Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierunddreißigster Jahrgang. 1918. Zweiter Teil. (59b)

598 FVereinigte Staaten von Nerbemeriks und Kauads. (Nov. 7.—11.) 
7. Nov. Protestnote an Deutschland betr. der Zerstörung belg. 
Kohlenbergwerke. 
Staatssekretär Lansing richtet an den schweiz. Gesandten folgende 
Note: 7. Nov. 1918. Geehrter Herr! Ich habe die Ehre, Sie zu bitten, 
die Aufmerksamkeit der deutschen Regierung auf das Folgende zu lenken: 
In ihrer Note v. 20. Okt. hat die deutsche Regierung erklärt, daß „die deutschen 
Truppen strengsten Befehl hätten, Privateigentum zu schonen und, soweit 
irgend möglich, Rücksicht auf die Bevölkerung zu nehmen“. Nun hat die 
Regierung der Ver. St. erfahren, daß die deutschen Behörden in Belgien 
den Kohlenbergwerksgesellschaften angezeigt haben, daß alle Menschen und 
Tiere die Gruben verlassen sollen, und daß alle im Besitz der Gesellschaften 
befindlichen Rohmaterialien den Deutschen ausgehändigt werden sollen und 
die Gruben sofort zerstört werden würden. Solche überflüssigen und bös- 
artigen Handlungen, die die Vernichtung ihrer Lebensnotwendigkeit für die 
bürgerliche Bevölkerung von Belgien und weiterhin Leiden und Verluste an 
Menschenleben einschließen, müssen auf die Regierung und das Volk der 
Ver. St. notwendig den Eindruck machen, daß sie absichtlich grausam und 
inhuman sind. Wenn die Handlungen, die eine flagrante Verletzung der 
Erklärung vom 20. Okt. darstellen, ausgeführt werden, so wird das den 
Glauben bekräftigen, daß die feierlichen Versicherungen der deutschen Re- 
gierung nicht in gutem Glauben gegeben wurden. Unter diesen Umständen 
erhebt die Regierung der Ver. St., der die Erklärung v. 20. Okt. gegeben 
worden ist, nachdrücklichst Protest angesichts der Maßregeln, die die deutschen 
Behörden im Sinne haben, für deren Verhalten die deutsche Regierung 
vollauf verantwortlich ist. Genehmigen Sie 2c. Robert Lansing. 
Hierzu erfährt das „WT.“: Die Reichsregierung hat die in der 
Note vom 20. Okt. (s. S. 612 f.) dem Präsidenten Wilson gegebenen Zu- 
sicherungen genau und loyal erfüllt. Es sind damals sofort Befehle an die 
Truppen ergangen, Privateigentum zu schonen und jede mögliche Rücksicht 
auf die Bevölkerung der besetzten Gebiete zu nehmen. Nachdem am 27. Okt. 
von neutraler und belgischer Seite behauptet worden war, daß mit der 
Zerstörung oberirdischer Anlagen von Bergwerken bei Mons begonnen werde, 
hat die Regierung auf Anfrage bei der Heeresleitung von dieser am 29. Okt. 
die Erklärung erhalten, daß mit der Zerstörung der belg. Bergwerke an 
keiner Stelle begonnen worden sei; es seien lediglich gewisse Vorbereitungen 
getroffen worden, um bei Fortdauer der militärischen Operationen durch 
Außerbetriebsetzung einzelner Maschinen die Fördermöglichkeit für etwa drei 
Monate zu unterbrechen. Um auch eine solche vorübergehende Schädigung 
der belg. Bergwerke zu vermeiden, hat die Reichsregierung am 31. Okt. den 
Regierungen Spaniens und Hollands vorgeschlagen, die Gruben vollständig 
unversehrt unter ihre Aufsicht zu nehmen. Eine Stellungnahme der feind- 
lichen Regierungen zu diesem Vorschlag liegt noch immer nicht vor; trotzdem 
sind auch jetzt noch keinerlei Zerstörungen belg. Bergwerke vorgenommen worden. 
8. Nov. Aufruf Wilsons an die Völker Oesterreich-Ungarns. 
(Siehe S. 101 f.) 
11. Nov. (Kongreß.) Präfident Wilson über die Waffenstill- 
standsbedingungen und die Unterstützung der Mittelmächte. 
Präsident Wilson richtet an den Kongreß folgende Ansprache: In 
diesen sorgenvollen Zeiten rascher und erstnunlicher Wandlung wird, in ge- 
wissem Grade, mein Verantwortlichkeitsgefühl erleichtert, wenn ich die Pflicht 
auf mich nehme, Ihnen persönlich einige der wichtigeren Umstände der Lage
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.