Stalien. (Oktober 17.—25.) 523
die gegenständlichen Bedingungen des künftigen Friedens geboten. Die
Zentralmächte strebten den Beginn von Verhandlungen unter den Kriegführenden
an, ohne daß sie sich zuvor auf ein genaues Schema von als
Verhandlungsgrundlage geeigneten Bedingungen festlegten, nur weil sie auf
die Ergebnisse der Erschlaffung, welche die Nachricht von der Einleitung
von Verhandlungen in den friedenwünschenden Gemütern der feindlichen
Bevölkerungen erwecken würde, spekulieren. Die Mittelmächte hofften, wenn
sie einmal auch mittels vager inoffizieller mündlicher Erklärungen über
ihre Geneigtheit zu Zugeständnissen an Frankreich oder Italien gegenüber
einem vermittelnden Dritten zu Verhandlungen mit den Verbündeten gelangt
wären, ohne weiteres zweierlei zu erreichen: erstens Zwiespalt unter
den Verbündeten, indem sie größere Zugeständnisse zugunsten einer Macht
von der Kürzung der Aspirationen der anderen Macht oder geradezu von der
Erlangung positiver Kompensationen zu Lasten eines dritten Verbündeten
abhängig machen würden, zweitens Erweckung eitler Täuschungen in den
friedensdurstigen Völkern, damit die demokratischen verbündeten Regierungen
sich zur Annahme auch der härtesten Bedingungen genötigt sehen, weil sie
den öffentlichen Geist ihrer Länder nicht mehr zu einer kräftigen Wiederaufnahme
der Feindseligkeiten zu bringen vermöchten. Mit Abrüstung und
Schiedsspruch seien alle Kriegführenden theoretisch einverstanden, aber die
Verwirklichung erscheine nicht leicht. Die Freiheit der Meere bestreite im
Krieden niemand, aber im Kriege sei sie schwer geltend zu machen, wie
die Zentralmächte selbst zeigen. Das Kriegsrecht kenne keine andere Garantie
mehr als das Besitzpfand und keine andere Sankiion als die Ausübung
von Repressalien. S. spricht dann von dem Vorschlag des Papstes eines
gegenseitigen Verzichtes auf Kriegsentschädigungen mit einigen Ausnahmen
aus besonderen Gründen. Die belgische Frage verdient, getrennt und
ausdrücklich in der Papstnote behandelt zu werden und nicht bloß stillschweigend
unter den möglichen Ausnahmen von der Regel eines Verzichtes
auf Entschädigungen aufgeführt und dann nur als eines all der Beispiele
für die Räumung der besetzten Gebiete erwähnt zu werden, denn bei
Velgien handle es sich nicht um Gebiete, die infolge direkter und unvermeidlicher
Ereignisse eines loyal und nach den Regeln des Völkerrechts geführten
Krieges in Mitleidenschaft gezogen worden seien, sondern um eine offenbare
und skandalöse Verletzung aller Gesetze des Krieges und des Friedens,
sa der Grundsätze des guten Glaubens. Einfach die belgische Frage durch
Zurückgabe oder Austausch gegen andere besetzte Gebiete zu lösen, sei eine
Entstellung der Sachlage und eine Verwechselung verschiedener Dinge. Die
Pavstnote mache keinerlei Vorbehalt für die Rückgabe derjenigen Gebiete,
die Gegenstand besonderer Streitigkeiten zwischen verschiedenen Mächten
seien und mit Bezug auf die der Papst den Wunsch ausdrücke, daß man
sie in versöhnlichem Geiste unter gerechter Berücksichtigung der Bestrebungen
der Bölker, soweit dies möglich sei, löse. Die so formulierte Aufforderung
bilde zweifellos den bedeutungsvollsten und originalsten Teil, den Lichtpunkt
der Papstnote, obwohl sie keine mögliche und praktische Grundlage
für den Beginn irgend einer Verhandlung bilde. Hierauf hätten die Mittelmächte
durch die Reden des Grafen Czernin und von Kühlmanns sowohl
mit Bezug auf die von Italien wie die von Frankreich geforderten Gebiete
mit einem „Nein, niemals“ geantwortet.
S. fährt fort: Wir wollen alle den Frieden und einen Frieden, der
nicht nur ein Waffenstillstand ist. Wir sind bereit, in vollem Einvernehmen
mit unseren Verbündeten jeden ernsthaften Friedensvorschlag zu prüfen
ohne jeden Gedanken an Rache oder Eroberung. Aber es gibt wesentliche
Punkte, über die wir nicht verhandeln können. Die hohen Ziele, für die