422 Kufland. (März 17.—28.)
der Finanzen wird Gukowski und zum Volkskommissar der Justiz Krasi=
low ernannt.
Am 21. überreicht im Auftrage des Volkskommissariats für Ausw. An-
gelegenheiten der Vorsitzende des Komitees für Ausw. Angelegenheiten im
Sowjet, Petrow, im Ausw. Amte in Berlin eine offizielle schriftliche Mit-
teilung über die Ratifikation des Friedensvertrages. — Der Austausch der
Ratifikationsurkunden erfolgt in Berlin am 29. März (s. Tl. 1 S. 142).
17. März. Kundgebung der Weißrussen.
Das Weißruthenische Volkskomitee in Minsk erläßt einen Auf-
ruf, der die litauischen Ansprüche auf Wilna und einen großen Teil der
Gouvernements Wilna und Grodno sowie die Ansprüche der Polen auf
Landesteile der Gouvernements Grodno und Wilna als unberechtigte An-
nexionsgelüste zurückweist und um Richtigstellung der südlichen Grenze des
Landes gegen die Ukraine in Uebereinstimmung mit der südlichen Grenze
der Gouvernements Grodno und Minzsk, die eine sechs Jahrhunderte alte
historische und staatliche Grenzlinie darstellen, ersucht. Zum Schluß heißt
es: Wir streben nach selbständigem, staatlichem Leben und sehen dessen Ver-
wirklichung nur in einer Anlehnung an die abendländische Kultur und deren
Vertreter, das mächtige Deutsche Reich. Wir bitten um Schutz für unsere
gerechten Ansprüche und Berufung unserer Vertretung zu Beratungen.
Roman v. Skirmunt, Alexander v. Zienkiewicz, Paul Aleksink.
18. März. (Petersburg.) Ausweisung der Romanows.
„Havas“ meldet aus Petersburg: Das Revolutionäre Verteidigungs-
komitee von Petersburg hat alle Mitglieder der Dynastie Romanow auf-
gefordert, die Stadt binnen drei Tagen zu verlassen.
23. März. (Litauen.) Deutschland erkennt die Selbständigkeit
Litauens an. (S. Tl. 1 S. 140 f.)
Am 4. Mai wird dem Präsidium des lit. Landesrats in Kowno die
von Kaiser Wilhelm unterschriebene Urkunde ausgehändigt, durch die
der unabhängige lit. Staat vom Deutschen Reiche anerkannt wird. Der
Inhalt der Urkunde ist gleichlautend mit der Antwort, die der Reichskanzler
der litauischen Delegation in Berlin am 23. März erteilt hat.
28. März. Trotzkis Aufruf für allgemeine Wehrpflicht.
Die „Petersb. Tel.-Ag.“ meldet: Die Zeitung „Iswestija“ veröffentlicht
einen Aufruf Trotzkis, in dem es heißt: Gegenüber den Gefahren, die die
Republik der Sowjets läuft, besteht der einzige Weg zum Heile in unserer
hartnäckigen Arbeit und revolutionären Disziplin. In diesen tragischen
Tagen muß jeder Bürger Arbeiter und Soldat werden. In kurzer Zeit
tritt der Plan einer allgemeinen militärischen Ausbildungspflicht in Kraft.
Die Republik der Sowjets wird erfahrene Instrukteure damit beauftragen,
jeden Bürger der Städte und Dörfer zu befähigen, beim ersten Aufruf sich
mit den Waffen in der Hand zum Schutze des Vaterlandes zu erheben.
In dieser Beziehung wendet sich die Republik der Sowjets mit der dringen-
den Bitte an die besonders ausgebildeten Militärpersonen, an die Arbeit
zu gehen. Die tragische Lage Rußlands, das die Welträuber ans Kreuz des
Imperialismus schlagen wollen, wird allen ehrlichen militärisch ausgebil-
deten Personen vor Augen führen, daß sie nicht das Recht haben, beiseite
zu stehen. Ihnen werden alle Mittel gegeben werden, ihre Macht und
Kenntnis auf ihre Aufgabe einer Organisation zur Verteidigung des Vater-
landes zu verwenden. In militärischen Fragen werden sie Vollmacht er-
halten und jede Verantwortlichkeit zu tragen haben. In politischer Be-