Ruminien. (Mai 22.—Juni 9.) 541
Regierung erinnert an die Erklärung der ukr. Regierung gegenüber General
Coanda am 15. Jan. 1918, daß sie nicht nur nichts gegen eine Vereinigung
Beßarabiens mit Rumänien einzuwenden habe, sondern Rumänien dabei
sogar unterstützen würde. Daher weist die rum. Regierung den Protest der
ukr. Regierung zurück.
Am 5. Juni sendet die ukr. Regierung eine Antwortnote an die
rum. Regierung ab, worin sie ihren Standpunkt aufrecht erhält. (S. S. 491.)
22. Mai. Auflösung der deutschen Militärverwaltung in Rum.
Das „WTB# teilt mit: Nach Abschluß der Friedensverträge sind Ver-
änderungen in der Organisation der in Rumänien befindlichen militärischen
Stellen notwendig geworden. Die bish. Militärverwaltung wird aufgelöst,
die noch verbleibenden Dienststellen werden unter dem Oberkommando des
G FM. v. Mackensen vereinigt. Der bish. Militärgouverneur, Gen. d. Juf.
Tülff von Tschepe und Weidenbach, ist nach Erfüllung seiner Aufgabe von.
seinem Amt enthoben worden.
26. Mai. Ententeprotest gegen den Frieden von Bukarest.
Die „Nordd. Allg. Ztg.“ schreibt halbamtlich: Durch einen Lyoner
Funkspruch erhalten wir von einem Protest Kenntnis, den die Vertreter
Frankreichs, Englands, Italiens und der Ver. Staaten an die rum. Re-
gierung gerichtet haben. In diesem Schriftstück werden „alle Abmachungen
des Friedens für null und nichtig erklärt, die den Prinzipien zuwiderlaufen,
deren Verletzung die Entente zum Kriege gezwungen hat oder die die
Rechte und Interessen der Ententemächte verletzten“. Diesen Protest wird
die rum. Regierung wohl einfach zu den Akten legen, die das Bündel Ver-
sprechungen der Entente an die verflossene rum. Regierung enthalten. Weil
die Regierung Bratianus sich auf diese Versprechungen verließ, hat sie Ru-
mänien verbrecherisch in den Krieg gestürzt. Weil die Entente ihre Ver-
sprechungen nicht erfüllen konnte und Rumänien im Stich ließ, hat die
jetzige rum. Regierung Frieden geschlossen. Unter das unheilvolle Kapitel
der Politik ihrer Vorgänger hat sie endgültig den Schlußstrich gezogen.
Proteste der Entente können zum Glück Rumäniens daran nichts ändern.
1.— 9. Juni. Parlamentswahlen.
In den Senat werden 106 Konf., 3 Unabh. und 1 gewesener Takist
gewählt. Infolge Doppelwahl sind zwei Nachwahlen notwendig. In die
Kammer werden 160 Kons., 9 Unabh., 4 Anhänger Steres, 2 Beßarabier,
2 Carpisten, 1 Antisemit und 1 Vertreter der Arbeitspartei gewählt. Vier
Stichwahlen und fünf Nachwahlen infolge Doppelwahl sind notwendig. Ge-
wählt sind sämtliche Minister, ferner Peter Carp, General Averescu, sowie
zehn Generale und Oberste. Das Ergebnis bedeutet einen überwältigenden
Sieg der kons. Partei des Ministerpräsidenten Marghiloman. Die Parteien
Bratianus und Take Jonescus traten mit allen Mitteln für Wahlenthaltung
ein, in der Hoffnung, daß die vom Wahlgesetz vorgeschriebene Mindeststimmen-
zahl von einem Drittel der eingeschriebenen Wähler nicht erreicht werde.
Vor der Parlamentseröffnung treten im Kabinett folgende Ver-
änderungen ein: Der zum Senatspräsidenten ausersehene Justizminister
Dobrescu wird durch den bish. Generalsekretär im Ministerium des Innern
Mitileneu ersetzt. An Stelle des Handelsministers Meißner, der
Kammerpräsident wird, tritt Gregor Cantacuzino, früh. Bürgermeister
von Bukarest. Der bish. Generalsekretär Caroflid wird zum Ackerbau-
minister ernannt. Dieses Ministerium wurde bisher vom Ministerpräsidenten.
Marghiloman interimistisch geleitet. Der Minister des Aeußern Arion
wird zum Vizepräsidenten des Ministerrats ernannt.