Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierunddreißigster Jahrgang. 1918. Zweiter Teil. (59b)

388 Schneden. (Mai 30.—Juni 8.) 
Die Regierungsvorlage betr. Einführung des aktiven und passiven 
Frauenwahlrechtes wird in der Zweiten Kammer mit 120 gegen 
50 Stimmen angenommen, von der Ersten Kammer jedoch mit 62 gegen 
36 Stimmen abgelehnt. Dadurch ist der Antrag gefallen. 
30. Mai. Unterzeichnung des Handelsabkommens mit der En- 
tente in London. 
Am 14. Juni wird das Abkommen von Schweden ratifiziert. Darauf- 
hin veröffentlicht das „Schwed. Tel.-Büro“ am 18. folgende amtliche Mit- 
teilung: Seit Dezember 1917 sind Verhandlungen über ein Handelsabkommen 
zwischen Schweden einerseits, Großbritannien, Frankreich, Italien und den 
Vereinigten Staaten von Amerika andererseits geführt worden. Diese Ver- 
handlungen haben jetzt zu dem Ergebnisse geführt, daß die Alliierten sich 
verpflichtet haben, für Schweden die allmähliche Zufuhr einer unter den 
gegebenen Umständen befriedigenden Menge von Bedarfsartikeln zu erleich- 
tern, wie Brotgetreide, Futtermitteln, Steinkohlen, Oelen verschiedener Sorte, 
Rohgummi, Gummifabrikaten, Baumwolle, Baumwollwaren, Wolle, Woll- 
waren, anderen Textilwaren, Salpeter, Phosphaten, Schwefel sowie einer 
großen Zahl anderer für das Wirtschaftsleben Schwedens notwendiger 
Waren. Als Kompensation für dieses Entgegenkommen haben sich die 
Alliierten hauptsächlich ausbedungen: Auf die Dauer des Abkommens schwed. 
Schiffe von insgesamt 400 000 To. befrachten zu dürfen, davon 200000 To. 
für Fahrten durch die Gefahrenzone, ferner die Zusicherung eines gewissen 
Anteils der Eisenerzausfuhr aus Schweden, weiter ausreichende Kredite in 
Schweden wegen des Einkaufs schwedischer Waren, solange das Verhältnis 
zwischen dem britischen Pfund und der schwedischen Krone die jetzige abnorme 
Lage behält und das gegenwärtige Abkommen gilt, und schließlich, daß im 
Zusammenhange mit der oben erwähnten Zufuhr nach Schweden gewisse 
Maßnahmen getroffen werden, um die Ausfuhr der genannten Waren wie 
auch solcher, die mit jenen gleichgestellt werden können, aus diesem Lande 
zu verhindern. In den genannten 400000 To. sind die 100000 To., die 
durch das sog. modus vivendi-Abkommen (s.2. März) überlassen worden waren, 
inbegriffen. Durch das jetzt abgeschlossene Abkommen wird Schweden die 
Möglichkeit gegeben, ohne seine neutrale Stellung aufzugeben, der Bevöl- 
kerung Waren zu beschaffen, die unumgänglich notwendig sind, damit die 
Volksgesundheit nicht durch Lebensmittelmangel Schaden nehme, und die 
erforderlich sind, damit die für das Land wichtigen Gewerbe nicht wegen 
des Mangels an Rohstoffen ganz zum Stillstande kommen. Auf Grund des 
Abkommens ist der Kauf bedeutender Mengen Brotgetreide und Futtermittel 
bereits abgeschlossen worden. Eine gewisse Menge Brotgetreide ist schon 
nach Schweden unterwegs. Verschiedene andere Waren, die früher eingekauft 
worden waren, werden infolge des Abkommens unmittelbar zur Einfuhr 
freigegeben. 
3I. Mai. Amtlich wird ein Protest gegen das Vorhandensein 
engl. Minen in den schwed. Gewässern veröffentlicht. 
31. Mai. (Stockholm.) Eröffnung des Jahreskongresses der 
soz. Linkspartei. · 
8. Juni. (Re ichstag.) Reform des Gemeindestimmrechtes. 
Der Regierungsantrag über die Reform des Gemeindestimmrechtes 
wird von der Ersten Kammer mit 70 gegen 50 Stimmen verworfen. 
Die Zweite Kammer hat den Antrag mit 122 gegen 50 Stimmen an- 
genommen. «
	        
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