Full text: Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Vierunddreißigster Jahrgang. 1918. Zweiter Teil. (59b)

4. Der Wassenstilstand zwischen Beuischland und der Entente. (Nov. 12.) 729 
für die Dauer des Waffenstillstandes von der deutschen Regierung je nach 
Bedarf zu liefern. Der Höchstkommandierende der alliierten Armeen wird 
dieses Netz militärisch besetzen, die Leitung desselben übernehmen und alle 
Versetzungen und Veränderungen des Personals vornehmen, welche er für 
nützlich erachtet. Er wird zur deutschen Armee alle jene Militärversonen 
zurücksenden, welche er nicht für den Betrieb und den Unterhalt des Netzes 
für nötig erachtet. Alle Pläne des deutschen Telegraphen- und Telephon- 
netzes sind dem Höchstkommandierenden der alliierten Armeen zu übergeben. 
Beilage 1. 
11. Nov. 1918. Die Vertreter der Alliierten erklären, daß es ihnen 
auf Grund der neuen Ereignisse notwendig erscheint, den Waffenstillstands- 
bedingungen folgenden Zusatz hinzuzufügen: „Falls die deutschen Fahrzeuge 
innerhalb der angegebenen Fristen nicht ausgeliefert sein sollten, haben die 
Regierungen der Alliierten und der Vereinigten Staaten das Recht, Helgo- 
land zu besetzen, um deren Uebergabe zu sichern.“ R. E. Wemyß, Admiral. 
J. Foch. Siegel des Marschall Foch, Höchstkommandierenden der alliierten 
Armeen. 
Die deutschen Delegierten erklären, daß sie diese Erklärung dem deut- 
schen Reichskanzler mit der Empfehlung zur Annahme unterbreiten und. 
ihm gleichzeitig die Gründe mitteilen werden, welche die Alliierten zur 
Stellung dieser Forderung veranlaßt haben. Erzberger. v. Winterfeldt. 
A. Oberndorff. Vanselow. 
Beilage 2. 
Folgende Schiffe und Fahrzeuge der deutschen Flotte sind 
mit vollständiger Armierung und Ausrüstung den Regierungen der Alliierten 
und der Ver. Staaten von Amerika zu übergeben in Häfen, die von diesen 
Regierungen bezeichnet werden: Linienschiffe: 3. Geschwader. „König“, 
„Bayern“, „Großer Kurfürst“, „Kronprinz Wilhelm“, „Markgraf". 4. Ge- 
schwader. „Friedrich der Große"“, „König Albert“, „Kaiserin“, „Prinzregent 
Luitpold“, „Kaiser“. Panzerkreuzer: „Hindenburg“, „Derfflinger“, „Seyd- 
litz“, „Moltke“, „Von der Tann"“, „Mackensen"“. Kleine Kreuzer: „Brummer“, 
„Bremse“, „Köln“, „Dresden“, „Emden“, „Frankfurt“, „Nürnberg", „Wies- 
baden“. Zerstörer: 50 vom neuesten Typ. Gez.: J. Foch. R. E. Wemyß, 
Admiral. 
Den vollständigen Text des Abkommens in franz. und deutscher Sprache 
s. in der „Dtsch. Allg. Zig.“ 1918 Nr. 584; den deutschen Text der ersten 
Fassung des Abkommens s. in der „Disch. Allg. Ztg.“ 1918 Nr. 575. Die 
wichtigsten der erzielten Abänderungen betreffen: Räumungsfrist für die 
links= und rechtsrheinischen Gebiete 30 (statt 25) Tage, neutrale Zone rechts 
des Rheines 10 (statt 30) km breit, Ablieferung von 5000 (statt 10000) 
Lastkraftwagen, Lebensmittelzufuhr nach Gutdünken der Entente trotz der 
Blockade. Waffenstillstandsdauer 35 (statt 30) Tage. — Eine übersichtliche 
Darstellung der Waffenstillstandsbedingungen und der erzielten Milderungen 
hat Dr. M. Pfeiffer auf Grund amtlichen Materials in der „Ditsch. Allg. 
Ztg.“ 1918 Nr. 585 u. 586 gegeben. — Ueber die Besetzung des deut- 
schen Gebietes durch die Truppen der Alliierten s. die Kriegschronik vor 
dem Kalendarium. 
#712. Nov. (Spa.) Die Deutsche Waffenstillstandskommission be- 
ginnt ihre Tätigkeit. 
Die Deutsche Waffenstillstandskommission teilt sich in zwei Abteilungen. 
Die Geschäftsstelle in Berlin, deren Vorsitzender Staatssekretär Erzberger 
ist, stellt den unmittelbaren Verkehr mit den deutschen Zentralbehörden und- 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.