130 Spanien. (Jan. 2.—26.)
Arbeit: Forbes Bessa, Kolonien: Baptista Coelho, Unterricht: Alfredo
de Magalhaes, Ernährung: Cruz Acevedo.
Der Staatspräsident und der Ministerpräsident, die beide dem bish.
Kabinett angehörten, sind als Anhänger des ermordeten Präsidenten bekannt.
Eine Aenderung des Regierungskurses tritt nicht ein. Der Ministerrat be-
schließt vielmehr am 25., die Sache der Alliierten zu unterstützen und alle
gewünschte Hilfe zu leisten.
IV.
Spanien.
2. Jan. Das Königsschloß La Granja (Prov. Segovia) wird
durch Brand zerstört.
10. Jan. Die Abgeordnetenkammer wird durch kgl. Erlaß auf-
gelöst.
Nach der Verfassung wird dadurch zugleich eine Neuwahl des Senats
notwendig. Die Wahlen für die Kammer werden auf den 21. Febr., die
für den Senat auf den 10. März angesetzt. Die Cortes werden am 18. März
zusammentreten. Ungeachtet des starken Widerstandes kons. und lib. Kreise,
die eine Wiedereinberufung der alten (lib.) Kammer fordern, vertritt die
Regierung den Standpunkt, daß durch Veranstaltung neuer freier Kammer-
wahlen dem Volke Gelegenheit gegeben werden müsse, seinen Einfluß auf
die politische Entwicklung des Landes auszuüben. Bei den Neuwahlen soll
der bisher herkömmliche Druck der Regierung auf die Wähler in Wegfall
kommen. Wie am 19. aus Madrid gemeldet wird, erläßt die Regierung
folgende amtliche Mitteilung über die Wahlen: In dem Wunsch, die
Verpflichtungen zu halten, die sie in ihrer ministeriellen Erklärung vor der
Oeffentlichkeit übernommen hat, beschließt die Regierung, die notwendigen
Maßnahmen zu ergreifen, die eine strikte Gesetzmäßigkeit der Wahlen ver-
bürgen. Dem feierlich gegebenen Versprechen gemäß ist es das Verhalten
der Bürger und nicht das der Regierung, das die Zusammensetzung der
künftigen Kammer bestimmen wird. Diese soll alle Autorität und alles
Ansehen genießen, die notwendig sind, um die schweren Aufgaben der
gegenwärtigen Stunde zu lösen. Infolgedessen werden: 1. die Provinz-
gouverneure sich jedes Eingriffes in die Wahlen enthalten und ihre Rolle
darauf beschränken müssen, die Klagen entgegenzunehmen, die von den
Wählern etwa vorgebracht werden; 2. erinnert die Regierung die Bürger
daran, daß die Abstimmung obligatorisch ist; 3. werden alle Ueberschrei-
tungen des Gesetzes, die bei der Wahl vorkommen können, streng bestraft
werden; 4. werden die Wahlausschüsse durch anerkannt ehrenwerte Bürger
gebildet werden.
26. Jan. Durch Regierungserlaß werden die konstitutionellen
Garantien in der Prov. Barcelona aufgehoben.
Den Anlaß zu dieser Verfügung bilden Teuerungsunruhen, die einen
bedrohlichen Charakter annehmen. Auch aus anderen Städten, wie Bilbao,
Ferrol, Valencia, Malaga, werden Unruhen gemeldet. Zweifellos haben
radikale (ententefreundliche) Hetzer dabei ihre Hand im Spiele.