Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zwanzigster Jahrgang. 1904. (45)

100  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  11.—14.)

unannehmbar.  Infolgedessen  wird  das  Gesetz  einstimmig  abgelehnt,  ebenso
der  Entwurf  über  Regelung  der  Richtergehälter,  der  durch  den  ersten  Entwurf
  hervorgerufen  worden  war.

11.  Juni.  Das  Preußische  Abgeordnetenhaus  diskutiert
die  Berichte  über  Reisen  zum  Studium  der  in  anderen  Bundesstaaten
  und  im  Auslande  getroffenen  Maßnahmen  zur  Förderung
des  Kleingewerbes.  —  Die  Parteien  wünschen  weitere  Ausdehnung
der  Reisen.

12./18.  Juni.  (Berlin.)  Internationaler  Frauenkongreß.

Es  wird  in  mehreren  Sektionen  verhandelt  über  Frauenbildung,
Frauenberufe,  soziale  Einrichtungen  und  Bestrebungen,  die  rechtliche  Stellung
der  Frau.  Die  Mehrheit  wünscht  die  Frauenbewegung  von  politischen  und
konfessionellen  Berufen  unabhängig  zu  erhalten.

14.  Juni.  (Reichstag.)  Kolonialanleihe  für  Togo;  Baumwollenbau.
  Zinsgarantie  für  eine  ostafrikanische  Bahn.

Nach  dem  Entwurf  sollte  durch  den  Reichskanzler  eine  Kolonialanleihe
  von  8  Millionen  Mark  zu  Lasten  des  Schutzgebiets  Togo  zum
Zwecke  des  Baues  einer  Eisenbahn  von  Lome  nach  Palime  aufgenommen
und  mit  3½  v.  H.  verzinst  werden.  Die  Kommission  hat  sich  einstimmig
für  die  Aufnahme  einer  Reichsanleihe  in  der  gedachten  Höhe  und  für  die
Gewährung  eines  Darlehens  an  das  Schutzgebiet  Togo  bis  zum  Hcöchstbetrage
  von  7800000    Mark  ausgesprochen.  Nach  §  2  ist  dieses  Darlehen
seitens  des  Schutzgebietes  Togo  binnen  30  Jahren  zu  tilgen  und  bis  dahin
mit  3½  v.  H.  zu  verzinsen.  Die  erforderlichen  Zins-  und  Amortisationsbeträge
  sind  alljährlich  in  den  Etat  für  Togo  aufzunehmen  und  zur  Verfallzeit
  an  das  Reich  abzuführen.  Die  Bahn  soll  nicht  eine  Spurweite
von  75  cm,  sondern  von  1  m  erhalten.

Abg.  Auer  (Soz.)  beantragt  Kassierung  der  Landkaufverträge  im
Togogebiet,  weil  die  Eingeborenen  durch  sie  benachteiligt  worden  seien.
Abg.  Richter  (fr.  Vp.):  Die  Vorlage  werde  begründet  mit  der  Notwendigkeit,
  Baumwolle  zu  bauen,  aber  das  Schutzgebiet  könne  viel  zu  wenig
liefern,  um  den  Markt  zu  beeinflussen.  Ueberdies  sei  Togobaumwolle
minderwertig.  Das  Reich  habe  daher  keinen  Grund,  etwas  für  diese
zweifelhafte  Sache  zu  riskieren.  Abg.  Arendt  (RP),  Die  Handelskammern
  hätten  die  Togobaumwolle  günstig  beurteilt;  die  Einwände  des
Abg.  Richter  seien  früher  auch  gegen  die  Eisenbahnen  erhoben  worden.
Abg.  Ledebour  (Soz.)  kritisiert  die  Verträge  der  Togogesellschaft  mit  den
Häuptlingen  scharf;  die  Häuptlinge  seien  übervorteilt  worden.  Die  Bahn
sollten  die  Interessenten,  die  Großindustriellen,  allein  bezahlen.  Kolonialdirektor
  Dr.  Stübel:  Von  der  Togobahn  hätten  nicht  nur  die  Industriellen,
sondern  auch  die  Arbeiter  der  Textilindustrie  große  Vorteile,  daher  müsse
das  Reich  beisteuern.  Ueberdies  würde  die  Bahn  noch  anderen  Wirtschaftszweigen
  zugute  kommen.  Die  Häuptlinge  seien  nicht  betrogen  worden;
ihnen  sei  Land,  das  sie  gar  nicht  benutzt  hätten,  abgekauft  worden.  Die
Regierung  achte  streng  darauf,  daß  den  Eingeborenen  nicht  ihre  Subsistenz
entzogen  werde.  —  Die  Vorlage  wird  mit  148  gegen  68  Stimmen  (Sozialmeträten
  und  freisinnige  Volkspartei)  angenommen,  der  Antrag  Auer
abgelehnt.

Es  folgt  die  Vorlage  betreffend  die  Uebernahme  einer  Garantie  des
Reiches  in  Bezug  auf  eine  Eisenbahn  von  Dar  es  Salam  nach  Mrogoro.