Das Deutsche Reich und seine einzelnen Glieder. (Juni 8.—10.) 99
8. Juni. (Württemberg.) Scheitern des Volksschulgesetzes.
Die Kammer der Standesherren nimmt entgegen einem Beschlusse
der Kammer der Abgeordneten, nach welchem die Bezirksschulaufsicht in
der Regel als Hauptamt ausgeübt wird und als Bezirksschulaufseher im
Hauptamt Schulmänner oder Geistliche angestellt werden, mit 13 gegen
11 Stimmen einen Antrag des Fürsten Quadt an, welcher die Bezirksschulaufsicht
im Hauptamt zuläßt, als Bezirksschulaufseher aber ausschließlich
Geistliche beider Konfessionen angestellt wissen will. Ministerpräsident
v. Breitling zieht hierauf die Volksschulnovelle zurück und gibt im Namen
der gesamten Regierung folgende Erklärung ab: „Die königliche Staatsregierung
ist überzeugt, daß der durch die Rücksicht auf die gedeihliche Entwicklung
der Volksschule gebotene Regierungsentwurf berechtigten kirchlichen
Interessen in keiner Weise zu nahe tritt, und erachtet sich für verpflichtet,
darauf hin zuweisen, daß eine in der Kammer der Standesherren erfolgte
Ablehnung des Entwurfs über dessen unmittelbaren Bereich hinaus die
vorhandenen Gegensätze auf dem Gebiet des Verhältnisses von Staat und
Kirche zur Schule in ernstem Maße verschärfen und die auf einen Ausgleich
dieser Gegensätze gerichtete Politik der Regierung erschweren müßte.“
8./16. Juni. (Reichstag.) Zweite und dritte Lesung der
Vorlage über Kaufmannsgerichte (vgl. S. 11).
Die Kaufmannsgerichte sollen nach Bedarf in Städten von mindestens
20000 Einwohnern im Anschluß an die Gewerbegerichte errichtet
werden. Den Frauen wird das aktive Wahlrecht gegeben, obgleich sich die
Regierung unbedingt dagegen erklärt und Rechte, Zentrum und Nationalliberale
dagegen slimmen. — In der dritten Lesung (16. Juni) wird dieser
Beschluß umgestoßen und das Wahlrecht der Frauen gestrichen. Das aktive
Wahlrecht beginnt mit dem 25., das passive mit dem 30. Lebensjahre. —
Gegen das Gesetz stimmen Sozialdemokraten und Freisinnige.
Juni. (Württemberg.) Proteste gegen die Erste Kammer
anläßlich des Scheiterns des Schulgesetzes.
Der König richtet an den Kultusminister v. Weizsäcker ein Handschreiben,
in welchem er sein lebhaftes Bedauern ausdrückt, daß der mit
der Schulgesetznovelle unternommene Versuch, eine Ausgleichung der Gegensätze
auf dem Gebiete des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche zur
Schule herbeizuführen, vorläufig ins Stocken geraten sei. Gleichzeitig
spricht der König dem Minister seinen Dank für die vielfachen Bemühungen
in dieser Angelegenheit, sowie sein volles Vertrauen aus. — Die antiklerikalen
Parteien halten viele Versammlungen ab, in denen gegen die
Mehrheit der Ersten Kammer und gegen die Zentrumspartei demonstriert
wird. Eine Reform der Ersten Kammer wird dringend gefordert, auch
von den Konservativen.
10. Juni. (Preußisches Abgeordnetenhaus.) Ablehnung
der Gesetze über Neuordnung der Amtsgerichte in dritter Lesung.
Der Entwurf über die Dienstaufsicht bei den größeren Amtsgerichten
will an die Spitze der Amtsgerichte mit über 15 Richtern Amtsgerichtsdirektoren
jetzen, die den Landgerichtspräsidenten unterstellt sind. In
zweiter Lesung ist ein Antrag Peltasohn (fr. Vg.) angenommen worden,
der statt dessen für die Amtsgerichte mit über 30 Richtern Amtsgerichtspräsidenten
bestellt, die den Landgerichtspräsidenten gleichgestellt sind. —
Justizminister Schönstedt erklärt den Beschluß der zweiten Lesung für
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