100 Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Juni 11.—14.)
unannehmbar. Infolgedessen wird das Gesetz einstimmig abgelehnt, ebenso
der Entwurf über Regelung der Richtergehälter, der durch den ersten Entwurf
hervorgerufen worden war.
11. Juni. Das Preußische Abgeordnetenhaus diskutiert
die Berichte über Reisen zum Studium der in anderen Bundesstaaten
und im Auslande getroffenen Maßnahmen zur Förderung
des Kleingewerbes. — Die Parteien wünschen weitere Ausdehnung
der Reisen.
12./18. Juni. (Berlin.) Internationaler Frauenkongreß.
Es wird in mehreren Sektionen verhandelt über Frauenbildung,
Frauenberufe, soziale Einrichtungen und Bestrebungen, die rechtliche Stellung
der Frau. Die Mehrheit wünscht die Frauenbewegung von politischen und
konfessionellen Berufen unabhängig zu erhalten.
14. Juni. (Reichstag.) Kolonialanleihe für Togo; Baumwollenbau.
Zinsgarantie für eine ostafrikanische Bahn.
Nach dem Entwurf sollte durch den Reichskanzler eine Kolonialanleihe
von 8 Millionen Mark zu Lasten des Schutzgebiets Togo zum
Zwecke des Baues einer Eisenbahn von Lome nach Palime aufgenommen
und mit 3½ v. H. verzinst werden. Die Kommission hat sich einstimmig
für die Aufnahme einer Reichsanleihe in der gedachten Höhe und für die
Gewährung eines Darlehens an das Schutzgebiet Togo bis zum Hcöchstbetrage
von 7800000 Mark ausgesprochen. Nach § 2 ist dieses Darlehen
seitens des Schutzgebietes Togo binnen 30 Jahren zu tilgen und bis dahin
mit 3½ v. H. zu verzinsen. Die erforderlichen Zins- und Amortisationsbeträge
sind alljährlich in den Etat für Togo aufzunehmen und zur Verfallzeit
an das Reich abzuführen. Die Bahn soll nicht eine Spurweite
von 75 cm, sondern von 1 m erhalten.
Abg. Auer (Soz.) beantragt Kassierung der Landkaufverträge im
Togogebiet, weil die Eingeborenen durch sie benachteiligt worden seien.
Abg. Richter (fr. Vp.): Die Vorlage werde begründet mit der Notwendigkeit,
Baumwolle zu bauen, aber das Schutzgebiet könne viel zu wenig
liefern, um den Markt zu beeinflussen. Ueberdies sei Togobaumwolle
minderwertig. Das Reich habe daher keinen Grund, etwas für diese
zweifelhafte Sache zu riskieren. Abg. Arendt (RP), Die Handelskammern
hätten die Togobaumwolle günstig beurteilt; die Einwände des
Abg. Richter seien früher auch gegen die Eisenbahnen erhoben worden.
Abg. Ledebour (Soz.) kritisiert die Verträge der Togogesellschaft mit den
Häuptlingen scharf; die Häuptlinge seien übervorteilt worden. Die Bahn
sollten die Interessenten, die Großindustriellen, allein bezahlen. Kolonialdirektor
Dr. Stübel: Von der Togobahn hätten nicht nur die Industriellen,
sondern auch die Arbeiter der Textilindustrie große Vorteile, daher müsse
das Reich beisteuern. Ueberdies würde die Bahn noch anderen Wirtschaftszweigen
zugute kommen. Die Häuptlinge seien nicht betrogen worden;
ihnen sei Land, das sie gar nicht benutzt hätten, abgekauft worden. Die
Regierung achte streng darauf, daß den Eingeborenen nicht ihre Subsistenz
entzogen werde. — Die Vorlage wird mit 148 gegen 68 Stimmen (Sozialmeträten
und freisinnige Volkspartei) angenommen, der Antrag Auer
abgelehnt.
Es folgt die Vorlage betreffend die Uebernahme einer Garantie des
Reiches in Bezug auf eine Eisenbahn von Dar es Salam nach Mrogoro.