598 FVereinigte Staaten von Nerbemeriks und Kauads. (Nov. 7.—11.)
7. Nov. Protestnote an Deutschland betr. der Zerstörung belg.
Kohlenbergwerke.
Staatssekretär Lansing richtet an den schweiz. Gesandten folgende
Note: 7. Nov. 1918. Geehrter Herr! Ich habe die Ehre, Sie zu bitten,
die Aufmerksamkeit der deutschen Regierung auf das Folgende zu lenken:
In ihrer Note v. 20. Okt. hat die deutsche Regierung erklärt, daß „die deutschen
Truppen strengsten Befehl hätten, Privateigentum zu schonen und, soweit
irgend möglich, Rücksicht auf die Bevölkerung zu nehmen“. Nun hat die
Regierung der Ver. St. erfahren, daß die deutschen Behörden in Belgien
den Kohlenbergwerksgesellschaften angezeigt haben, daß alle Menschen und
Tiere die Gruben verlassen sollen, und daß alle im Besitz der Gesellschaften
befindlichen Rohmaterialien den Deutschen ausgehändigt werden sollen und
die Gruben sofort zerstört werden würden. Solche überflüssigen und bös-
artigen Handlungen, die die Vernichtung ihrer Lebensnotwendigkeit für die
bürgerliche Bevölkerung von Belgien und weiterhin Leiden und Verluste an
Menschenleben einschließen, müssen auf die Regierung und das Volk der
Ver. St. notwendig den Eindruck machen, daß sie absichtlich grausam und
inhuman sind. Wenn die Handlungen, die eine flagrante Verletzung der
Erklärung vom 20. Okt. darstellen, ausgeführt werden, so wird das den
Glauben bekräftigen, daß die feierlichen Versicherungen der deutschen Re-
gierung nicht in gutem Glauben gegeben wurden. Unter diesen Umständen
erhebt die Regierung der Ver. St., der die Erklärung v. 20. Okt. gegeben
worden ist, nachdrücklichst Protest angesichts der Maßregeln, die die deutschen
Behörden im Sinne haben, für deren Verhalten die deutsche Regierung
vollauf verantwortlich ist. Genehmigen Sie 2c. Robert Lansing.
Hierzu erfährt das „WT.“: Die Reichsregierung hat die in der
Note vom 20. Okt. (s. S. 612 f.) dem Präsidenten Wilson gegebenen Zu-
sicherungen genau und loyal erfüllt. Es sind damals sofort Befehle an die
Truppen ergangen, Privateigentum zu schonen und jede mögliche Rücksicht
auf die Bevölkerung der besetzten Gebiete zu nehmen. Nachdem am 27. Okt.
von neutraler und belgischer Seite behauptet worden war, daß mit der
Zerstörung oberirdischer Anlagen von Bergwerken bei Mons begonnen werde,
hat die Regierung auf Anfrage bei der Heeresleitung von dieser am 29. Okt.
die Erklärung erhalten, daß mit der Zerstörung der belg. Bergwerke an
keiner Stelle begonnen worden sei; es seien lediglich gewisse Vorbereitungen
getroffen worden, um bei Fortdauer der militärischen Operationen durch
Außerbetriebsetzung einzelner Maschinen die Fördermöglichkeit für etwa drei
Monate zu unterbrechen. Um auch eine solche vorübergehende Schädigung
der belg. Bergwerke zu vermeiden, hat die Reichsregierung am 31. Okt. den
Regierungen Spaniens und Hollands vorgeschlagen, die Gruben vollständig
unversehrt unter ihre Aufsicht zu nehmen. Eine Stellungnahme der feind-
lichen Regierungen zu diesem Vorschlag liegt noch immer nicht vor; trotzdem
sind auch jetzt noch keinerlei Zerstörungen belg. Bergwerke vorgenommen worden.
8. Nov. Aufruf Wilsons an die Völker Oesterreich-Ungarns.
(Siehe S. 101 f.)
11. Nov. (Kongreß.) Präfident Wilson über die Waffenstill-
standsbedingungen und die Unterstützung der Mittelmächte.
Präsident Wilson richtet an den Kongreß folgende Ansprache: In
diesen sorgenvollen Zeiten rascher und erstnunlicher Wandlung wird, in ge-
wissem Grade, mein Verantwortlichkeitsgefühl erleichtert, wenn ich die Pflicht
auf mich nehme, Ihnen persönlich einige der wichtigeren Umstände der Lage