Bulgzarien. (Nov. 28. Dez.) Rumãnien. (Jan. 16. —Febr. 9.) 537
Tendenzen, die sich allen kriegführenden und neutralen Ländern aufdrängen,
können auf die Politik der Regierung nicht ohne Einfluß bleiben. Der
Ministerpräsident schließt mit der Erklärung, daß das Kabinett mit aller
Energie arbeite, ohne irgendeine Bemühung außer acht zu lassen, damit
Bulgarien aus der gegenwärtigen Lage in Ehren hervorzugehen vermöge.
Aus dem bisherigen Kabinett Malinow sind alle der Deutschfreundlichkeit
„verdächtigen“ Mitglieder auegeschieden. Die Hauptaufgabe des neuen Ka-
binetts ist die Herstellung guter Beziehungen zur Entente. Der Außen-
minister Theodorow (Führer der Geschowpartei) und der Innenminister
Takew galten steis als russophil; auch der Soz. Sakazow ist ein erklärter
Ententefreund. (S. ferner die Mitteilungen über das neue Kabinett in der
„Nordd. Allg. Ztg.“ 1918 Nr. 537.)
28. Nov. Neubildung des Kabinetts.
An Stelle von Malinow, der aus innerpolitischen Gründen zurück-
tritt, wird der bish. Außenminister Theodorow zum Ministerpräsidenten
ernannt. Er bildet folgendes Kabinett: Präsidium und Aeußeres: Theo-
dorow, Inneres: Muschanow (Demokr.), Finanzen: Danew (Progr.),
Oeffentl. Unterricht: Kosturkow (Radik.), Krieg: Ljaptschew (Demokr.),
Justiz: Djidroff Unif. Soz), Ackerbau: Dragtew (Bauernp.), Industrie,
Handel und Arbeit: Sakazow (Unif. Soz.), Post und Eisenbahn: Bakalow
(Bauernp.). Das Kabinett stellt sich als ein Blockministerium dar; nur die
extremen Soz. und die früher von Radoslawowgeführten Lib. sind nicht vertreten.
Dez. Allgemeine Amnestie.
Die bulg. Gesandtschaft in Wien gibt (am 27. Aug. 1919) bekannt, daß
das im Dez. 1918 votierte Amnestiegesetz Generalamnestie für Verbrechen
erteilt, welche im bürgerlichen Strafgesetze vorgesehen sind, einschließlich
Hochverrat und Verrat. Ferner werden alle Deserteure, welche sich gegen-
wärtig im Auslande befinden, unter der Bedingung amnestiert, daß sie sich
innerhalb dreier Monate nach Friedensschluß bei der nächsten bulg. Militär-
behörde melden. Ebenso wird allen jenen Amnestie gewährt, welche sich zur
Zeit der Mobilisierung 1915 in Feindesland oder über See aufgehalten
und es unterlassen haben, sich einer Militärbehörde zu stellen.
XXlII.
Rumänien.
15. Jan. Konflikt mit Sowjetrußland. (Näh. s. S. 407.)
20. Jan. (Focsani.) Unterzeichnung einer bulg.-rumän, Über-
einkunft betr. die Freilassung und Heimsendung aller in Rumänien
internierten Bulgaren.
28. Jan. Abbruch der Beziehungen zwischen Sowjetrußland und
Rumänien. (Näh. s. S. 413.)
9. Febr. Kabinettswechsel.
Das Ministerium Bratiann (seit Jan. 1914) tritt zurück. Der König
beauftragt (am 10.) den General Averescu (ehem. Kriegsminister, zuletzt
Oberkommandant der gegen die russ. und rum. Maximalisten kämpfenden
rum. Truppen) mit der Umbildung des Kabinetts, das in folgender Zusammen-