Afriks. (Aug. 3.— Dez. 27.) Asien. (Jan. 18.) 631
Land zu verkaufen, um sich auf diese Weise für das Defizit in den Ver-
waltungsausgaben zu entschädigen.
Die Entscheidung wird als wichtiger Präzedenzfall und als erster
Schritt zur Einverleibung Rhodesias in die Südafrik. Union gefeiert.
3. Aug. (Agypten.) Budget 1917.
„La Bourse Egyptienne“ v. 3. Aug. 1918 bringt folgende Zahlen des
äg. Budgets für 1917: Einnahmen 23166074 äg. Pf., Ausgaben 22196948
äg Pf., mithin Ueberschuß 669126 äg. Pf. Davon wurden 389 257 äg. Pf.
an Prägegewinn dem Silberreservefonds und der Rest von 279869 äg. Pf.
dem allgemeinen Reservefonds überschrieben. Der Stand der Reservefonds
am 31. März 1918 war: Silberreservefonds 1385257 äg. Pf., Allgemeiner
Reservefonds 6770 139 äg. Pf. Zum Zwecke der Amortisation wurden durch
die Caisse de la Dette publique im Jahre 1917 175200 äg. Pf. verausgabt.
25.Okt. (Südafrik. Union.) Forderung des Selbstbestimmungs-
rechtes.
Der „Nieuwe Rotterdamsche Courant" veröffentlicht ein in einer Ver-
sammlung von Angehörigen des Freistaates beschlossenes Manifest der
republikanischen Buren von Südafrika, das sich auf die Erklärungen
Wilsons und Lloyd Georges über das Recht der Völker, die eigene Re-
gierungsform selbst zu bestimmen, beruft und die Anwendung dieser Grund-
sätze auf den Burenfreistaat verlangt.
27. Dez. (Deutsch-Südwest.) Forderung einer Deutsch-süd-
westafrikanischen föderalen Republik.
Den „Times“ wird aus sehr guter Quelle aus Kapstadt gemeldet, daß
die deutschen Bewohner Deutsch-Südwestafrikas eine Bittschrift
an den Präsidenten Wilson gerichtet haben, in der sie betonen, angesichts
des politischen Selbstbestimmungsrechtes der Völker eine Republik in föderalem
Verbande mit Deutschland bleiben zu wollen. In dem noch nicht veröffent-
lichten Text dieser Bittschrift soll u. u. bemerkt sein, daß die Eingeborenen
Deutsch-Südwestafrikas eine derartige Regierung sehr gerne sehen würden
und vollständig damit einverstanden seien.
XXXI.
Asien.
18. Jan. (Japan.) Das Marineministerium teilt mit, daß ein
jap. Kriegsschiff nach Wladiwostok abgesandt worden ist. („Reuter.")
Die russische Regierung erhebt gegen das Vorgehben Japans
Protest. Der jap. Geschäftsträger in Petersburg übermittelt daraufhin, wie
der „Voss. Ztg.“ am 27. indirekt aus Petersburg gemeldet wird, dem Kom-
missariat des Auswärtigen eine Erklärung seiner Regierung, worin dar-
gelegt wird, daß die Landung jap. Detachements zum Schutze des Lebens
und Eigentums der Ausländer in Wladiwostok notwendig geworden sei.
Die jap. Regierung sei verpflichtet, weitere Angriffe gegen die konsularischen
Vertretungen in Wladiwostok und die Vernichtung jap. Eigentums zu ver-
hindern. Für die bisher durch Ausschreitungen des Pöbels angerichteten