2. Bie Friedensverhandlungen D. Vierbundes mit Rumänies. (Febr. 6.— März5.) 693
des am 9. Dez. 1917 (s. Gesch Kal. 1917 Tl. 2 S. 955) abgeschlossenen
Waffenstillstandes herbeizuführen.
Als Termin für die Rückäußerung wird eine Frist von 4 Tagen fest-
gesetzt ss. Rumänien, 9. Febr.). Durch den Rücktritt des Ministeriums Bratiann
verzögert sich der Beginn der Verhandlungen. Diese werden in Focsani geführt.
19. Febr. Rumänien ersucht um Friedensverhandlungen.
Das „k. k. Tel.-Corr.-Bur.“ teilt mit, daß die rumän. Regierung den
Wunsch zum Ausdruck gebracht hat, mit den Vertretern der Vierbundmächte
in Vorbesprechungen wegen ev. Abschlusses eines Friedens einzutreten.
Diese Vorbesprechungen finden (bis zum 22.) in Buftea statt.
23. Febr. (Bukarest.) Staatssekretär v. Kühlmann, Minister
des Außern Graf Czernin und der bulg. Finanzminister Tontschew
treffen ein.
Als Vertreter Bayerns nimmt Geh. Legationsrat v. Schoen an den
Verhandlungen teil. Am 26. trifft auch der türk. Minister des Aeußern
Nessimi Bei ein. Es finden zunächst (vom 24. ab) unverbindliche Vor-
besprechungen mit dem rumän. Ministerpräsidenten General Averescu statt.
27. Febr. Graf Czernin hat im unbesetzten Gebiet eine Unter-
redung mit König Ferdinand.
Gemäß einer bei den Vorbesprechungen getroffenen Vereinbarung gibt
Graf Czernin im Einverständnis mit den Verbündeten dem König die
Bedingungen bekannt, unter denen der Vierbund bereit wäre, mit Rumänien
Frieden zu schließen. Der König erbittet sich kurze Bedenkzeit, die ihm
gewährt wird. ·
2. März. Ultimatum der Mittelmächte an Rumänien.
Auf die Mitteilung der Friedensbedingungen seitens des Vierbundes
hat Ministerpräsident Averescu mit einem Schreiben geantwortet, worin
er erklärte, daß Rumänien bereit sei, auf der Grundlage gegenseitiger Zu-
geständnisse zu verhandeln. Daraufhin richtet der Vierbund an die rumän.
Regierung ein Ultimatum, worin er Rumänien mitteilt, daß im Falle
der Nichtannahme seiner Bedingungen bis 2. März mitt. 12 Uhr spätestens
der Waffenstillstand gekündigt und die Feindseligkeiten wieder aufgenommen
werden würden. Da keine Antwort eintritt, wird der Waffenstillstand am
2. gekündigt. Aber am Nachmittag des gleichen Tages teilen die Vertreter
Rumäniens den Delegationen des Vierbundes mit, daß der in Jassy ver-
sammelte Kronrat beschlossen habe, die vorgeschlagenen Bedingungen an-
zunehmen. Hierauf wird der rumän. Regierung geantwortet, daß sie bis
zum 5. März mitt. 12 Uhr den Vorfriedensvertrag zu unterzeichnen habe,
der die vorgeschlagenen Bedingungen enthält, und daß es die Verhandlungen
zum Abschluß eines neuen Waffenstillstandes und eines endgültigen Friedens-
schlusses wieder aufnehmen müsse. Daraufhin erklärt sich die rumän. Regierung
bereit, in neue Verhandlungen über einen weiteren Waffenstillstand auf
Grund der von den Mittelmächten gestellten Bedingungen einzutreten.
5. März. (Buftea.) Unterzeichnung des Vorfriedensvertrages.
Im Schlosse Buftea (b. Bukarest) wird von den bevollmächtigten Ver-
tretern des Vierbundes und dem rumän. Bevollmächtigten folgender Ver-
trag unterzeichnet: Beseelt von dem gemeinsamen Wunsche, den Kriegszustand
zwischen Deutschland, Oesterreich-Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits
und Rumänien andererseits zu beenden und den Frieden wiederherzustellen,