EIIEIIIIIIEIIIIIIIIIIIIIIIItItIIIIII
dessen Handlungen aber mit seinen Worten im Widerspruch standen. Der
Friede von Brest war ein Schlag für den Pazifismus. K. fordert schließlich
die völlige Unabhängigkeit Ungarns und die Abschaffung sämtlicher gemein-
samen Institutionen. — Ministerpräsident Wekerle erklärt: Karolyi hat
nicht viel politischen Sinn kundgetan, als er die außenpolitische Vertretung
angriff und die serbische Kriegserklärung als vorbedachte böse Tat und
nicht als die Folge der Zwangslage darstellte. Die öffentliche Meinung
Ungarns war überzeugt, daß die Kriegserklärung an Serbien eine un-
umgängliche Notwendigkeit und eine Frage der nationalen Ehre war. Karolyi
scheint nicht zu wissen, daß Serbien nur der Pionier viel größerer Mächte
war, deren Politik sich gegen uns richtete. Was Mitteleuropa betrifft, so-
war dies zu einer Zeit nötig, wo die Entente den wirtschaftlichen Bund
gegen uns abschloß. Sobald dieser Bund aufhört, wird auch Mitteleuropa
aufhören. Karolyi bezeichnete es als Fehler, daß wir nicht ohne Deutschland
einen Separatfrieden geschlossen haben. Er vergißt aber, daß Deutschland
uns bei der Verteidigung des Vaterlandes Hilfe geleistet und daß ein be-
trächtlicher Teil der deutschen Wehrmacht auch jetzt im Osten und Süden
steht. Unter solchen Umständen wäre es eine verkehrte Politik gewesen, einen
Separatfrieden zu schließen. Unsere Aufgabe konnte nur die sein, Deutschland
für den Frieden zugänglich zu machen. Es ist das Verdienst unserer
Diplomatie, daß sie die Friedensstimmung in Deutschland herbeiführte.
Sodann erstattet der Minister des Aeußern Graf Burian ein aus-
führliches Exposé über die politische Lage, das jedoch von den Ereignissen
sofort überholt wird. (Den Bericht s. in der „Nordd. Allg. Ztg.“ 1918 Nr. 530.)
16.—18. Okt. (Ung. Abg.-Haus.) Regierungserklärung: Reine
Personalunion mit Osterreich.
Zu Beginn der Sitzung gibt Ministerpräsident Dr. Wekerle, von
stürmischen Zwischenrufen der Karolyipartei unterbrochen, eine Erklärung
ab, in der er sich vor allem zu der Umgestaltung, welche in Oesterreich
vor sich geht, äußert und die Auffassung vertritt, da Oesterreich seine inneren
Angelegenheiten auf föderativer Grundlage zu regeln gedenke, so müsse
Ungarn einem föderalisierten Oesterreich gegenüber sich auf die Grundlage
der Personalunion stellen und auf Grund der Personalunion seine
politischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie die Angelegenheiten
seiner nationalen Verteidigung selbständig organisieren. Die selbständigen
Einrichtungen Ungarns müßten aufrecht erhalten und die Gesetzart. 1, 11
und III v. J. 1723 voll zur Geltung gebracht werden. Die Verteidigung
der Unversehrtheit der staatlichen Integrität und die Aufrechterhaltung der
staatlichen Einheit müsse mit gemeinsamer Kraft um jeden Preis durch-
geführt werden. So wie Ungarn bisher mit seinen Nationalitäten human
umgegangen sei, so werde die Regierung auch in Hinkunft bei Wahrun
der Einheitlichkeit des ung. Staates zwar nicht mit den Nationalitäten selbst
in Verhandlungen treten, wohl aber deren Wünsche anhören und der Be-
achtung dieser Wünsche entsprechende Vorlagen der Gesetzgebung zugehen
lassen. Unter einen anderen Gesichtspunkt falle das Verhältnis Ungarns
zu Kroatiens, da die kroatische politische Nation und deren Gebiet nicht
nur anerkannt, sondern auch gesichert seien. Bei unveränderter Aufrecht-
erhaltung und Wahrung der staatlichen Gemeinsamkeit werde Ungarn gern
ihren Wünschen Raum geben, daß die in dem Gesetzart. AXXX v. J. 1868
inartikulierte Vereinbarung in der dort vorgezeichneten Weise einer Revision
unterzogen werde und daß ihre Wünsche im Rahmen ihrer selbständigen
Entwicklung nach Möglichkeit erfüllt würden. Der Uebergang auf Grund-
lage der Selbständigkeit könne nicht rapid und auf allen Gebieten gleich-