Dereinigte Staaten von Nerdamerike und Kansda. (April 23.— Mai 15.) 575
„Reuter“ meldet aus Washington: Präsident Wilson hat einen Gesetz-
entwurf unterzeichnet, durch den das Spionagegesetz auch auf Frauen an-
wendbar erklärt und die Einschreibung der weiblichen Untertanen der feind-
lichen Länder angeordnet wird.
23. April. Charterung norweg. Tonnage.
„Reuter“ meldet aus Washington: Das Schiffahrtsamt hat 400000 To.
norweg. Schiffsraumes zur Verwendung auf ungefährlichen Linien gechartert,
vornehmlich für den Handel mit den südamerik. Häfen, wodurch amerik.
Schiffe für Fahrten in das gefährliche Gebiet frei werden.
26. April. (Repräsentantenhaus.) Heeresgesetz.
Das Haus stimmt dem vom Senat bereits angenommenen Gesetzentwurf
zu, der die Einschreibepflicht aller amerik. Bürger, die seit dem 5. Juni 1917
das 21. Lebensjahr erreicht haben, vorsieht. Die Einschreibung findet am
5. Juni (s. S. 577) statt.
30. April. (Washington.) Unterzeichnung des amerik.-norweg.
Wirtschaftsabkommens (s. S. 392).
30. April. (Washington.) Der neue jap. Botschafter Baron
Ishii überreicht sein Beglaubigungsschreiben.
1. Mai. (San Francisco.) Verurteilung deutscher Staats-
angehöriger.
Wie „Reuter" meldet, wurden der frühere deutsche Generalkonsul in
San Francisco Bopp und der Deutsche von Schack zu der Höchststrafe von
zwei Jahren Zuchthaus und 10000 Dollar Geldstrafe, der frühere deutsche
Marineattaché v. Brincken zu zwei Jahren Gefängnis, Capelle, ein Agent
des Norddeutschen Lloyds, zu 1¼ Jahr verurteilt. Den Strafgrund bildete
eine Verletzung der Neutralität der Ver. St., die darin bestand, daß die
Angeklagten den Versuch gemacht haben sollen, zu der Zeit, da die Ver. St.
noch neutral waren, von der pazifischen Küste aus eine Revolution in Indien
zu organisieren.
4. Mai. (Kanada.) Frauenwahlrecht.
Den „Times" wird aus Ottawa gemeldet: Der kanadische Senat hat
das Frauenwahlrecht in dritter Lesung angenommen. Zwei Zusatzanträge.
in denen vorgeschlagen wurde, die Altersgrenze auf 30 Jahre zu erhöhen
und das Wahlrecht von einem gewissen Bildungsgrad abhängig zu machen,
wurden verworfen.
6. Mai. Mitteilung an die Schweiz. (S. S. 332.)
11. Mai. (Kongreß.) Annahme des Aufruhrgesetzes.
Wie der „Temps“ aus Washington meldet, hat der Kongreß das Auf-
ruhrgesetz angenommen. Es verhängt schwere Strafen gegen Leute, die der
Wehrpflicht Widerstand entgegensetzen oder die Kriegsindustrie stören. Es
ist ferner anwendbar auf Schriftsteller oder Verleger, welche die Nation,
die Regierungsform, die Flotte und andere nationale Unternehmungen ver-
leumden. Das Gesetz verbietet jede Verteidigung der deutschen Sache mit
Worten oder Taten.
15. Mai. Staatshaushaltsvoranschlag.
„Reuter" meldet aus Washington: Der Sekretär des Schatzamts McAdoo
hat dem Kongreß einen revidierten Voranschlag für das laufende Finanz-
jahr, das am 30. Juni endet, unterbreitet. Der Voranschlag enthält einen