362 Liederlande. (März 18.—20.)
ebietes verlangt hat. Der holl. Regierung wurde für ihre Antwort eine
Fris von acht Tagen eingeräumt. Falls dieser Forderung der alliierten
Regierungen nicht nachgekommen werden sollte, würden die holl. Schiffe in
den Häfen der Ver. St. requiriert und die auf See befindlichen holl. Schiffe
beschlagnahmt werden. Außerdem würde an Holland in diesem Falle von
den alliierten Regierungen kein Brotgetreide geliefert werden. (Aus späteren
Berichten (s. S. 364) ergibt sich, daß es sich nur um den außerhalb der
holländ. Häfen befindlichen Schiffsraum handelte.)
„Reuter“ veröffentlicht zu diesem Beschlusse der Alliierten eine Mit-
teilung, worin es heißt, daß die Maßnahme nicht eine neue Form des
Seeräubertums bedeute, noch auch, daß die stärkste Nation diese Fahrzeuge
der schwächsten Nation ohne Entschädigung einfach wegnehme; die frag-
lichen Schiffe sollen vielmehr gegen gute Bezahlung der Fracht in Anspruch
genommen, sie sollen versichert, bewaffnet und geleitet werden, alles nur
für die Dauer des Krieges. Nach Friedensschluß würden sie ihren Reedern
zurückgegeben werden. Sollten sie im Verlaufe der Feindseligkeiten im
Dienste der Alliierten und innerhalb der Kriegszone versenkt worden sein,
so würden die Alliierten alles aufbieten, um durch vollständig gleichwertige
Schiffe so rasch als möglich Ersatz zu schaffen. Das sei im Vergleiche zu
den Methoden der Deutschen, welche holl. Schiffe am Auslaufen verhindern
oder sie versenken, ein gerechtes, ja edelmütiges Angebot. Die engl. Regierung
sei mit ihren Verbündeten der Meinung, daß heute nicht mehr Zeit sei zu
langwierigen Verhandlungen; jede andere Haltung wäre ein Nachgeben gegen-
über dem Vorgehen Deutschlands und den hieraus erwachsenden Folgen.
Diese Ententeforderung versetzt die niederl. Regierung in eine äußerst
schwierige Lage. Am 15. meldet die „Niederl. Tel.-Ag.“, daß niederl. Schiffe
nicht nach England fahren dürfen.
18.—20. März. (Zweite Kammer.) Sommerzeit, Entente-
forderung betr. Schiffsbeschlagnahme.
Die Kammer stimmt der Vorlage über die diesjährige Sommerzeit
(1. April bis 1. Okt.) zu und nimmt mit 32 gegen 23 Stimmen einen
Zusatzantrag an, der die Sommerzeit zur ständigen Einrichtung macht. Ein
kgl. Erlaß soll in jedem Jahre den Beginn und Schluß der Sommerzeit
genau feststellen. . .
· In der gleichen Sitzung gibt der Minister des Aeußern Loudon bezüg-
lich des Konfliktes mit der Entente folgende Erklärung ab: Aus der
von mir am 11. März bekanntgegebenen Note ist der Kammer bekannt, daß
die Alliierten das Ersuchen Hollands um Ueberweisung von 100000 To.
Getreide auf die 400000 To., die Holland versprochen waren, zustimmend
beantwortet haben unter der Bedingung, daß dafür der eine Teil unseres
Schiffsraumes, der bei der endgültigen Regelung den Alliierten zur Ver-
fügung gestellt werden soll, schon jetzt überwiesen werden solle. Da die
Alliierten am 18. d. M. in London zu einer Konferenz zusammenkommen,
haben sie mich ersucht, meine Antwort für diesen Tag bereit zu halten.
Die Regierung war im Interesse der Volksernährung bereit, auf die Be-
dingung einzugehen, als die Alliierten plötzlich mif der Forderung hervor-
traten, daß die holl. Tonnage in der gesährdeten Zone fahren solle. Das
Fahren außerhalb der Zone war von uns als grundsätzliche Forderung
Hollands aufgestellt worden. Auf die Gründe, die zu der jetzigen engl.
Stellungnahme geführt haben können, will ich nicht eingehen. Ihre Recht-
mäßigkeit kann die holl. Regierung keinesfalls anerkennen. Auch kann sich
die holl. Regierung keinesfalls der jetzt in Holland vereinzelt herrschenden
Auffassung anschließen, daß ein Kriegführender infolge von Schiffsraumnot