Schweiz. (Sept. 13.—Nov. 8.) 337
zusammengezogen werden. Das volkswirtschaftliche Departement ist ermäch-
tigt, unter Berücksichtigung der Landesinteressen und unter den von ihm
festzusetzenden Bedingungen allgemeine oder besondere Ausfuhrbewilligungen
zu erteilen.
13. Sept. (Bern.) Abschluß eines deutsch-schweiz. Durchfuhr-
abkommens.
Das Abkommen sichert vor allem der schweiz. Industrie die Durchfuhr
durch Deutschland nach den nordd. Staaten und den Niederlanden insoweit
zu, als diese Durchfuhr eine Existenznotwendigkeit für die schweiz. Industrie,
insbesondere hinsichtlich der Beschäftigung ihrer Arbeiter bildet, und trifft
andrerseits alle Sicherungen, die nötig sind, um die Lebensinteressen der
deutschen Industrie uud des deutschen Handels zu wahren. Entsprechende
Grundsätze gelten für die Durchfuhr nach der Schweiz. Das Abkommen
unterliegt noch der Genehmigung der beiderseitigen Regierungen.
17. Sept. Auflage der 9. schweiz. Mobilisationsanleihe.
Sie beträgt 100 Mill. Fr. und verzinst sich zu 5 Proz. Der Ausgabe-
kurs beträgt 99½ Proz., die Dauer 6 Jahre. Die Zeichnungsfrist läuft
vom 17. bis 27. Sept. Die Titel werden zum Ausgabekurs bei Entrichtung
zukünftiger eidgen. Kriegssteuern angenommen werden. «
24.Sept.(Bern.)Eröffnungderdeutsch-amerik.Gefangenen-
konferenz.
2. Okt. (Nationalrat.) Die Vorlage betr. Wiederholung der
Kriegssteuer (s. 6. Aug.) wird mit 98 gegen 43 Stimmen angenommen.
13. Okt. Volksabstimmung betr. Verhältniswahl.
In einer Volksabstimmung nimmt das Schweizer Volk mit rund
297000 gegen 147000 Stimmen das Initiativbegehren auf Einführung des
proportionalen Wahlverfahrens für die Wahlen zum Nationalrat
(s. S. 335) an. Durch die Verhältniswahl ist die Möglichkeit gegeben, die
Herrschaft der seit Jahrzehnten regierenden freisinn.--demokr. Mehrheitspartei
zu brechen. Am 24. Okt. 1910 ist der Nationalratsproporz noch mit 265184
gegen 240 305 Stimmen verworfen worden.
8. Nov. Bruch mit der Sowjetregierung.
Die „Schweiz. Dep.-Ag.“ meldet: Der Bundesrat hat seinerzeit
(s. S. 334) der Sowjetmission in Bern ausdrücklich erklärt, daß er sie und
die Sowjetregierung nicht anerkenne und nur de facto im Interesse der
Schweizer in Rußland und der Russen in der Schweiz mit ihr verkehre,
unter der Bedingung, daß die Sowjetmission sich jeder unmittelbaren oder
mittelbaren politischen Agitation enthalte. Der Bundesrat kann sich heute
der Erkenntnis nicht verschließen, daß die in der Schweiz unter dem Ein-
fluß bolschewistischer Agenten planmäßig betriebene, immer weiter um sich
greifende revolutionäre Propaganda, die die bolschewistische Gewalttat und
den Terror verteidigt und verherrlicht, im Einvernehmen mit der russ.
Sowjetmission in Bern betrieben wird. Der Bundesrat hat daher beschlossen,
jeden Verkehr mit der hiesigen Sowjetmission abzubrechen und diese einzu-
laden, die Schweiz zu verlassen.
8. Nov. (Bundesrat.) Aufruf an das Schweizer Volk.
Angesichts der um sich greifenden bolschewistischen Propaganda, die in
Zürich zur Gründung einer kommunistischen Partei (Leiter der aus der soz.
Partei ausgestoßene Züricher Jungbursche Herzog) führte, richtet der Bundes-
Europäischer Geschichtskalender. LIX1 22