Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1917. Zweiter Teil. (58b)

82  Die  ästerteithisqh·nngarishe  Menarqie.  (Mai  30.)

tretung  entbehren  mußte.  Unvermeidlich  hat  diese  tatsächliche  Sistierung
der  Verfassung  schwere  Schäden  mit  sich  gebracht.  Die  mangelnde  verfassungsmäßige
  Regelung  der  Finanzen  hat  zweifellos  unsere  Finanzen
geschädigt,  wenn  auch  der  Kriegsbedarf  dank  der  großen  Opferwilligkeit
der  Bevölkerung  gedeckt  werden  konnte.  Die  mangelnde  Kontrolle  der  Berwaltung
  hat  in  vielen  Belangen  Zustände  gezeitigt,  die  kaum  mehr  werden
gutgemacht  werden  können.  Unter  diesen  Umständen  ist  es  vor  allem  die
Aufgabe  des  Hauses,  die  Selbsterhaltung  und  die  Selbstsicherung  durchzuführen,
  vorzusorgen,  daß  nicht  ähnliche  Zustände  wiederkehren.  Dieses  Ziel
werden  wir  nicht  allein  erreichen  durch  gesetzliche  Maßnahmen,  sicherer  noch
und  besser  werden  wir  es  erreichen,  wenn  wir  wirklich  unsere  verfassungsmäßigen
  Aufgaben  erfüllen.  Denn  wir  dürfen  uns  nicht
darüber  täuschen,  daß  es  nur  deshalb  möglich  war,  uns  unserer  Rechte  zu
berauben,  weil  wir  unsere  Pflichten  nicht  erfüllt  haben.  Die  Bevölkerung
setzt  gewaltige  Hoffnungen  in  dieses  Haus,  so  gewaltige  Hoffnungen,  daß
wir  uns  nicht  darüber  täuschen  dürfen,  daß  wir  sie  schwerlich  werden  ersüllen
  können.  Aber  wir  wollen  dafür  sorgen,  daß  nicht  wir  schuldig  werden,
daß  wir  nicht  die  Schuld  daran  tragen,  wenn  wir  nicht  alle  Hoffnungen
der  Bevölkerung  erfüllen  können.  Wir  müssen  namentlich  dafür  sorgen,
daß  nicht  die  Erwartungen  sich  erfüllen,  die  viele  unserer  Feinde  auf  die
Tagung  dieses  Hauses  setzen,  jene  Erwartungen,  die  da  meinen,  daß  diese
Tagung  zu  neuen  Spaltungen,  zur  neuen  Schwächung  Oesterreichs  führen
werde.  Unsere  Feinde  haben  bei  dem  Ueberfalle  auf  die  Mittelmächte  mit
dem  Zerfalle  Oesterreichs  gerechnet.  Sie  haben  sich  gewaltig  verrechnet.
Unsere  Aufgabe  wird  es  sein,  dafür  zu  sorgen,  daß  diese  Festigung  auch
weiter  sich  entwickle  und  daß  wir  als  fester  Block  unseren  Feinden  gegenüberstehen
  und  ausharren.  Und  bei  einigem  guten  Wollen,  m.  H.,  wird  trotz
aller  Schwierigkeiten,  trotz  der  großen  vorhandenen  Meinungsverschiedenheiten
  in  nationalen,  politischen  und  wirtschaftlichen  Fragen  —  trotz  allem
wird  es  möglich  sein,  dieses  Ziel  zu  erreichen.

Hierauf  werden  zu  Vizepräsidenten  gewählt  die  Abgg.  German
(Pole),  Jukel  (Christlichsoz.),  Pernerstorfer  (Soz.),  Pogacnik  (Slow.),
Romanczuk  (Ruth.),  Simionovici  (Rum.)  und  Udrzal  (Tscheche).

Nach  der  Wahl  der  Schriftführer  erhält  der  Präsident  die  Ermächtigung
  des  Hauses,  dem  Kaiser  die  ergebenste  Huldigung  zu  Füßen
legen  und  zugleich  ihm  als  oberstem  Kriegsherrn  Grüße  für  die  Armee  im
Felde  entbieten  zu  dürfen.  Weiter  erbittet  der  Präsident  die  Ermächtigung,
an  die  Volksvertretungen  Ungarns,  des  Deutschen  Reiches  (s.  unten),
Bulgariens  und  der  Türkei  Begrüßungstelegramme  senden  zu  dürfen.

Hierauf  legen  Vertreter  der  einzelnen  Parteien  in  scharf  formulierten
  Erklärungen  den  Standpunkt  ihrer  Parteien  dar.

Abg.  Stanek  gibt  im  Namen  des  tschechischen  Verbandes
folgende  Erklärung  ab:  Die  Vertreter  des  böhmischen  Bolkes  aus  allen
drei  Ländern  der  Krone  des  heiligen  Wenzel  geben  bei  Eintritt  in  den
Reichsrat  in  der  weltgeschichtlichen  Zeit  der  Kriegsereignisse,  in  der  die  auf
Beseitigung  der  Beherrschung  eines  Volkes  durch  ein  anderes  abzielende
Bewegung  zum  Gemeingut  geworden  ist,  nachstehende  Erklärung  ab:  Die
Delegation  des  böhmischen  Volkes  ist  von  der  tiefen  Ueberzeugung  durchdrungen,
  daß  die  gegenwärtige  dualistische  Form  zum  offenbaren  Nachteil
  der  Gesamtinteressen  herrschende  und  unterdrückte  Völker  geschaffen
hat  und  daß  behufs  Beseitigung  jedweden  nationalen  Vorrechts  und  Sicherung
  einer  allseitigen  Entwicklung  eines  jeden  Volkes  im  Interesse  des
ganzen  Reiches  sowie  der  Dynastie  die  Umgestaltung  der  habsburg-loth-=ringischen
  Monarchie  in  einen  Bundesstaat  von  freien  und  gleichberech-