Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Zwanzigster Jahrgang. 1904. (45)

Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  8.—10.)  99

8.  Juni.  (Württemberg.)  Scheitern  des  Volksschulgesetzes.

Die  Kammer  der  Standesherren  nimmt  entgegen  einem  Beschlusse
der  Kammer  der  Abgeordneten,  nach  welchem  die  Bezirksschulaufsicht  in
der  Regel  als  Hauptamt  ausgeübt  wird  und  als  Bezirksschulaufseher  im
Hauptamt  Schulmänner  oder  Geistliche  angestellt  werden,  mit  13  gegen
11  Stimmen  einen  Antrag  des  Fürsten  Quadt  an,  welcher  die  Bezirksschulaufsicht
  im  Hauptamt  zuläßt,  als  Bezirksschulaufseher  aber  ausschließlich
  Geistliche  beider  Konfessionen  angestellt  wissen  will.  Ministerpräsident
v.  Breitling  zieht  hierauf  die  Volksschulnovelle  zurück  und  gibt  im  Namen
der  gesamten  Regierung  folgende  Erklärung  ab:  „Die  königliche  Staatsregierung
  ist  überzeugt,  daß  der  durch  die  Rücksicht  auf  die  gedeihliche  Entwicklung
  der  Volksschule  gebotene  Regierungsentwurf  berechtigten  kirchlichen
Interessen  in  keiner  Weise  zu  nahe  tritt,  und  erachtet  sich  für  verpflichtet,
darauf  hin  zuweisen,  daß  eine  in  der  Kammer  der  Standesherren  erfolgte
Ablehnung  des  Entwurfs  über  dessen  unmittelbaren  Bereich  hinaus  die
vorhandenen  Gegensätze  auf  dem  Gebiet  des  Verhältnisses  von  Staat  und
Kirche  zur  Schule  in  ernstem  Maße  verschärfen  und  die  auf  einen  Ausgleich
  dieser  Gegensätze  gerichtete  Politik  der  Regierung  erschweren  müßte.“

8./16.  Juni.  (Reichstag.)  Zweite  und  dritte  Lesung  der
Vorlage  über  Kaufmannsgerichte  (vgl.  S.  11).

Die  Kaufmannsgerichte  sollen  nach  Bedarf  in  Städten  von  mindestens
  20000  Einwohnern  im  Anschluß  an  die  Gewerbegerichte  errichtet
werden.  Den  Frauen  wird  das  aktive  Wahlrecht  gegeben,  obgleich  sich  die
Regierung  unbedingt  dagegen  erklärt  und  Rechte,  Zentrum  und  Nationalliberale
  dagegen  slimmen.  —  In  der  dritten  Lesung  (16.  Juni)  wird  dieser
Beschluß  umgestoßen  und  das  Wahlrecht  der  Frauen  gestrichen.  Das  aktive
Wahlrecht  beginnt  mit  dem  25.,  das  passive  mit  dem  30.  Lebensjahre.  —
Gegen  das  Gesetz  stimmen  Sozialdemokraten  und  Freisinnige.

Juni.  (Württemberg.)  Proteste  gegen  die  Erste  Kammer
anläßlich  des  Scheiterns  des  Schulgesetzes.

Der  König  richtet  an  den  Kultusminister  v.  Weizsäcker  ein  Handschreiben,
  in  welchem  er  sein  lebhaftes  Bedauern  ausdrückt,  daß  der  mit
der  Schulgesetznovelle  unternommene  Versuch,  eine  Ausgleichung  der  Gegensätze
  auf  dem  Gebiete  des  Verhältnisses  zwischen  Staat  und  Kirche  zur
Schule  herbeizuführen,  vorläufig  ins  Stocken  geraten  sei.  Gleichzeitig
spricht  der  König  dem  Minister  seinen  Dank  für  die  vielfachen  Bemühungen
in  dieser  Angelegenheit,  sowie  sein  volles  Vertrauen  aus.  —  Die  antiklerikalen
  Parteien  halten  viele  Versammlungen  ab,  in  denen  gegen  die
Mehrheit  der  Ersten  Kammer  und  gegen  die  Zentrumspartei  demonstriert
wird.  Eine  Reform  der  Ersten  Kammer  wird  dringend  gefordert,  auch
von  den  Konservativen.

10.  Juni.  (Preußisches  Abgeordnetenhaus.)  Ablehnung
der  Gesetze  über  Neuordnung  der  Amtsgerichte  in  dritter  Lesung.

Der  Entwurf  über  die  Dienstaufsicht  bei  den  größeren  Amtsgerichten
will  an  die  Spitze  der  Amtsgerichte  mit  über  15  Richtern  Amtsgerichtsdirektoren
  jetzen,  die  den  Landgerichtspräsidenten  unterstellt  sind.  In
zweiter  Lesung  ist  ein  Antrag  Peltasohn  (fr.  Vg.)  angenommen  worden,
der  statt  dessen  für  die  Amtsgerichte  mit  über  30  Richtern  Amtsgerichtspräsidenten
  bestellt,  die  den  Landgerichtspräsidenten  gleichgestellt  sind.  —
Justizminister  Schönstedt  erklärt  den  Beschluß  der  zweiten  Lesung  für

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