Vereinigte Stasten von Nerdamerike und Kauada. (Juli 4.) 581
Völker fürchten und trotzdem, heute noch, deren absolute Herren sind; die
jede Entscheidung für sie treffen und über ihr Leben und Gut nach ihrem
Willen ebenso verfügen, wie über Leben und Gut jedes Volkes, das in ihre
Gewalt fällt; Regierungen bekleidet mit dem sonderbaren Flitter und der
primitiven Autorität einer Zeit, die der unfrigen fremd und feindlich gegen-
übersteht. Vergangenheit und Gegenwart ringen miteinander in tödlichem
Kampfe und zwischen ihnen werden die Völker der Welt vernichtet.
Es gibt hier nur eine Möglichkeit. Die Regelung muß eine endgültige
sein. Ein Kompromiß darf es nicht geben. Keine halbe Entscheidung wäre
möglich. Die Endzwecke, für welche die vereinigten Völker der Welt kämpfen
und welche ihnen zugestanden werden müssen, ehe es Frieden geben kann,
sind folgende: 1. Vernichtung jeder willkürlichen Macht, wo immer sie sei,
die für sich allein, im geheimen und nach eigenem Entschluß den Frieden
der Welt stören kann; oder wenn sie zurzeit noch nicht vernichtet
werden kann, zum wenigsten ihre Herabdrückung zur tatsächlichen Macht-
losigkeit. 2. Die Regelung jeder Frage, sowohl in bezug auf Gebiet
oder Oberhoheit, auf wirtschaftliche Abmachungen oder auf politische Be-
ziehungen, muß erfolgen auf der Grundlage der freien Annahme dieser
Regelung durch das unmittelbar davon betroffene interessierte Volk; nicht
auf der Grundlage des materiellen Nutzens oder Vorteils irgendeiner anderen
Nation oder eines anderen Volkes, die eine andere Regelung zur Ausbreitung
ihres Einflusses, ihrer Herrichaft wünschen mögen. 3. Die Zustimmung aller
Nationen, in ihrem gegenseitigen Verhalten von denselben Grundsätzen der
Ehre und der Achtung für das gemeinsame Gesetz der zivilisierten Gesellschaft
geleitet zu werden, welche die einzelnen Bürger aller modernen Staaten
in ihren Beziehungen zueinander leiten, dergestalt, daß alle Versprechen und
Uebereinkommen gewissenhaft beobachtet, keine Geheimanschläge oder Ver-
schwörungen ausgeheckt, keine selbstsüchtigen Verletzungen straflos begangen.
werden können und gegenseitiges Vertrauen auf der festen Grundlage der
allgemeinen Achtung des Rechtes geschaffen wird. 4. Begründung einer
Friedensorganisation, welche die Gewißheit verschafft, daß die vereinigte
Macht der freien Nationen jede Rechtsverletzung verhindern und helfen
wird, den Frieden und die Gerechtigkeit durch ein höchstes Gericht der
öffentlichen Meinung zu sichern, dem sich alle unterwerfen müssen, und durch
das alle internationalen Berichtigungen, die von den unmittelbar betroffenen
Völkern nicht auf freundschaftlichem Wege erledigt werden können, verbürgt
werden sollen. (These are the ends for which the associates peoples of
the world are fighting and which must be conceded them before there
can be peace: 1. The destruction of every arbitrary power anywhere
tbat can separately, secretly. and of its single choice disturb the peace
of the world; or, if it cannot be presently destroyed, at the least its
reduction to virtual impotence. 2. The settlement of every question,
whether of territory, of sovereignty, of economic arrangement, or of po-
litical relationship. upon the basis of the free acceptance of that settle-
ment by the people immediately concerned, and not upon the basis of
the material interest or advantage of any other nation or people which
may desire a different settlement for the sake of its own exterior in-
fluence or mastery. 3. The consent of all nations to be governed in their
Conduct toward each other by the same principles of bonor and of respect
for the common law of civilized societ) that govern the individual
citizens of all modern States in their relations with one another; to the
end tbat all promises and covenants may be sacredly observed, no private
plots or conspiracies hatched, no selfish injuries wrought with impunity.
and a mutual trust established upen the handsome foundation of a mutual