82 Das Vetssche Reich und seine einzelnen Glieder. (Juli 5.)
v. Ow und der bisherige Führer der Nationalliberalen Dr. v. Mar-
quardsen.
5. Juli. (Berlin.) Schluß des Landtags durch den Kaiser
mit folgender Thronrede:
Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden Häusern des Landtags!
Am Schlusse einer langen und arbeitsvollen Tagung und der ersten
fünfjährigen Legislaturperiode des Landtages Meiner Monarchie gereicht
es Mir zur Genugthuung, Ihnen Meine Anerkennung für Ihre erfolgreiche
Thätigkeit auszusprechen.
Dank Ihrem bereitwilligen und verständnisvollen Zusammenwirken
mit Meiner Regierung hat diese Sitzungs= und Legislaturperiode zu Er-
gebnissen von grundlegender Bedeutung und dauerndem Werte geführt.
Die dem Vaterlande wiedergewonnene Insel Helgoland ist für immer
mit der preußischen Monarchie vereinigt.
Die Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen und
ihre Einführung in der Provinz Schleswig-Holstein haben für die Land-
gemeinden dieser Provinzen, die Städteordnung für den Regierungsbezirk
Wiesbaden hat für die Städte dieses Bezirks die Grundlagen gedeihlicher
Entwickelung des kommunalen Lebens geschaffen.
Durch die Ueberweisung der Anstaltspflege für Geisteskranke, Taub-
stumme und Blinde an größere Verbände ist die Armenlast der Gemeinden
erleichtert und die Fürsorge für jene Unglücklichen verbessert worden.
Die Gesetze über die Errichtung von Rentengütern haben, namentlich
in den östlichen Provinzen, in erfreulichem Umfange auf die Seßhaftmachung
der ländlichen Bevölkerung hingewirkt.
Ich begrüße es mit Befriedigung, daß Sie bereit gewesen sind, der
Erleichterung der Volksschullasten durch eine weitere Beitragsleistung aus
Staatsmitteln und der Verbesserung des Diensteinkommens der Volksschul-
lehrer durch Erhöhung der Alterszulagen zuzustimmen, auch die Elementar-
lehrer von den Beiträgen zur Versorgung ihrer Hinterbliebenen zu ent-
lasten und ihren Waisen eine erhöhte staatliche Fürsorge angedeihen zu lassen.
Das Gesetz, betreffend die Ruhegehaltsklassen der Lehrer und Lehrerinnen
an den öffentlichen Volksschulen, wird die Pensionslast der Gemeinden er-
leichtern und die Ruhegehaltsabgabe der Volksschullehrer beseitigen.
Für die Durchführung der Reform des höheren Schulwesens sind
die erforderlichen Mittel bereit gestellt, auch ist die Verbesserung des Dienst-
einkommens der Lehrer an den nichtstaatlichen höheren Schulen gesichert
worden.
Die Ausgestaltung des Staatseisenbahnwesens, die Regelung der
Flußläufe, die Herstellung von Kanälen und Hafenanlagen haben weitere
Fortschritte gemacht, die der Entwickelung des Verkehrs zu Gute kommen
werden.
Durch das Gesetz über Kleinbahnen ist das Mittel gegeben, auch die
bisher von Eisenbahnen noch nicht berührten Gegenden dem Verkehr zu
erschließen und den Wettbewerb auf wirtschaftlichem Gebiet auf alle Teile
des Landes auszudehnen.
Vor allem aber ist es gelungen, das Werk einer grundlegenden Um-
gestaltung der staatlichen und kommunalen Besteuerung zu vollbringen.
Im Anschluß an die Neuregulierung der Einkommen- und Gewerbesteuer
befreien die nunmehr beschlossenen Steuerreformgesetze den Grund= und Ge-
werbebesitz von der bisherigen Doppelbesteuerung, ergänzen die Einkommen-
steuer durch eine mäßige stärkere Heranziehung des Besitzeinkommens im