Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierunddreißigster Jahrgang. 1918. Zweiter Teil. (59b)

Bulgzarien. (Nov. 28. Dez.) Rumãnien. (Jan. 16. —Febr. 9.) 537 
Tendenzen, die sich allen kriegführenden und neutralen Ländern aufdrängen, 
können auf die Politik der Regierung nicht ohne Einfluß bleiben. Der 
Ministerpräsident schließt mit der Erklärung, daß das Kabinett mit aller 
Energie arbeite, ohne irgendeine Bemühung außer acht zu lassen, damit 
Bulgarien aus der gegenwärtigen Lage in Ehren hervorzugehen vermöge. 
Aus dem bisherigen Kabinett Malinow sind alle der Deutschfreundlichkeit 
„verdächtigen“ Mitglieder auegeschieden. Die Hauptaufgabe des neuen Ka- 
binetts ist die Herstellung guter Beziehungen zur Entente. Der Außen- 
minister Theodorow (Führer der Geschowpartei) und der Innenminister 
Takew galten steis als russophil; auch der Soz. Sakazow ist ein erklärter 
Ententefreund. (S. ferner die Mitteilungen über das neue Kabinett in der 
„Nordd. Allg. Ztg.“ 1918 Nr. 537.) 
28. Nov. Neubildung des Kabinetts. 
An Stelle von Malinow, der aus innerpolitischen Gründen zurück- 
tritt, wird der bish. Außenminister Theodorow zum Ministerpräsidenten 
ernannt. Er bildet folgendes Kabinett: Präsidium und Aeußeres: Theo- 
dorow, Inneres: Muschanow (Demokr.), Finanzen: Danew (Progr.), 
Oeffentl. Unterricht: Kosturkow (Radik.), Krieg: Ljaptschew (Demokr.), 
Justiz: Djidroff Unif. Soz), Ackerbau: Dragtew (Bauernp.), Industrie, 
Handel und Arbeit: Sakazow (Unif. Soz.), Post und Eisenbahn: Bakalow 
(Bauernp.). Das Kabinett stellt sich als ein Blockministerium dar; nur die 
extremen Soz. und die früher von Radoslawowgeführten Lib. sind nicht vertreten. 
Dez. Allgemeine Amnestie. 
Die bulg. Gesandtschaft in Wien gibt (am 27. Aug. 1919) bekannt, daß 
das im Dez. 1918 votierte Amnestiegesetz Generalamnestie für Verbrechen 
erteilt, welche im bürgerlichen Strafgesetze vorgesehen sind, einschließlich 
Hochverrat und Verrat. Ferner werden alle Deserteure, welche sich gegen- 
wärtig im Auslande befinden, unter der Bedingung amnestiert, daß sie sich 
innerhalb dreier Monate nach Friedensschluß bei der nächsten bulg. Militär- 
behörde melden. Ebenso wird allen jenen Amnestie gewährt, welche sich zur 
Zeit der Mobilisierung 1915 in Feindesland oder über See aufgehalten 
und es unterlassen haben, sich einer Militärbehörde zu stellen. 
XXlII. 
Rumänien. 
15. Jan. Konflikt mit Sowjetrußland. (Näh. s. S. 407.) 
20. Jan. (Focsani.) Unterzeichnung einer bulg.-rumän, Über- 
einkunft betr. die Freilassung und Heimsendung aller in Rumänien 
internierten Bulgaren. 
28. Jan. Abbruch der Beziehungen zwischen Sowjetrußland und 
Rumänien. (Näh. s. S. 413.) 
9. Febr. Kabinettswechsel. 
Das Ministerium Bratiann (seit Jan. 1914) tritt zurück. Der König 
beauftragt (am 10.) den General Averescu (ehem. Kriegsminister, zuletzt 
Oberkommandant der gegen die russ. und rum. Maximalisten kämpfenden 
rum. Truppen) mit der Umbildung des Kabinetts, das in folgender Zusammen-
	        
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