Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

IV. 
Spanien. 
9. Jan. Kabinettskrise. 
Ministerpräsident Graf Romanones unterbreitet dem König die 
demission des Kabinetts. Die Kabinettskrise, die nach den Aussagen der 
Parteiführer ihren Grund in innerspan. Angelegenheiten (den von den 
pan. Rapitalisten wie der span. Landwirtschaft gleichmäßig bekämpften 
Steuerplänen des —ns Alva) hat, wird gelöst, indem das Mini- 
erium im Amte bleibt. 
27. Jan. Durch Kgl. Erlaß wird die Parlamentsseffion 1916 
geschlossen und die Eröffnung der neuen Session auf den 29. Jan. 
angesetzt. 
Dadurch wird es der Regierung ermöglicht, die früher eingebrachten 
Gesetzentwürfe abzuändern und einen neuen parlamentarischen Arbeitsplan 
zu entwerfen. 
27. Jan. Beaufsichtigung der Schiffahrt. 
Der Verkehreminister erläßt eine Verfügung, wonach bei Strafe 
Schiffsverkäufe nicht ohne Genehmigung der Regierung vollzogen werden 
können und alle Fahrten span. Fahrzeuge in heimischen x- beginnen 
und endigen müssen. 
29. Jon. Wiedereröffnung des Parlaments. 
In der Kammer wird Villanueva mit 256 Stimmen wieder zum 
Präsidenten gewählt. 
6. Febr. Alle Stationen für drahtlose Telegraphie werden unter 
Regierungsaufsicht gestellt. 
14. Febr. Ministerpräsident Graf Romanones Überreicht dem 
deutschen Botschafter folgende Note als Antwort auf die deutsche 
Note vom 31. Jan.: 
Die Kal. Regierung hat die Note eingehend geprüft, die Ew. Durch- 
-oucht' mir am 31. Jan. überreicht haben und in der der bestimmte Ent- 
chluß der deutschen Regierung angekündigt wird, vom folgenden Tage ab 
eden Schiffsverkehr um Großbritannien, Frankreich, Itolien und im öst- 
lichen Mirtelmeer ohne weiteres und mit allen Mitteln zu unterbrechen; ich muß 
agen, daß ihr Inhalt die Kgl. Regierung sehr schmerzlich berührt hat. Die kor- 
rekte neutrale Haltung, die Spanien von Anfang an eingenommen und die es 
mit unerschütterlicher Festigkeit und Loyalität aufrechtzuerhalten gewußt 
hat, gibt ihm das Recht, zu verlangen, daß das Leben seiner den Handel 
zur See betreibenden Untertanen nicht in so ernste Gefahr gebracht wird: 
sie gibt ihm auch das Recht zu verlangen, daß dieser Handel auf dem ge- 
  
 
	        
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