Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierunddreißigster Jahrgang. 1918. Zweiter Teil. (59b)

Schweiz. (Sept. 13.—Nov. 8.) 337 
zusammengezogen werden. Das volkswirtschaftliche Departement ist ermäch- 
tigt, unter Berücksichtigung der Landesinteressen und unter den von ihm 
festzusetzenden Bedingungen allgemeine oder besondere Ausfuhrbewilligungen 
zu erteilen. 
13. Sept. (Bern.) Abschluß eines deutsch-schweiz. Durchfuhr- 
abkommens. 
Das Abkommen sichert vor allem der schweiz. Industrie die Durchfuhr 
durch Deutschland nach den nordd. Staaten und den Niederlanden insoweit 
zu, als diese Durchfuhr eine Existenznotwendigkeit für die schweiz. Industrie, 
insbesondere hinsichtlich der Beschäftigung ihrer Arbeiter bildet, und trifft 
andrerseits alle Sicherungen, die nötig sind, um die Lebensinteressen der 
deutschen Industrie uud des deutschen Handels zu wahren. Entsprechende 
Grundsätze gelten für die Durchfuhr nach der Schweiz. Das Abkommen 
unterliegt noch der Genehmigung der beiderseitigen Regierungen. 
17. Sept. Auflage der 9. schweiz. Mobilisationsanleihe. 
Sie beträgt 100 Mill. Fr. und verzinst sich zu 5 Proz. Der Ausgabe- 
kurs beträgt 99½ Proz., die Dauer 6 Jahre. Die Zeichnungsfrist läuft 
vom 17. bis 27. Sept. Die Titel werden zum Ausgabekurs bei Entrichtung 
zukünftiger eidgen. Kriegssteuern angenommen werden. « 
24.Sept.(Bern.)Eröffnungderdeutsch-amerik.Gefangenen- 
konferenz. 
2. Okt. (Nationalrat.) Die Vorlage betr. Wiederholung der 
Kriegssteuer (s. 6. Aug.) wird mit 98 gegen 43 Stimmen angenommen. 
13. Okt. Volksabstimmung betr. Verhältniswahl. 
In einer Volksabstimmung nimmt das Schweizer Volk mit rund 
297000 gegen 147000 Stimmen das Initiativbegehren auf Einführung des 
proportionalen Wahlverfahrens für die Wahlen zum Nationalrat 
(s. S. 335) an. Durch die Verhältniswahl ist die Möglichkeit gegeben, die 
Herrschaft der seit Jahrzehnten regierenden freisinn.--demokr. Mehrheitspartei 
zu brechen. Am 24. Okt. 1910 ist der Nationalratsproporz noch mit 265184 
gegen 240 305 Stimmen verworfen worden. 
8. Nov. Bruch mit der Sowjetregierung. 
Die „Schweiz. Dep.-Ag.“ meldet: Der Bundesrat hat seinerzeit 
(s. S. 334) der Sowjetmission in Bern ausdrücklich erklärt, daß er sie und 
die Sowjetregierung nicht anerkenne und nur de facto im Interesse der 
Schweizer in Rußland und der Russen in der Schweiz mit ihr verkehre, 
unter der Bedingung, daß die Sowjetmission sich jeder unmittelbaren oder 
mittelbaren politischen Agitation enthalte. Der Bundesrat kann sich heute 
der Erkenntnis nicht verschließen, daß die in der Schweiz unter dem Ein- 
fluß bolschewistischer Agenten planmäßig betriebene, immer weiter um sich 
greifende revolutionäre Propaganda, die die bolschewistische Gewalttat und 
den Terror verteidigt und verherrlicht, im Einvernehmen mit der russ. 
Sowjetmission in Bern betrieben wird. Der Bundesrat hat daher beschlossen, 
jeden Verkehr mit der hiesigen Sowjetmission abzubrechen und diese einzu- 
laden, die Schweiz zu verlassen. 
8. Nov. (Bundesrat.) Aufruf an das Schweizer Volk. 
Angesichts der um sich greifenden bolschewistischen Propaganda, die in 
Zürich zur Gründung einer kommunistischen Partei (Leiter der aus der soz. 
Partei ausgestoßene Züricher Jungbursche Herzog) führte, richtet der Bundes- 
Europäischer Geschichtskalender. LIX1 22
	        
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