörde
vom Erscheinen von Briganten in ihrem Dorfe sofort in Kenntnis zu setzen
und auch die geplanten Raubanschläge mitzuteilen, im entgegengesetzten Falle
werden diese Gemeinden mit Geldstrafen belegt, deren Höhe die Lokalbehörden
zu bestimmen haben. § 7. Der keaiserlich ottomanische Staatsrat in Kon-
stantinopel ernennt einen permanenten Ausschuß, welcher die genaue Aus-
führung der obenerwähnten Verfügungen zu überwachen und im Falle eines
Raubanfalles festzustellen haben wird, inwieweit sich die Provinz-Unter-
gouverneure, die Kaimakams u. s. w. durch Saumseligkeit oder Mangel an
gutem Willen an demselben mitschuldig gemacht haben.
Mitte Oktober. England, Oesterreich, Italien erklären der
Türkei, daß sie die Zirkularnote vom 16. September zur Kennt-
nis genommen haben; zugleich aber ihre Ueberzeugung, daß der
Dardanellenvertrag einseitig auch von der Pforte nicht modifiziert
werden könne.
31. Oktober. (Konstantinopel.) Ein Rundschreiben der
Pforte an die Botschafter betreffs der Judeneinwanderung hat
folgenden Wortlaut:
„Um den aus der Anhäufung von israelitischen Einwanderern für
die öffentliche Gesundheit sich ergebenden Gefahren vorzubeugen, mußte die
Pforte als prophylaktische Maßregel den jüdischen Einwanderern das Be-
treten des türkischen Gebiets untersagen. Der Minister des Aeußern ersucht
infolge dessen den Botschafter, die Schiffsgesellschaften aufzufordern, den
Einwanderern die Beförderung nach dem türkischen Reiche zu verweigern,
da die Seebehörden beauftragt sind, die Einwanderer nicht landen zu lassen."“
8. November. Zum ökumenischen Patriarchen wird Neophy-
stos, Metropolit in Nikopolis, gewählt.
2. Bulgarien.
Januar. Die russische Regierung verlangt die Auswei-
sung angeblicher russischer Nihilisten. Die bulgarische Regierung
erklärt sich dazu bereit.
27. März. (Sofia.) Attentat auf den Ministerpräsidenten
Stambulow und den Finanzminister Beltschew. Beltschew bleibt
auf der Stelle tot. Der Attentäter entflieht. Fürst Ferdinand und
Prinzessin Klementine, sowie der Minister des Auswärtigen erhalten
Briefe mit Todesandrohungen. Alle Parteigänger Stambulows