Vereinigte Slaaten von Nerbamerihs und sianada. (Jan. 8.) 559
Wiederholung gesichert würde, das Leben unseres eigenen Volkes unmöglich
gemacht hätten. Was wir daher in diesem Kriege verlangen, ist nichts,
was nur uns beträfe. Die Welt soll so geordnet und gesichert werden, daß
man in ihr leben kann, besonders alle friedliebenden Nationen, die, wie die
unfrige, ihr eigenes Leben zu führen, ihre eigenen Einrichtungen zu bestimmen
wünschen und der Gerechtigkeit und des ehrlichen Handelns von seiten der
anderen Völker der Erde sicher wie gegen Gewalt und selbstsüchtige Ueber-
fälle geschützt sein möchten. Alle Volker sind in der Tat Mitbeteiligte an
diesen Zielen. Was uns anbetrifft, sehen wir sehr klar, daß, solange die
Gerechtigkeit anderen nicht zuteil wird, sie auch uns nicht zuteil werden
kann. Das Programm des Weltfriedens ist daher unser Programm. Dieses
Programm, das nach unserem Dafürhalten einzig mögliche Programm, ist
folgendes:
1. Offene, öffentlich abgeschlossene Friedensverträge. Danach sollen
keinerlei geheime internationale Abmachungen mehr bestehen; sondern die
Diplomatie soll immer aufrichtig und vor aller Welt getrieben werden.
2. Uneingeschränkte Freiheit der Schiffahrt auf den Meeren, außerhalb der
Territorialgewässer, im Frieden sowohl wie im Kriege, ausgenommen jene
Meere, die ganz oder teilweise durch internationales Vorgehen zur Durch-
führung internationaler Verträge gesperrt werden. 3. Möglichste Beseitigung
aller wirtschaftlichen Schranken und Herstellung einer Gleichheit der Handels-
bedingungen für alle Nationen, die dem Frieden beitreten und sich zu seiner
Aufrechterhaltung verbinden. 4. Entsprechende gegenseitige Bürgschaften für
die Beschränkung der Rüstungen der Nationen auf das niedrigste, mit der
Sicherheit im Innern vereinbare Maß. 5. Freier, unbefangener und völlig
unparteiischer Ausgleich aller kolonialen Ansprüche, auf der genauen Beobach-
tung des Grundsatzes beruhend, daß beim Entscheid in solchen Souveränitäts-
fragen die Interessen der betreffenden Bevölkerungen ebenso ins Gewicht fallen
müssen, wie die berechtigten Ansprüche der Regierung, deren Rechtstitel
zu entscheiden ist. 6. Räumung des ganzen russ. Gebietes und ein Ein-
vernehmen über alle auf Rußland bezüglichen Fragen, das das beste und
freieste Zusammenwirken der anderen Völker sichert, um für Rußland eine
ungehemmte Gelegenheit zur unabhängigen Bestimmung seiner eigenen po-
litüuchen Entwicklung und nationalen Politik herbeizuführen und ihm eine
herzliche Aufnahme in die Gesellschaft der freien Nationen unter selbst-
gewählten Staateeinrichtungen, ja noch mehr, Hilfe jeder Art, deren es
bedürftig sein und von sich aus wünschen mag, gewährleistet. Die Behandlung,
die Rußland in den kommenden Monaten durch seine Schwesternationen
erfahren soll, wird eine klare Probe für ihren guten Willen sein und zeigen,
ob sie für die von ihren eigenen Interessen abweichenden Bedürfnisse Rußlands.
Verständnis haben und ob ihre Sympathie eine selbstlose ist. 7. Belgien muß,
die ganze Welt wird dem beipflichten, geräumt und wiederhergestellt werden,
ohne jeden Versuch, seine Souveränität, deren es sich wie alle anderen freien
Nationen erfreut, zu beschränken. Keine andere Tat wird so wie diese dazu
dienen, das Vertrauen unter den Nationen wieder herzustellen zu den Gesetzen,
die sie sich selbst gegeben und zur Regelung ihrer gegenseitigen Beziehungen
festgesetzt haben. Ohne diese versöhnende Tat wird das ganze Gefüge, der
anze Wert des Völkerrechtes für alle Zeit beeinträchtigt sein. 8. Das ganze
frant. Gebiet muß geräumt und die besetzten Teile wiederhergestellt werden.
Das Unrecht, das Frankreich i. J. 1871 in Beziehung auf Elsaß-Lothringen
durch Preußen angetan worden ist und das den Weltfrieden während nahezu
fünfzig Jahren beunruhigt hat, muß wieder gutgemacht werden, damit der
Friede im Interesse aller wieder sichergestellt werden kann. 9. Berichtigung
der Grenzen Italiens nach den genau erkennbaren Abgrenzungen der Nationen.