302 Italien. (Dezember 29.) — Hie Römische Kurie. (Januar 17.)
dauernd beruhigende Nachrichten schicke. Menelik sei geneigt, in sehr ent-
gegenkommender Weise über die Grenzfrage mit Italien zu verhandeln und
Italien die gegenwärtige Grenze zu lassen mit der einzigen Bedingung, daß.
wenn Italien das Hochplateau aufgebe, ihm (Menelik) allein das Recht zu-
stehe, dasselbe zu besetzen. Es bestehe absolut keine Veranlassung zu der
Annahme, Menelik marschiere gegen Tigre mit feindlichen Absichten gegen
Italien. Nas Mangascha habe die italienische Regierung gebeten, bei
Menelik für ihn die Vermittlung zu übernehmen. Die italienische Regie-
rung habe Ras Mangascha geraten, sich zu unterwerfen, und Menelik em-
pfohlen, die Unterwerfung anzunehmen. Es habe sich lediglich um eine
freundschaftliche Aktion gehandelt; die italienische Regierung habe sich in
keiner Weise engagiert. Es könne natürlich unvorhergesehene Konfliktsfälle
geben, aber die Stärke der in Erythräg stehenden Truppen setze Italien in
stand, mit voller Sicherheit Widerstand zu leisten bis zur Ankunft von
Verstärkungen aus Italien. Die Regierung setze einfach die Politik ihrer
Vorgänger fort. Italien werde auf dem Hochplateau bleiben, solange die
Bedingungen nicht derartige seien, daß sie gestatteten, die militärische Be-
setzung auf Massaua zu beschränken. Die Ausgaben für Erythräa seien auf
8 Millionen festgesetzt, man hoffe jedoch, dieselben in der Folge auf 5 Mil-
lionen herabzusetzen.
29. Dezember. (Rom.) Der König unterzeichnet eine
Amnestie.
Der Gnadenerlaß erstreckt sich auf alle Personen, die wegen der
Ruhestörungen im Mai d. J. von Militär= oder Zivilgerichten verurteilt
worden find, sofern die über sie verhängte Strafe nicht mehr als zwei Jahre
Gefängnis beträgt. Ferner wird bei denjenigen Personen, welche zu einer
höheren Freiheitsstrafe verurteilt sind, letztere um zwei Jahre herabgesetzt.
Für Frauen und mehr als 70 Jahre alte Greise sowie für Minderjährige
unter 18 Jahren tritt entweder Straferlaß oder Herabminderung um 3 Jahre
ein. Einige Kategorien rückfälliger und anderer Personen sind von dem
Gnadenerlaß ausgeschlossen. Ungefähr 700 von Militärgerichten Verurteilte
und g0000 von Zivilgerichten Verurteilte werden von dem Gnadenerlaß
etroffen.
VIII.
Die Römische Kurie.
17. Januar. Der Papst über den ewigen Bund zwischen der
Kurie und Rom.
Der Papst hält bei dem Empfange von etwa 400 römischen Patri-
ziern eine Ansprache, in welcher er die Huldigung derselben als Bethätigung
der unauflöslichen Allianz zwischen dem Papsttum und einer Stadt be-
zeichnet, welche den Charakter eines heiligen Ortes habe. Der Papst weist
die Ansichten, welche diese Treue als unheilvoll für das Vaterland dar-
stellten, zurück. Die Nation werde solange kein Heil haben, als sie dem
Einfluß der Sektierer ausgesetzt sei. Schließlich fordert der Papst zur